BBK Immobilienhandels- und Verwaltungsgesellschaft mbH: Insolvenzverfahren ist eröffnet

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Über das Vermögen der BBK Immobilienhandels- und Verwaltungsgesellschaft mbH aus Dorsten, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Dirk Wentz, wurde am 12. April 2011 das Insolvenzverfahren eröffnet. Das Amtsgericht Essen hat in seinem entsprechenden Eröffnungsbeschluss den zunächst lediglich als vorläufigen Insolvenzverwalter ernannten Rechtsanwalt Dr. Trutnau aus Essen nun als „richtigen“ Insolvenzverwalter bestellt (Az.: 163 IN 198/10).

Durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens sind die Rechte der BBK GmbH auf den Insolvenzverwalter übergegangen. Das heißt, dass seit dem 12. April 2011 der Insolvenzverwalter das zur Insolvenzmasse gehörende Vermögen der BBK GmbH zu verwalten und daüber zu verfügen hat (vgl. § 80 Abs. 1 InsO).

Martin Diefenbach
Partner
seit 2004
Rechtsanwalt
Kapellstraße 16
40479 Düsseldorf
Tel: 0211-158 361-88
Web: http://www.legitas.de/diefenbach
E-Mail:
Erbrecht, Kapitalanlagenrecht

BBK-Anleger sollten jetzt handeln!

Der Insolvenzverwalter hat alle Gläubiger der BBK aufgefordert, Forderungen bis zum 19. Mai 2011 bei ihm anzumelden. Ein Versäumnis der Anmeldefrist sollte wegen der zusätzlichen Kosten einer nachträglichen Anmeldung vermieden werden. Der Insolvenzverwalter gibt zudem bekannt, dass nach Bestätigung des Verteilungsvorschlages gem. § 196 InsO eine Anerkennung verspätet angemeldeter Forderungen nicht mehr zulässig ist.

Vor dem Hintergrund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens sollten Inhaber von sog. Genussrechte-Beteiligungen nun sämtliche Ansprüche gegen die BBK umgehend gegenüber dem Insolvenzverwalter geltend machen, damit sie beim Verteilungsverfahren berücksichtigt werden können.

Die Anleger als Insolvenzgläubiger haben ihre Forderungen gemäß den insolvenzrechtlichen Vorschriften schriftlich beim Insolvenzverwalter anzumelden. Diese Anmeldung zur Insolvenztabelle ist das für Insolvenzgläubiger einzig mögliche Verfahren, ihre persönlichen Ansprüche gegen einen Schuldner geltend zu machen. Nach der Verfahrenseröffnung ist es dem Insolvenzgläubiger nämlich nicht mehr möglich, seine Forderung im Wege von Gerichtsverfahren durchzusetzen. Er kann seine Forderung nur noch im Rahmen des Insolvenzverfahrens verfolgen. Im Fall der BBK endet die Anmeldefrist am 19. Mai 2011. 

Bereits am 06. Juni 2011 wird sodann eine Gläubigerversammlung über den Fortgang des Verfahrens beschließen.  

Da der Insolvenzeröffnungsantrag nicht mangels Masse abgewiesen wurde, besteht für Anleger auf diesem Weg die Chance, zumindest einen Teil ihres angelegten Geldes zurück zu bekommen. Hierbei ist zu beachten, dass im Bereich der Gesellschaftsinsolvenzen in den vergangenen Jahren im Durchschnitt bundesweit knapp 50 % der Insolvenzanträge mangels Masse abgewiesen wurden – der für die BBK gestellte Insolvenzantrag jedoch erfreulicherweise nicht. Vor diesem Hintergrund ist Inhabern von BBK-Genussrechte-Beteiligungen zu empfehlen, Ihre Rechtsposition anwaltlich überprüfen zu lassen und gegebenenfalls ihre Forderungen bis zum 19. Mai 2011 beim Insolvenzverwalter anzumelden.

Die Rechtsanwaltskanzlei LEGITAS Diefenbach aus Düsseldorf berät und vertritt Kapitalanleger, die wegen der Zeichnung einer sog. Genussrechte-Beteiligung Ansprüche gegen die BBK Immobilienhandels- und Verwaltungsgesellschaft mbH aus Dorsten geltend machen. Die Kanzlei überprüft hierzu die individuelle Rechtsposition der Anleger und meldet Forderungen der Anleger beim Insolvenzverwalter an. Außerdem übt sie für die Anleger notwendigerweise zuvor die einschlägigen Gestaltungsrechte aus, insbesondere erklärt sie ggf. den Widerruf der vom Anleger abgegebenen Willenserklärung, die zum Abschluss des mit der BBK eingegangenen Beteiligungsverhältnisses führte.  

Die Forderungsanmeldung gegenüber dem Insolvenzverwalter ist mit erheblich geringeren Kosten verbunden als beispielsweise die Einreichung einer Schadensersatzklage und wird oftmals von Rechtsschutzversicherungen übernommen. Die Kanzlei LEGITAS Diefenbach steht mit dem Insolvenzverwalter in Kontakt und wird an der Gläubigerversammlung am 06. Juni 2011 vertreten sein.  

Der Verfasser Martin Diefenbach, LL.M. ist Rechtsanwalt in Düsseldorf. Er ist auf die Beratung von Anlegern im Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisiert. Bei Fragen können Sie sich an Herrn Rechtsanwalt Martin Diefenbach, LL.M. unter diefenbach@legitas.de oder telefonisch unter 0211 – 936 540 0 wenden.
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