B2b Nachfassen nach personalisierter Werbung per Post

13. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
dannmann
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
B2b Nachfassen nach personalisierter Werbung per Post

Hallo,

folgende Frage: Wie ist ein Nachfassen erlaubt nach erfolgter (personalisierter) Werbung per Post an Gewerbetreibende?

Ausgangslage:

Wir (GmbH) haben personalisierte Werbeschreiben (sehr hochwertig gestaltet) an unsere Zielgruppe (Geschäftskunden) geschickt. Die Anschreiben waren personalisiert und gingen dabei an die jeweiligen Inhaber oder Geschäftsführer der Unternehmen.

Im Nachgang würden wir nun gerne diese Unternehmen erneut kontaktieren, um nachzufragen, ob die Broschüre angekommen ist und eventuell Fragen aufgekommen sind und/oder Interesse an einer Zusammenarbeit besteht.

Weiß jemand welche Form des Nachfassens erlaubt ist?

Wenn ich die aktuellen Rechtslagen richtig interpretiere ist

a) telefonisches nachfragen erlaubt?
b) eine Nachfrage per Email nicht erlaubt, da für jegliche Email ein unmittelbares und unverständliches Einwilligungsverhältnis vorliegen muss?

Sehe ich das richtig?

Notfall oder generelle Fragen?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von dannmann):
Weiß jemand welche Form des Nachfassens erlaubt ist?

A) postalisches nachfassen
B) persönlicher Besuch vor Ort



Nachfassen per E-Mail oder Telefon wäre nur erlaubt, wenn eine entsprechende Reaktion des Angeschriebenen vorliegen würde.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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