Im Internet fand ich eine Anwältin, welche den Schaden gelten machen sollte, der durch einen selbstständigen Buchhalterim im Auftrag meines Steuerberaters passierte. Der Buchhalter kannte sich nicht mit den Abrechnungsvorschriften zur Dienstreise bzw. Familienheimfahrt aus.
Via Post sendete mir die Anwältin den Mandatsvertrag und die außergerichtliche Vertretung zu.
Ich bekam dann eine Rechnung über eine Erstberatung, anstatt eine Abrechnung nach § 2300 RVG
für die vereinbarte Vertretung.
Darf die Anwältin eine Erstberatung abrechnen, auch wenn eine außergeirchtliche Vertretung vereinbart war?
Muss die Gegenseite, falls wir im Gericht gewinnen, die Erstberatungsrechnung begleichen?
Falls nicht, müsste die Gegenseite die Kosten für die außergerichtliche Vertretung übernehmen?
Wenn ja, muss ich die Rechnung für die Erstberatung begleichen oder kann ich die Anwältin auffordern diese Rechnung zu korrigieren?
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Außergerichtliche Vertretung Erstberatungsrechnung
26. Oktober 2014
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Frage vom 26. Oktober 2014 | 12:25
Von
Status: Beginner (89 Beiträge, 55x hilfreich)
Außergerichtliche Vertretung Erstberatungsrechnung
Was denn, so teuer?
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#1
Antwort vom 27. Oktober 2014 | 10:53
Von
Status: Senior-Partner (6998 Beiträge, 3920x hilfreich)
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