Hallo,
folgende Frage: Wie ist ein Nachfassen erlaubt nach erfolgter (personalisierter) Werbung per Post an Gewerbetreibende?
Ausgangslage:
Wir (GmbH) haben personalisierte Werbeschreiben (sehr hochwertig gestaltet) an unsere Zielgruppe (Geschäftskunden) geschickt. Die Anschreiben waren personalisiert und gingen dabei an die jeweiligen Inhaber oder Geschäftsführer der Unternehmen.
Im Nachgang würden wir nun gerne diese Unternehmen erneut kontaktieren, um nachzufragen, ob die Broschüre angekommen ist und eventuell Fragen aufgekommen sind und/oder Interesse an einer Zusammenarbeit besteht.
Weiß jemand welche Form des Nachfassens erlaubt ist?
Wenn ich die aktuellen Rechtslagen richtig interpretiere ist
a) telefonisches nachfragen erlaubt?
b) eine Nachfrage per Email nicht erlaubt, da für jegliche Email ein unmittelbares und unverständliches Einwilligungsverhältnis vorliegen muss?
Sehe ich das richtig?
B2b Nachfassen nach personalisierter Werbung per Post
13. Januar 2017
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Frage vom 13. Januar 2017 | 15:21
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
B2b Nachfassen nach personalisierter Werbung per Post
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#1
Antwort vom 13. Januar 2017 | 18:52
Von
Status: Unbeschreiblich (120295 Beiträge, 39867x hilfreich)
ZitatWeiß jemand welche Form des Nachfassens erlaubt ist? :
A) postalisches nachfassen
B) persönlicher Besuch vor Ort
Nachfassen per E-Mail oder Telefon wäre nur erlaubt, wenn eine entsprechende Reaktion des Angeschriebenen vorliegen würde.
Und jetzt?
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