Azubi Sonntag arbeiten

7. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
opc555
Status:
Schüler
(167 Beiträge, 1x hilfreich)
Azubi Sonntag arbeiten

Folgender Fall.
Azubi muss Sonntag ca 3h arbeiten.
Bereitschaftsdienst.
Gilt trotz der nur 3h die Regelung das 1 Tag in der Woche dafür frei sein muss?
Sonn und Feiertage sind ja geschützte Tage für Azubis.

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8414 Beiträge, 3775x hilfreich)

Wie alt bist du und in welcher Branche bist du tätig?

Ansonsten gilt grundsätzlich die Regelung im Arbeitszeitgesetz (ArbZG):
§ 11 Ausgleich für Sonn- und Feiertagsbeschäftigung
......
(3) Werden Arbeitnehmer an einem Sonntag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von zwei Wochen zu gewähren ist....

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#2
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von opc555):
Sonn und Feiertage sind ja geschützte Tage für Azubis.


Auch Azubis können am Sonntag eingesetzt werden, §17 JArbSchG (für unter 18) bzw. §11 ArbZG (für über 18).

Der Ersatzruhetag für über 18-jährige bedeutet nicht zwangsläufig bezahlte Freistellung, das kann auch ein ohnehin freier Samstag sein. Im Tarifvertrag kann was anderes stehen.

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#3
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von Retels):
Zitat (von opc555):
Sonn und Feiertage sind ja geschützte Tage für Azubis.


Auch Azubis können am Sonntag eingesetzt werden, §17 JArbSchG (für unter 18) bzw. §11 ArbZG (für über 18).

Der Ersatzruhetag für über 18-jährige bedeutet nicht zwangsläufig bezahlte Freistellung, das kann auch ein ohnehin freier Samstag sein. Im Tarifvertrag kann was anderes stehen.


Gilt nicht für U18. Darüber hinaus nur in bestimmten Branchen (Bäcker etc.).

Zu guter letzt: Wenn im AV Mo-Fr steht, dann muss er das gar nicht.

Ansonsten Fragen doch alle zuerst was im AV steht... :devil:

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#4
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von asd1971):
Gilt nicht für U18.


Hinweis auf JArbSchG steht ja da.

Zitat (von asd1971):
Zu guter letzt: Wenn im AV Mo-Fr steht, dann muss er das gar nicht.


Gibt bei einer Ausbildung keinen Arbeitsvertrag.

Zitat (von asd1971):
Ansonsten Fragen doch alle zuerst was im AV steht.


Im Standard-Formular der IHK und HWK sind keine Angaben zur Verteilung vorgesehen.

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#5
 Von 
opc555
Status:
Schüler
(167 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,

Branche wäre Medizin / Arztpraxis.
Reguläre Arbeitstage Mo- Fr.
Im Arbeitsvertrag steht dazu nichts auser 40h Woche.

Muss dann nun ein Ersatztag gegeben werden?
Oder zählt der Samstag als Ersatztag und die 3h müssen nur ausgeglichen werden?

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#6
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von Retels):
Zitat (von opc555):
Sonn und Feiertage sind ja geschützte Tage für Azubis.


Auch Azubis können am Sonntag eingesetzt werden, §17 JArbSchG (für unter 18) bzw. §11 ArbZG (für über 18).

Der Ersatzruhetag für über 18-jährige bedeutet nicht zwangsläufig bezahlte Freistellung, das kann auch ein ohnehin freier Samstag sein. Im Tarifvertrag kann was anderes stehen.


Aber nur in bestimmten Branchen. Wieso du immer mit den Ausnahmen kommst...

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von opc555):
Hallo,

Branche wäre Medizin / Arztpraxis.
Reguläre Arbeitstage Mo- Fr.
Im Arbeitsvertrag steht dazu nichts auser 40h Woche.

Muss dann nun ein Ersatztag gegeben werden?
Oder zählt der Samstag als Ersatztag und die 3h müssen nur ausgeglichen werden?


Dann musst du das gar nicht machen.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120371 Beiträge, 39881x hilfreich)
Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#9
 Von 
opc555
Status:
Schüler
(167 Beiträge, 1x hilfreich)

Bei dem anderen Thread gehts um Arbeitszeit über 40h....


Bei Notdiensten darf Sonntags gearbeitet werden, es muss aber innerhalb 2 Wochen ein Ersatzruhetag geschaffen werden.

So steht es im Arbeitssg. Sowie im Tarif.
Da Ü. 18, zählt hier schon der Samstag als Ersatzruhe tag? Oder nein?
Da Samstag regulär nie bei uns gearbeitet wird?



-- Editiert von opc555 am 20.08.2017 15:19

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