Hallo,
erstmal, sorry:
- wenn ein ähnlicher Beitrag schon beantwortet wurde, ich konnte nichts finden
- wenn mein Beitrag im falschen theme-forum gepostet wurde
- für die rechtschreibfehler, deutsch ist nicht meine erste sprache
Mein problem:
ich habe im Februar ein Neuwagen gekauft für 29keur, es wurde bei der HUK teil & vollkasko versichert.
Vor einem Monat wurde der Wagen gestohlen, und jetzt kommt die 1 monat frist um den neuwert zurück zu bekommen von der versicherung (die HUK erstattet 18 monate lang den kaufpreis zurück bei diebstahl)
Ich habe jetzt ein schreiben bekommen dass die Mehrwehrsteuer nur dann zurück gezahlt wird wenn ich einen Ersatz wagen kaufe, und auch nur wenn er nicht aus dem Privatem kommt.
Ich habe nicht vor den Wagen zu ersätzen, heisst es also dass ich die 4+keur einfach so verliere? Was ist die begründung dass die versicherung die MWST einfach behält?
Vielen dank im voraus!
Aline
Autoversicherung will MwSt nicht zurück zahlen nach diebstahl
2. November 2017
Thema abonnieren
Frage vom 2. November 2017 | 14:05
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 1x hilfreich)
Autoversicherung will MwSt nicht zurück zahlen nach diebstahl
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#1
Antwort vom 2. November 2017 | 14:48
Von
Status: Unbeschreiblich (119624 Beiträge, 39757x hilfreich)
ZitatWas ist die begründung dass die versicherung die MWST einfach behält? :
Sollte man sinnigerweise die Versicherung fragen wie sie das begründet ... ?
Zitatdie HUK erstattet 18 monate lang den kaufpreis zurück bei diebstahl :
Genauer Wortlaut der vertraglichen Vereinbarung dazu?
#2
Antwort vom 2. November 2017 | 15:43
Von
Status: Unbeschreiblich (32850 Beiträge, 17254x hilfreich)
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#4
Antwort vom 2. November 2017 | 16:05
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 1x hilfreich)
Vielen Dank für eure Hilfe.
Ich verstehe zwar immer noch nicht warum es so ist, i.e. was es heisst das die MwSt "anfällt". Aber es scheint die normale Vorgehensweise zu sein.
Danke!
-- Editiert von AlineD am 02.11.2017 16:10
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#6
Antwort vom 2. November 2017 | 17:34
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 1x hilfreich)
Danke :-)
#7
Antwort vom 2. November 2017 | 19:12
Von
Status: Unbeschreiblich (119624 Beiträge, 39757x hilfreich)
ZitatMwSt fällt an, wenn man sie bezahlt. Wenn man aber nicht repariert oder eine Ersatzanschaffung tätigt, dann bezahlt man auch keine MwSt und sie wird auch nicht ersetzt. :
Korrekt.
So wäre das übelicherweise.
Nur soll laut TS ja laut Vertrag 18 Monate lang der "Kaufpreis" erstattet werden. Und der war Brutto, hat nun mal die Steuer enthalten, ein Abzug wäre denn wohl nicht statthaft.
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