Folgender Fall.
Azubi muss Sonntag ca 3h arbeiten.
Bereitschaftsdienst.
Gilt trotz der nur 3h die Regelung das 1 Tag in der Woche dafür frei sein muss?
Sonn und Feiertage sind ja geschützte Tage für Azubis.
Azubi Sonntag arbeiten
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Wie alt bist du und in welcher Branche bist du tätig?
Ansonsten gilt grundsätzlich die Regelung im Arbeitszeitgesetz (ArbZG):
§ 11 Ausgleich für Sonn- und Feiertagsbeschäftigung
......
(3) Werden Arbeitnehmer an einem Sonntag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von zwei Wochen zu gewähren ist....
ZitatSonn und Feiertage sind ja geschützte Tage für Azubis. :
Auch Azubis können am Sonntag eingesetzt werden, §17 JArbSchG (für unter 18) bzw. §11 ArbZG (für über 18).
Der Ersatzruhetag für über 18-jährige bedeutet nicht zwangsläufig bezahlte Freistellung, das kann auch ein ohnehin freier Samstag sein. Im Tarifvertrag kann was anderes stehen.
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Zitat:ZitatSonn und Feiertage sind ja geschützte Tage für Azubis. :
Auch Azubis können am Sonntag eingesetzt werden, §17 JArbSchG (für unter 18) bzw. §11 ArbZG (für über 18).
Der Ersatzruhetag für über 18-jährige bedeutet nicht zwangsläufig bezahlte Freistellung, das kann auch ein ohnehin freier Samstag sein. Im Tarifvertrag kann was anderes stehen.
Gilt nicht für U18. Darüber hinaus nur in bestimmten Branchen (Bäcker etc.).
Zu guter letzt: Wenn im AV Mo-Fr steht, dann muss er das gar nicht.
Ansonsten Fragen doch alle zuerst was im AV steht...
ZitatGilt nicht für U18. :
Hinweis auf JArbSchG steht ja da.
ZitatZu guter letzt: Wenn im AV Mo-Fr steht, dann muss er das gar nicht. :
Gibt bei einer Ausbildung keinen Arbeitsvertrag.
ZitatAnsonsten Fragen doch alle zuerst was im AV steht. :
Im Standard-Formular der IHK und HWK sind keine Angaben zur Verteilung vorgesehen.
Hallo,
Branche wäre Medizin / Arztpraxis.
Reguläre Arbeitstage Mo- Fr.
Im Arbeitsvertrag steht dazu nichts auser 40h Woche.
Muss dann nun ein Ersatztag gegeben werden?
Oder zählt der Samstag als Ersatztag und die 3h müssen nur ausgeglichen werden?
Zitat:ZitatSonn und Feiertage sind ja geschützte Tage für Azubis. :
Auch Azubis können am Sonntag eingesetzt werden, §17 JArbSchG (für unter 18) bzw. §11 ArbZG (für über 18).
Der Ersatzruhetag für über 18-jährige bedeutet nicht zwangsläufig bezahlte Freistellung, das kann auch ein ohnehin freier Samstag sein. Im Tarifvertrag kann was anderes stehen.
Aber nur in bestimmten Branchen. Wieso du immer mit den Ausnahmen kommst...
ZitatHallo, :
Branche wäre Medizin / Arztpraxis.
Reguläre Arbeitstage Mo- Fr.
Im Arbeitsvertrag steht dazu nichts auser 40h Woche.
Muss dann nun ein Ersatztag gegeben werden?
Oder zählt der Samstag als Ersatztag und die 3h müssen nur ausgeglichen werden?
Dann musst du das gar nicht machen.
Warum der Doppelpost?
[link=http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=522837&page=1 ]http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=522837&page=1 [/link]
Bei dem anderen Thread gehts um Arbeitszeit über 40h....
Bei Notdiensten darf Sonntags gearbeitet werden, es muss aber innerhalb 2 Wochen ein Ersatzruhetag geschaffen werden.
So steht es im Arbeitssg. Sowie im Tarif.
Da Ü. 18, zählt hier schon der Samstag als Ersatzruhe tag? Oder nein?
Da Samstag regulär nie bei uns gearbeitet wird?
-- Editiert von opc555 am 20.08.2017 15:19
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