Azubi: Resturlaub; Chef besteht auf die Auszahlung

3. Juni 2014 Thema abonnieren
 Von 
pedanta
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Azubi: Resturlaub; Chef besteht auf die Auszahlung

Hallo zusammen.

Ich bin noch azubi und habe am 12.06.14 meine abschließende Prüfung. Bei Erfolg ist damit also meine
Ausbildung abgeschlossen.

Nun ist es so, dass ich noch genau 9,6 Tage Urlaub über habe, die ich mir für genau
diesen Zeitraum zwecks Vorbereitung aufgespart habe.
Ich benötige diese Zeit auch dringlichst, aber mein Chef verweigert mir den Urlaub mit
der Begründung, dass da schon eine Aufgabe seit 2 Monaten auf meiner ToDo-Liste stehen
würde, die noch nicht abgeschlossen ist.

Er verweigert mir also wegen dieser ToDo den Urlaub und besteht auf eine Auszahlung.
Ich habe ihm explizit gesagt, dass ich eine Auszahlung *nicht* wünsche, da ich die
Zeit dinglichst brauche um mich intensiv vorzubereiten.

Ihm ist das völlig egal.

Es ist leider so, dass ich nicht in der Lage bin die Aufgabe einfach abzuschließen.
Hilfe kann ich mir auch nicht holen, da diese viel zu beschäftigt ist.

Meine Frage ist nun: Darf mein Chef das? Ist das rechtens? Einem Azubi wegen einer
über gebliebenen Aufgabe (die er sich auch nicht im Stande sieht lösen zu können)
den dringlichst benötigten Urlaub zu verweigern?

Danke im Voraus.

Liebe Grüße

PS. falls Verwirrungen entstanden sind: ich bin heute (Dienstag) schon den 2. Tag wieder in der Firma,
den ich eigentlich hätte frei haben sollen.

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8 Antworten
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#1
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

Das ist nun einmal so, dass Urlaub bewilligt werden muss. Du könntest deswegen vors Arbeitsgericht gehen, aber vermutlich ist es ohnehin zu spät, als dass dir das jetzt noch hülfe.
Eine andere Geschichte ist, dass Urlaub als Erholungsurlaub definiert ist und Prüfungsvorbereitung offenkundig in eine ganz andere Kategorie fällt. Wenn deinem Chef nicht daran gelegen ist, dass du die Prüfung gut bestehst, scheint mir ohnehin Hopfen und Malz verloren.

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#2
 Von 
pedanta
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Richtig, für ein Arbeitsgericht ist es in der Tat zu spät.

Es ist wohl wahr dass Urlaub bewilligt werden muss, soweit ich weiß genieße azubis aber da eine Sonderregelung.

Außerdem darf der Chef soweit ich weiß seine wichtigen Tagesgeschäfte nicht auf Azubis stützen.

Ich meine es wäre möglich bei dinglichem Grund, also betrieblichen / Mitarbeiter-Technischen Engpässen Urlaub zu verweigern, aber das gilt nur für richtige angestellte und keine Azubis. Vermutlich sogar aus dem zuvor genannten Grund.

Was ich mit meinem Urlaub mache ist dabei völlig egal. Ich bin dem Chef keine Rechenschaft schuldig, was meinen Urlaub betrifft. Er wüsste eigentlich gar nicht, dass ich lernen möchte. Darüber hinaus ist das ja durchaus in seinem Sinne.

Und ob für die Firma hopfen und malz verloren ist, ist mir rech egal. Für mich ist es das jedenfalls nicht und ich bin mit allen Mitteln bestrebt die Prüfung zu schaffen. Das sind lediglich dicke Steine im Weg...

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#3
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

Dass du sauer bist, ist verständlich - ob du aber auch im Recht bist ist eine andere Sache.
Das Sonderrecht, von dem du sprichst, betrifft möglicherweise den Umstand,dass Azubis unter 18 Jahren 1 Tag vor der Prüfung freizustellen sind; für den öffentlichen Dienst gibt es noch spezielle Regelungen für Vorbereitungskurse. Das war's dann aber auch schon.
http://m.ihk-lueneburg.de//aus_und_weiterbildung/ausbildung/infos_betriebe/314720/Freistellung_zur_Pruefung.html
Weit und breit kein Wort davon, dass für solche Situationen Urlaub zu gewähren ist.
Ob dein Chef dir den Urlaub zu Recht aus betrieblichen Gründen verweigert, könnte nur ein Gericht feststellen. Dass du eine andere Meinung dazu hast, hilft nicht weiter.

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#4
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8406 Beiträge, 3770x hilfreich)

Mir ist auch unverständlich, warum einem Azubi vor der Prüfung der noch vorhandene Urlaub nicht gewährt wird.
Richtig ist, dass der Azubi nicht für personelle Engpässe einzusetzen ist, sondern seine Beschäftigung dient allein dem Zweckerreichen des Ausbildungszieles.

ABER: Der Chef argumentiert ja nicht mit ´´betrieblichen Belangen´´ wenn er den Urlaub verweigert, sondern mit einer nicht erfüllten Ausbildungsaufgabe. Wenn ein AZubi die nicht lösen kann, muss aber der Ausbilder helfen und ihn nicht damit alleine lassen - das ist seine Ausbildungspflicht.

Bei solcher Knausrigkeit gibt es vllt. Hintergründe:

- die Sache hat eine Vorgeschichte, die wir nicht kennen (warum sollte sonst bei einem guten Verhältnis so engstirnig reagiert werden)
oder
- der Betrieb braucht den Azubis als (billige) Arbeitskraft bis auf den letzten Drücker.
oder
- die Arbeitsaufgabe ist noch Teil der kommenden Prüfung.

Sinnigerweise sollte bereits Wochen vor der Prüfung alles vermittelt sein, damit die restliche Zeit zur Prüfungsvorbereitung bleibt und vllt. auch für Urlaub zum Lernen.

Aus rechtlicher Sicht kann der Betrieb den Urlaub verweigern, wenn die Arbeitsaufgabe zur Ausbildung gehört. Wenn der Azubi aber von heute auf morgen krank wird, dann passiert auch nichts mehr, als dass man mit einem nicht so optimalen Ausbildungszeugnis rechnen muss.

-- Editiert HeHe am 03.06.2014 13:52

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#5
 Von 
pedanta
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Es handelt sich dabei um keine "Ausbildungsaufgabe".
Ich habe während der kompletten 3 Jahre *nicht eine einzige* "Ausbildungsaufgabe" gemacht.

Ich habe mich hier mit einem massiven Vorwissen beworben und wage zu behaupten, dass ich 90% (oder sogar mehr) der Dinge die ich jetzt weiß und kann (hinsichtlich des Ausbildungszweiges) auch schon vor Beginn meiner Ausbildung wusste. Den Rest habe ich aus der Berufsschule und von einem ausgezeichneten Mit-Azubis, dessen Ausbildungszeit sich in etwa 1 Jahr mit meiner überschnitten hat gelernt.

Entsprechend handelt es sie wie immer bei dieser Aufgabe um eine produktive Arbeit für einen Kunden.

Einen Ausbilder habe ich schon ungefähr 1,5 Jahre nicht mehr, seitdem mein Chef sämtliche Angestellte hier in meiner Betriebs-Stelle gekündigt hat, außer seiner ex-Frau und einem der dienstältesten Redakteure. Hier ist also schon lange niemand mehr der mir im direkten Gespräch helfen könnte.

Die letzen Wochen (~5-6) bin ich sogar komplett mit dem Redakteur alleine. Redaktion hat im übrigen rein GARNICHTS mit meiner Aufgabe zu tun...

Zu dem "wenn der Azubi krank wird":

Mein Chef hat mir schon während des Gesprächs, in dem er mir mitgeteilt hat, dass mein Urlaub abgelehnt ist beigepflichtet, dass er mir tunlichst nicht raten würde mich seiner Entscheidung mit einer Krankschreibung zu entziehen. Gedroht hat er nicht, soweit ich das beurteilen kann, aber er hat mich gewarnt... und zugegebenermaßen hat er geschafft mich damit soweit einzuschüchtern, dass ich eben noch nicht 2 Tage krankgeschrieben bin, sondern jetzt noch hier sitze und mich darauf konzentriere nicht vor Wut, Verzweiflung und Unbegreifen in pure Energie überzugehen...

Nun. Ich ich denke ich nehme einfach hin, dass er mir den Urlaub wohl wirklich nicht gewähren muss und sitze die paar Tage noch aus. Aber dass es unserem Verhältnis in Zukunft - egal wie meine Prüfung ausgeht - nicht zuträglich ist, sollte selbst ihm klar sein...

Danke für die Äußerungen eurer seits.

liebe Grüße

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#6
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Bei Ihrer zuständigen Kammer sitzt jemand, der genau dafür da ist, Azubis bei solchen PRoblemen zu unterstützen. Wenden Sie sich dorthin, soll derjenige doch mal mit dem Chef reden.

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#7
 Von 
pedanta
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Habe ich bereits getan. Derjenige der von der Telefonzentrale nach Beschreibung meines Problems als ultimativer Ansprechpartner gepriesen wird ist einfach nicht zu erreichen. Entweder ist er in einem Meeting, erst gar nicht im Haus oder früher gegangen. Ich habe jetzt schon 4 mal angerufen und ihn nie zu sprechen bekommen...

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#8
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8406 Beiträge, 3770x hilfreich)


Wie auch immer: Für jede Beschwerde zum eigenen Nutzen ist es jetzt sowieso zu spät.

Ich finde es aber sehr gradlinig und korrekt von dir, dass du dich nicht mit einem (vorgeschobenen) Krankenschein doch noch beurlaubst und die Sache durchziehst.

Wenn kein Ausbilder vor Ort war und die Ausbildung an sich keine war, dann gibt es aber noch die Möglichkeit, die zuständige schriftlich darüber zu informieren. Was die daraus macht, ist dann allerdings deren Sache. Vllt. bist du nicht der/die Erste mit einer Beschwerde.

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