Bäume im garten

14. Juli 2001 Thema abonnieren
 Von 
savayar
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 5x hilfreich)
Bäume im garten

unsere nachbarin hat 3 hohe birken im garten , die alle ihre blätter und samen auf unser grundstück "ergießen", uns sind dadurch auch schon kosten entstanden, weil der abfluß der regenrinne verstopft war, gibt es da eine möglichkeit?


gruß Dirk

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7 Antworten
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#1
 Von 
Dagmar Arzt - Voit
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo Dirk,

wir haben ein ähnliches Problem unser Nachbar hat ebenfalls mehrere sehr hohe Birken, die ebenfalls großen Schaden durch Dreck verursachen. Wir haben neu gebaut und er wohnt schon sehr lange dort. Hast du mittlerweile irgendwelche Infos bekommen ???

Dagmar

5x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
savayar
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 5x hilfreich)

Nein , wir haben ihr einen brief geschrieben, zur kenntnis, also was durch die bäume für einschränkungen, und verschmutzungen entstehen.

sie hat inzwischen sage und schreibe 2 äste, welche in unser grundstück gingen entfernen lassen, aber das hat das problem bei weitem nicht behoben
man kann kaum ein fenster aufmachen, und die regenrinne ist ständig voll mit dem ganzen zeug, ich hoffe das jemand doch mal eine idee hat, auch wenn es schwierig ist..

kann man sie die anfallenden rechnungen für die säuberung der abwasser rohre bezahlen lassen?
gibt es zumindest hier eine möglichkeit???

Dirk

5x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
MCNeubert
Status:
Lehrling
(1337 Beiträge, 258x hilfreich)

Hallo Dirk,

in den letzten Jahres ist immer wieder die Frage aufgeworfen worden, ob es ein Eigentümer entschädigungslos hinnehmen muß, daß das Laub von Nachbars Bäumen auf sein Grundstück weht, oder ob er vom Nachbarn Ersatz für das Beseitigung des Laubes, insbesondere auch, soweit es Dachrinnen verstopft, verlangen kann.

Die Rechtsprechung ist in der rechtlichen Beurteilung nicht ganz einheitlich und stellt häufig auf die Umstände des jeweiligen Einzelfalles ab. Einige Entscheidungen haben einen Ersatzanspruch bejaht (z.B. Oberlandesgericht Karlsruhe NJW 1983, S. 2886; Landgericht Wiesbaden NJW 1979, S.2617). Andere, insbesondere auch jüngere Entscheidungen (z.B. Oberlandesgericht Düsseldorf NJW-RR 1990,S. 145; Oberlandesgericht Stuttgart NJW-RR 1988, S.204; Oberlandesgericht Frankfurt NJW 1988, S.2618) haben einen Ersatzanspruch verneint.

Hier noch der Tenor eines aktuelleren Urteils:

Grundsätzlich besteht kein Abwehranspruch gegen ortsüblichen Laubfall von Bäumen aus benachbarten Bäumen. Ein Anspruch auf Zurückschneiden der Bäume, um mehr Licht zu erhalten, scheidet ebenso aus.

Im Wesentlichen begründete das Gericht sein Urteil:

"Wenn von der Weide der Beklagten Laub auf das Grundstück des Klägers geweht wird, wird die Nutzung seines Grundstücks davon nur unwesentlich beeinträchtigt. Zu berücksichtigen ist dabei, daß der Laubfall die Kehrseite erstrebenswerter Begrünung und des Lagevorteils des Wohnens in einer begrünten Umgebung ist."

Sein Grundstück befinde sich in einer Wohngegend, wo Laubfall nun einmal ortsüblich sei. Für die Einstufung als "ortsüblich" komme es nicht unbedingt darauf an, ob bereits jetzt Bäume dieser Höhe in der Umgebung vorkommen.

"Bäume sind nichts Einförmiges und Stillstehendes, sondern werden mit zunehmendem Alter größer und kommen je nach Pflanzzeit und Art in den Gärten in den verschiedensten Höhen vor. Da ortsüblich unstreitig Ziergärten sind, gehören daher jedenfalls Bäume von der Größe der umstrittenen Weide in den Rahmen der ortsüblichen Begrünung der Grundstücke."

Die Duldung des Laubfalls sei für den Kläger auch zumutbar. Schließlich beschränke sich der wesentliche Teil des Laubfalles auf wenige Wochen im Jahr.

Eine Rechtspflicht, die Weide nur deswegen zurückzuschneiden, damit sie weniger Schatten wirft und der Nachbar mehr Licht auf sein Grundstück bekommt, bestehe für die Baumbesitzer nicht, stellte das Gericht fest.

(Landgericht Nürnberg-Fürth vom 23.5.2000, Az. 13 S 10117 / 99).


... es bleibt Ihnen sicher nichts weiter übrig, als Ihre Rohre durch Laubgitter selbst vor Verstopfungen zu schützen und sich ansonsten an Ihrer "grünen" Wohnlage zu erfreuen :-)

Gruss Neil

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
savayar
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 5x hilfreich)

hm das laub ist nicht das problem, eher die samen,
die so klein sind das sie überall reinfliegen, d.h. nix mit fenster auf über 4-5 wochen, oder jeden tag putzen!!! und das ist ja net alles, z.B. das auto, das nun mal leider im freien steht, du steigst ein und läßt es an schon kommt dir ein schwall birkensamen entgegen, das auto sieht dann aus wie sau, auch wieder was was geputzt werden muß....

Dirk

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#5
 Von 
Birke
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo,

vor rund 28 Jahren pflanzten wir nahe der Grundstücksgrenze (Schule mit EG + 1 Stockwerk, Straßenfront mit überbreitem Gehweg als Fußgänger-Zugang zur Schule) kleine Picea Omorica und hätten nie gedacht, dass die so herrlich wachsen.

Als sie die Dachrinnenhöhe der Schule erreichten, kürzten wir die Wipfel. Aufgrund der Grundstückslage (wir sind östlich der Schule) hat das Gebäude problemlos Licht mindestens ab Vormittag. Zwecks Beschattung wurden für die Klassenzimmer vor mehreren Jahren Jalousie-Anlagen angeschafft.

In der Schulwohnung (ebenerdig) lebt ein Pensionär, der Hausmeisteraufgaben versieht (offiziell seine Frau), früher neben seiner Tätigkeit in der Fabrik sowie seiner"freiberuflichen Arbeit" als Elektriker her. Die Ehefrau haben wir seit mindestens 20 Jahren nicht mehr gesehen. Die Wohnung hat Fenster auf drei Seiten: Osten, Norden, Westen.

Seit er vor vielen Jahren zu uns kam und fragte, wie er am besten den deutschen Staat mit einer Krankheit oder einem Rentenanspruch (wegen seines Knies) schädigen könne, haben wir den Kontakt abgebrochen - dies nur zur Illustration des Verhältnisses.

Früher schnitt er sich Lücken in das Astwerk, um freie Sicht in unseren Garten zu haben. Wenn bei uns jemand in der Sonne lag, ging er Fenster putzen in dem Klassenzimmer über seiner Wohnung.

Voriges Jahr ersuchte er die Gemeinde per Brief uns zu veranlassen, die Bäume zu entfernen bzw. extrem zurückzuschneiden. Wie schon öfters kürzten wir wieder die Wipfel, die die vergangenen Jahre immer so gut nachgewachsen waren, dass sich der harmonische Gesamteindruck nach einer schlimmen Phase wieder neu eingestellt hatte. Wir ließen wie sonst auch den einen oder anderen dazwischen stehen zur Überbrückung der Zeit, bis sich die Äste der abgeschnittenen Bäume wieder heben und neu formieren.
Pünktlich zum Oktober kam erneut ein Brief mit der Aufforderung, zur Säge zu greifen, unter Androhung von Kosten wie Mietminderung und Arbeitszeit Gemeindearbeiter.

Unserer Ansicht nach bekommt die Wohnung ausreichend Belichtung, so dass von da her keine Notwendigkeit für einen Rückschnitt unserer Bäume besteht. Der angegebene Lichtmangel könnte vielleicht dadurch behoben werden, dass man die zu 95 % des Jahres geschlossenen Jalousien öffnet.

Welche rechtlichen Vorschriften sind hier anwendbar?

Vielen Dank für eure Ratschläge.

Birke

3x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
DietrichChristina
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo, ich bin die Christina.
Ich habe folgendes Problem. Wir haben dieses Jahr eine Terrasen-Eigentumswohnung gekauft mit Sondernutzungsrecht des Gartens. Angrenzend zwei Einfamilienhäuser. Die von Ihnen gepflanzten Tannen haben mittlerweile eine Höhe von ca. 4 Metern. Unser Wohnzimmerfenster liegt genau zu dieser Seite, so daß unsere Lichtverhältnisse miserabel sind. Erschwerend stehen auch noch drei große Birken auf unserer Seite, die jedoch nicht gefällt werden dürfen. Ich habe bereits den Nachbarn mündl. gebeten seine Tannen zurückzuschneiden, was er aber nicht tun will. Durch Birken und Tannen dringt nun kein Tageslicht mehr in das Wohnzimmer.
Gibt es eine rechtliche Handhabe, daß der Nachbar zumindestens seine Tannen zurückschneidet.

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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
DietrichChristina
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 6x hilfreich)

HILFE, DRINGEND !!!

Wir haben das Fällen von Bäumen und das Zurückschneiden von alten Birken in Auftrag gegeben. (Besitzer einer Eigentumswohnung mit Sondernutzungsrecht des Gartens) Für den Gärtner war dies kein Problem. Während der Fällarbeiten hat nun der Nachbar vom Nachbargrundstück Anzeige erstattet, so daß die Polizei plötzlich erschien und nach einer Genehmigung verlangte. Nicht einmal daß Beschneiden von Bäumen ohne Genehmigung sei in Hamburg möglich, es mußte alles eingestellt werden. Darüber daß in Hamburg eine Fällgenehmigung vorliegen muß, hat mich der Gärtner naturlich nicht informiert sondern fleißig gesägt und beschnitten. Nun hab ich eine Anzeige am Hals. Was kann da auf mich zukommen und wie teuer kann dies werden. Der eine Baum hatte einen Durchmesser von ca. 30 cm. Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht.
Und wie verhalte ich mich dem Gärtner gegenüber, soll ich den überhaupt bezahlen?

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