Außerordentliche Kündigung eines Pachtverhältnis verweigert!

12. September 2015 Thema abonnieren
 Von 
guest-12314.09.2015 06:24:49
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 6x hilfreich)
Außerordentliche Kündigung eines Pachtverhältnis verweigert!

Hallo,
möchte meinen gepachteten Garten in einem Verein an einen Pächter abgeben der sich per Anzeige gemeldet hat.

Da aber die normale Kündigungszeit bis zum Ende August abgelaufen war, erst am 11.09. auch der neue Pächter die Zusage geben hat, hatte ich vereinbart sich beim Vereinsvorstand zu melden, einen Mitgliedsantrag zu beantragen und meinen Garten anzugeben. Der neue Pächter wollte eine Sicherheit haben das er tatsächlich den Garten auch bekommen wird !

Das hat er getan und man hat ihn und mich ( ich hatte meinen Partner dabei) zu einem Termin ins Vorstandsbüro bestellt!

Als wir dort erschienen wurde der Pachtinteressent unter dessen und meinem Protest aus dem Raum verwiesen und man verlangte von mir sofort die Kündigung.

Ich hatte die vom Verein herausgegebene Kündigung vorgelegt wo als Zusatz des Vereins geschrieben stand:

*) Als Kündigungstermin für den Pachtvertrag gilt der 3.Werktag im August .

Ich/wie haben Kenntnis davon, daß eine verfristet zugegangene Kündigung erst im Folgejahr wirksam wird.
Das Vertragsverhältnis kann vor Ablauf der Kündigungsfrist beendet werden, wenn ein Folgepächter bereit ist
ein neues Vertragsverhältnis einzugehen.

Hier stand der Name des neuen Pächters
....................................................................................................................................................................
Datum den Eingangs beim Vorstand .... und Name.....

Es änderte sich nach dem die beiden Vorstände die Kündigung gelesen hatten schlagartig das Verhalten dieser Herren
indem sie mir klar zumachen versuchten das dieser Pächter da nicht stehen soll!

Man bot mir aus Kulanz eine normale Kündigung an, die aber bis Ende August verstrichen war nun aber doch akzeptiert werden sollte.
Man gab mir unmissverständlich zu verstehen das der neuen Pächter den Garten ohnehin nicht bekommen wird weil eine Warteliste vorhanden sei und ob aber ein anderer Interessent von dieser Liste mir den Preis von 1.600 € bezahlen würde
sehr unwahrscheinlich sei!

Mein Partner hat mir abgeraten und das was sich hier abspielt als gelinde gesagt als sehr merkwürdig darstellt fast nötigend
bezeichnet worauf er einen Zimmerverweis bekam was ich überhaupt nicht nachvollziehbar empfand, zumal bei jedem Einwand meines Partners er immer angefahren wurde, " Sind Sie vorsichtig "!

Ich habe diesen Vorschlag einer anderen " Kulanz" Kündigung abgelehnt und sitze nun auf meiner nicht angenommenen "außerordentlichen Kündigung", mit dem Gefühl das ich diesen Garten nie mehr los werde, gerade auch als wir dann draußen bemerkten wie einer der Vorstände mit meinem neuen Pächter geredet hat und der mir angedeutet hat man hätte ihm gerade einen Garten in der Anlage angeboten!

Frage kann man unter solchen Umständen überhaupt noch sein Recht erhalten ?

Eine Frustrierte :-)




-- Editier von Beate70 am 12.09.2015 22:58

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14 Antworten
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#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119646 Beiträge, 39758x hilfreich)

Nun, dann stellt man die Kündigung erst mal korrekt ausgefüllt und rechtswirksam zu.
Am besten zusammen mit einer unterschriebenen Erklärung des Folgepächters das er in den Vertrag eintreten wird.

Die Zustellung sollte idealerweise per Gerichtsvollzieher erfolgen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47504 Beiträge, 16808x hilfreich)

Wenn es eine lange Wartelist an Interessenten gibt, dann ist es natürlich verständlich, dass ein Pächter nicht gegen Zahlung von 1.600€ diese Warteliste umgehen können soll.

Der Vorstand kann natürlich Deine Kündigung akzeptieren, jedoch muss er in keinem Fall akzeptieren, dass der neue Pächter von Dir festgelegt wird.

Das Ganze scheitert wohl kaum daran, dass der Zugang der Kündigung bestritten wird, sondern vielmehr daran, dass aus Sicht des Vorstandes der Fragesteller die bestehende Warteliste umgehen will und sich diese Vorzugsbehandlung auch noch vom vorgeschlagenen neuen Pächter bezahlen lassen will. Daran ändert dann auch eine Zustellung per Gerichtsvollzieher nichts.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6419 Beiträge, 2316x hilfreich)

Ich finde die Schilderung geht an den entscheidenden Punkten deutlich vorbei.
So dürfte des keinerlei Regelungen geben, wonach ein kündigender Kleingärtner dem Verein für den gepachteten Garten einen Nachfolger vorschreiben darf.
Wegen der Laube und dem Bewuchs welches jaEigentum des Pächters sind ist dessen Mitwirkung bei der Neuvermietung nötig und dazu gibt es im Pachtvertrag sicherlich genauere Regelungen. Leider ist über die dort getroffenen Vereinbarungen zum Pächterwechsel bzw. zur Aufgabe des Gartens nichts zu lesen.
Ich habe den Eindruck der Pächter und der Interessent sind beim Vorstand zu fordernd aufgetreten und haben dessen ablehnende Haltung dadurch herbei geführt. Sie sind aber Bittsteller und haben keine Ansprüche auf ihrer Seite.
Wenn der Verein eine Warteliste führt, kann er diese ohne triftigen Grund nicht einfach übergehen.
Es kann daher nur darum gehen, ob ein solcher triftiger Grund gegeben ist.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12314.09.2015 06:24:49
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 6x hilfreich)

Ihre Sichtweise das die Schilderung an den entschiednen Punkten deutlich vorbei ginge !
Deshalb meine Schilderung was ich tun werde, eine Zustellung per Einschreiben mit Rückschein!

Betr. Meine außerordentliche Kündigung des Pachtvertrages

An die beteiligten Vorstandsmitglieder XXX und XXX !

Sie erhalten heute per Einschreiben erneut meine außerordentliche Kündigung zur Stellungnahme nachdem Herr XXX und Herr XXX am 10. 09. 2015 um 17.30 Uhr in ihrem Büro die Entgegennahme verweigert hatten!

Mit Ihrem Verhalten meinen, Ihnen persönlich vorgestellten neuen Pächter Herrn XXX aus dem Zimmer zu verweisen ist nicht zu akzeptieren!

Ebenso ist es nicht akzeptabel gegen meinen Partner Herrn XXX grundlos ein Hausverbot von Herrn XXX dem Vorstand auszusprechen, welcher auch Herrn XXX mehrmals mit einer drohenden Formulierung " Seien Sie vorsichtig" das Wort verbieten wollte!

Das uns überdies Herr XXX der Nachpächter mitgeteilt hat nach Beendigung meines Kündigungsversuches von Herrn ≈≈≈ dem Vorstandsmitglied einen anderen Garten angeboten bekommen zu haben, bestätigen Sie mir bitte gesondert zum besseren Verständnis dieser mündlich bereits abschlägig beschiedenen außerordentlichen Kündigung!

Eine Entschuldigung für Ihr unfreundliches Verhalten erwarte ich unter diesen „mysteriösen „ Umständen nicht!

Anlage: Schriftliche Zusage des neuen Pächters zum Zeitpunkt des Kündigungsgesprächs
Zeuge : XXX

-- Editiert von Beate70 am 13.09.2015 13:41

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6419 Beiträge, 2316x hilfreich)

Sie scheinen aber immer noch zu übersehen, dass es 2 Probleme gibt.
1.) es handelt sich nicht um eine ordentliche sondern um eine außerordentliche Kündigung. Schon diese erfordert eine besondere Begründung und hängt von Voraussetzungen ab.
2.) geht es Ihnen nicht nur um die vorzeitige Beendigung ihres Vertrages,sonder gleichzeitig um die Akzeptanz eines bestimmten Nachfolgers.
Gründe warum der Verein gerade den von ihnen benannten Nachfolger akzeptieren müsste und die Warteliste unbeachtet lassen muss, erkenne ich aus dem Briefentwurf nicht.

Der Inhalt ihres neuen Schreibens wird die Lage nicht verbessern sondern eher zuspitzen.
Sie sollten nicht auf "Druck" setzen, sonder versuchen Kompromisse zu finden.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12314.09.2015 06:24:49
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 6x hilfreich)

Zu Punkt 1 Eine besondere Begründung habe ich nicht, als die das ich ich einen Nachbarn habe dessen Laube mit Asbest bestückt ist mein Partner und ich mehrmals nachmittags unser Sonnenbad beenden mußten weil der Nachbar mit diesem Zeug hantierte und der Staub über den Zaun kam.

Seitdem haben ich beschlossen den Garten abzugeben und war froh jemanden gefunden zu haben!

Zu Punkt 2 Natürlich geht es mir darum das der Nachfolger die Pacht übernimmt und gewartet hatte ich bis allerdings nur noch eine außerordentliche Kündigung möglich gewesen ist. Der Pächter wollte sofort pachten!

Ja und nun bekam ich vorhin auch noch per Mail die Absage dieses von mir dem Vorstand vorgestellten Pächter das er einen anderen Garten in dieser Anlage gepachtet hat weil er diesen sofort nutzen kann!
Hätte er auch mit meinem gekonnt und das war auch so vereinbart!

Von mir aus muß der Verein gar nichts akzeptieren was ihm schaden könnte, ist gar nicht meine Absicht, will nur weg aus diesem merkwürdigen Verein der sich auch noch "Verein für naturgemäße Gesundheitspflege eV " nennt!
Wird wohl besser sein das ich mir einen Anwalt nehme?

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12314.09.2015 06:24:49
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 6x hilfreich)

Ich danke trotzdem für die gutgemeinten Anregungen !
Beate

-- Editiert von Beate70 am 13.09.2015 15:06

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Zitat (von Beate70):
Wird wohl besser sein das ich mir einen Anwalt nehme?

Und was soll das nutzen, außer dass Du Geld zum Fenster herauswirfst?

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12314.09.2015 06:24:49
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 6x hilfreich)

Außer den Betrag von 50€ Selbstkosenbeteiligung bei der Rechtsschutzversicherung nicht so viel um sich nicht alles gefallen lassen zu müssen!
Dann kann ich immer noch den Garten wieder in den Zustand Rückversetzen lassen so wie ich ihn übrrnommen hatte und das war außer einem dreckigen Steinhaus und ein paar kleine Pflanzen nichts da!

Alles was ich anbauen ließ wieder herausnehme und dann ordentlich kündigen ihre Wertermittlung machen lassen und dann warten ob ihn jemand für vielleicht 400€ übernehmen wird, wahrscheinlich gar niemand bis er ins Eigentum des Vereins zu geht!

So ist es sicherlich von diesen amtierenden Selbstherrlichkeiten geplant, nur vorher findet eine gerichtliche Klarstellung statt wieweit diese Selbstherrlichkeit gehen darf !

-- Editiert von Beate70 am 13.09.2015 16:14

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12314.09.2015 06:24:49
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 6x hilfreich)

doppelt gepostet

-- Editiert von Beate70 am 13.09.2015 16:13

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6419 Beiträge, 2316x hilfreich)

Zitat:
nur vorher findet eine gerichtliche Klarstellung statt wieweit diese Selbstherrlichkeit gehen darf !


Natürlich darf jeder seine eigenen Erfahrungen machen.
Schon mal das BKleingG gelesen ?
Wo es hier jetzt einen Ansatzpunkt für eine fristlose Kündigung des Pachtvertrages geben soll, ist mit völlig unklar.

Außerdem würde ich mir vorher Gedanken darüber machen, wie ich es schaffen soll die sich daraus ergebenden Räumungspflichten, nämlich die völlige Räumung des Gartens, also Abbau der "Laube" und des Bewuchses kostengünstig zu erledigen.
Mir erscheint es schon aus Kostengründen wirklich sinnvoller eine Verständigung mit dem Verein zu suchen und eine geordnete Überhabe zu erstreben.
Die einjährige Kündigungsfrist bis zur ordentlichen Beendigung des Pachtvertrages wird da sicherlich noch Möglichkeiten bieten.

Im Übrigen habe ich auch nicht verstanden, was jetzt das Eigentliche Ziel sein soll.
Was ist der Nachteil wenn der Verein jetzt einen Nachpächter aus der Warteliste nimmt ?

Signatur:

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1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12314.09.2015 06:24:49
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo,
habe mich entschieden alles was ich eingebaut habe wieder herauszunehmen und den Garten so wie ich ihn erhalten habe zurück zugeben!
Der Festpreis soll heute 500 € betragen, obwohl ich vor 3 Jahren eine Wertermittlung bekommen hatte über 3.045 € !
Ich hoffe das ich mich klar ausgedrückt habe, bezahlt hatte ich 1.800 € !

Ich weis jetzt das diese Stasi Seilschaften auch in dieser Anlage aktiv waren !
Sie haben zwar die Staatsmacht verloren aber die Gartenmacht besitzen sie immer noch!

Auf den Verlust verzichte ich wenn ich bloß nichts mehr mit solchen Leuten zutun haben muß
und verzichte somit auch auf eine Klarstellung, welche ohnehin nur ein Urteil sein dürfte sonst aber auch
gar nichts !

Es überkommt mich nur noch Ekel!

Danke für ihre Aufmerksamkeit, damit ist meine Frage beantwortet!

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6419 Beiträge, 2316x hilfreich)

Zitat:
habe mich entschieden alles was ich eingebaut habe wieder herauszunehmen und den Garten so wie ich ihn erhalten habe zurück zugeben

Und das nimmt der Verein so hin ?
Muss er nämlich nicht !
Bei einer streitigen Rückgabe muss das Gartenland geräumt zurück gegeben werden.
"So wie erhalten" geht bei einer Wohnung aber nicht bei einem Kleingarten, denn nur das Land ist ge/verpachtet, aber nicht die Bebauung und der Bewuchs !!

Signatur:

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1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119646 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat:
Der Vorstand kann natürlich Deine Kündigung akzeptieren, jedoch muss er in keinem Fall akzeptieren, dass der neue Pächter von Dir festgelegt wird.

Zitat:
Gründe warum der Verein gerade den von ihnen benannten Nachfolger akzeptieren müsste und die Warteliste unbeachtet lassen muss, erkenne ich aus dem Briefentwurf nicht.

Stimmt, der Folgepächter wird immer noch vom Verein bestimmt.

Aber es reicht ja laut Verein bereits auch bereits wenn der nur "bereit" ist.

Zu klären wäre, ob jetzt ein Anspruch auf Beeindugng des Vertragsverhältnises vor Ablauf der Kündigungsfrist bestseht. Immerhin ist der Folgepächter ja nicht nur bereit gewesen ein neues Vertragsverhältnis einzugehen sondern ist es bereits eingegangen.



Zitat:
Mit Ihrem Verhalten meinen, Ihnen persönlich vorgestellten neuen Pächter Herrn XXX aus dem Zimmer zu verweisen ist nicht zu akzeptieren!

Ebenso ist es nicht akzeptabel gegen meinen Partner Herrn XXX grundlos ein Hausverbot von Herrn XXX dem Vorstand auszusprechen,

Ob man es persönlich akzeptabel findet ist nicht relevant. Juristisch sind die Verweise und das Hausverbot nach dem geschilderten Sachverhalt nicht zu beanstanden.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

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