Außergerichtliche Vertretung Erstberatungsrechnung

26. Oktober 2014 Thema abonnieren
 Von 
go399839-12
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Beginner
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Außergerichtliche Vertretung Erstberatungsrechnung

Im Internet fand ich eine Anwältin, welche den Schaden gelten machen sollte, der durch einen selbstständigen Buchhalterim im Auftrag meines Steuerberaters passierte. Der Buchhalter kannte sich nicht mit den Abrechnungsvorschriften zur Dienstreise bzw. Familienheimfahrt aus.

Via Post sendete mir die Anwältin den Mandatsvertrag und die außergerichtliche Vertretung zu.

Ich bekam dann eine Rechnung über eine Erstberatung, anstatt eine Abrechnung nach § 2300 RVG für die vereinbarte Vertretung.

Darf die Anwältin eine Erstberatung abrechnen, auch wenn eine außergeirchtliche Vertretung vereinbart war?

Muss die Gegenseite, falls wir im Gericht gewinnen, die Erstberatungsrechnung begleichen?

Falls nicht, müsste die Gegenseite die Kosten für die außergerichtliche Vertretung übernehmen?

Wenn ja, muss ich die Rechnung für die Erstberatung begleichen oder kann ich die Anwältin auffordern diese Rechnung zu korrigieren?


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1 Antwort
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#1
 Von 
Eidechse
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Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

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