Avatare und Bilder in Foren

1. Juli 2011 Thema abonnieren
 Von 
Viddek
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 9x hilfreich)
Avatare und Bilder in Foren

Habe mal eine Frage diesbezüglich.

Viele Nutzer suchen ja sich via Google Bilder-Suche ein Avatar - ab wann ist die neue Schöpfungshöhe gegeben? Wenn ich einen teil ausschneide, es verkleinere?

Was wäre, wenn auf einem eigenen Bild z.B. ein Logo einer Marke drauf wäre? Muss ich das dann auch entfernen? Angenommen ein Fußballvereinslogo wäre auf einem Trikot zu sehen!

Gibt es allgemein bekannte Fälle, dass Forennutzer wegen ihrer Avatare abgemahnt wurden?

Und bei Bildern, die man in einem Beitrag postet, die nicht von einem selbst stammen: Kann man hierunter die Quelle schreiben oder reicht das nicht aus? Ich glaube ja, dass man nur den Link zu derjenigen Grafik setzen darf.



-----------------
" "

Abmahnung bekommen?

Abmahnung bekommen?

Ein erfahrener Anwalt im Urheberrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Urheberrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Snoop Pooper Scoop
Status:
Student
(2858 Beiträge, 1121x hilfreich)

quote:
Kann man hierunter die Quelle schreiben oder reicht das nicht aus?


Wenn man das Urheberrecht nicht hat, darf man die Bilder nicht verbreiten (allerdings darauf verlinken), auch nicht mit Quellenangabe.

quote:
Ich glaube ja, dass man nur den Link zu derjenigen Grafik setzen darf.


So schaut's aus.

-----------------
""

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Gerd aus Berlin
Status:
Lehrling
(1480 Beiträge, 798x hilfreich)

Wenn ich in einem Spiel oder Forum bei "Foto/Avatar für dich hochladen" eine Bild-Quelle angebe, dann wird dies Bild in meinem Auftrag auf den Server geladen und verbreitet.

Das ist nicht schlimm, wenn ich auch die entsprechnenden Nutzungsrechte habe an diesem Bild. Schlimm aber, wenn ich sie nicht habe.

Dann wird wohl zunächst der Betreiber von Spiel oder Forum abgemahnt laut § 97 UrhG Absatz 1 , der kann dann mich für die Kosten in Regress nehmen,

und der Rechteinhaber von mir noch Schadensersatz fordern mit Aussicht auf Erfolg laut § 97 UrhG Absatz 2 .

Gruß aus Berlin, Gerd

-----------------
"I shot the sheriff,
but I did not shoot the deputy."

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Viddek
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 9x hilfreich)

Ist ja dann wirklich schwierig, wie soll man es denn überprüfen können?

Wie sieht es eig. mit Bildmaterial aus dem Ausland aus? Das selbe? Oder wie würde das ablaufen?

-----------------
" "

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Gerd aus Berlin
Status:
Lehrling
(1480 Beiträge, 798x hilfreich)

Ein ausländischer Rechteinhaber (z. B. an Urheberrechten, z. b. an einem Foto, z. B. der Fotograf oder ein Verlag) kann in Deutschland rechtliche Schritte einleiten wie Abmahnung in Verbindung mit der Forderung nach einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, Unterlassungsklage und Klage auf Schadensersatz.

Ein Schweizer kann das sogar von einem Schweizer Zivilgericht aus erledigen und umgekehrt, las ich, also je nach Land und Abkommen muss der Rechteinhaber noch nicht einmal einen Vertreter in D. handeln lassen.

Kann er aber, z. B. einen Anwalt, der kriegt von dir schon für die einfachste berechtigte Abmahnung 100,- laut § 97a UrhG .

Deshalb nutzen auch immer mehr Internet-Nutzer ihr Fotohandy oder ihre Webcam und ihren Fotoshop und basteln sich selber ein Pic für ihr Plauderforum oder Onlinespiel.

Oder man nimmt einen Stift und einen Scanner ... Oder man wartet ab, ob sich wer meldet aus dem Ausland.

Oder man benutzt ein gemeinfreies Bild wie dort gelistet.. Dumm wäre natürlich, wenn es nur halb frei wäre, man also den Urheber noch angeben müsste, z. B. unter dem Avatar ;) .

Gruß aus Berlin, Gerd

-----------------
"I shot the sheriff,
but I did not shoot the deputy."

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Viddek
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 9x hilfreich)

Vielen Dank!!!

Noch ein paar Sachen:

Wenn man als Admin in die Nutzungsbestimmungen schreibt, dass man Avatare nur benutzen darf, wenn man die Rechte daran besitzt, ist man dann als Admin auf der sicheren Seite?

Und noch etwas: Angenommen ich fotografiere mich in einem Fußballtrikot: Wie sieht es damit aus? Weil das Wappen auf dem Trikot ist schließlich auch geschützt und wird dargestellt!

-----------------
" "

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Gerd aus Berlin
Status:
Lehrling
(1480 Beiträge, 798x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Wenn man als Admin in die Nutzungsbestimmungen schreibt, dass man Avatare nur benutzen darf, wenn man die Rechte daran besitzt, ist man dann als Admin auf der sicheren Seite? <hr size=1 noshade>


Nein. Denn die Tatsache, dass man Rechte nicht verletzen darf, gilt auch dann, wenn man sie nicht in die Nutzungsbestimmungen schreibt!

Ein Admin besitzt hier keine Aufklärungspflicht. Und eine Aufklärung hilft ihm auch nicht, wenn er es versäumt, eine rechtswidrige Handlung nach Aufforderung bzw. nach Kenntnis unverzüglich zu beenden - u. a. laut Telemediengesetz § 10 Speicherung von Informationen:
"Diensteanbieter sind für fremde Informationen, die sie für einen Nutzer speichern, nicht verantwortlich, sofern
1.
sie keine Kenntnis von der rechtswidrigen Handlung oder der Information haben und ihnen im Falle von Schadensersatzansprüchen auch keine Tatsachen oder Umstände bekannt sind, aus denen die rechtswidrige Handlung oder die Information offensichtlich wird, oder
2.
sie unverzüglich tätig geworden sind, um die Information zu entfernen oder den Zugang zu ihr zu sperren, sobald sie diese Kenntnis erlangt haben.
Satz 1 findet keine Anwendung, wenn der Nutzer dem Diensteanbieter untersteht oder von ihm beaufsichtigt wird."

Kosten für eine Abmahnung muss der aber evtl. dennoch übernehmen als Störer - kann die dann aber per Regress geltend machen beim Täter, also dem Poster. Z. B., wenn er von der Störung vorab wusste oder hätte wissem müssen und sie dennoch nicht versucht hatte zu verhindern. (Sondern einfach ins Bett gegangen ist, wie einmal ein Gericht urteilte in einem Einzelfall.)

quote:<hr size=1 noshade>Angenommen ich fotografiere mich in einem Fußballtrikot: Wie sieht es damit aus? Weil das Wappen auf dem Trikot ist schließlich auch geschützt und wird dargestellt! <hr size=1 noshade>


Das "Wappen" wird wohl nicht als Wappen geschützt sein, sondern als Markenzeichen, also als Wort-Bild-Marke für eine Dienstleistung, hier Sport usw.

Soweit dies stimmt, darf man die Marke nicht derart verwenden, dass der Eindruck entstehen könnte, man stünde in Geschäftsbeziehung zum Marken-Inhaber, wenn dem nicht so ist. Siehe [URL=http://www.gesetze-im-internet.de/markeng/__14.html]§ 14 Markengesetz[/URL].

Dies sollte beim Posen in einem authorisierten Fan-Hemd mit der Marke drauf in der Regel nicht der Fall sein.

Gruß aus Berlin, Gerd

-----------------
"I shot the sheriff,
but I did not shoot the deputy."

2x Hilfreiche Antwort


#8
 Von 
Viddek
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 9x hilfreich)

Danke für eure zahlreichen Antworten!!! :)

-----------------
" "

2x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.274 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen