Autoversicherung will MwSt nicht zurück zahlen nach diebstahl

2. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
AlineD
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
Autoversicherung will MwSt nicht zurück zahlen nach diebstahl

Hallo,

erstmal, sorry:
- wenn ein ähnlicher Beitrag schon beantwortet wurde, ich konnte nichts finden
- wenn mein Beitrag im falschen theme-forum gepostet wurde
- für die rechtschreibfehler, deutsch ist nicht meine erste sprache

Mein problem:
ich habe im Februar ein Neuwagen gekauft für 29keur, es wurde bei der HUK teil & vollkasko versichert.
Vor einem Monat wurde der Wagen gestohlen, und jetzt kommt die 1 monat frist um den neuwert zurück zu bekommen von der versicherung (die HUK erstattet 18 monate lang den kaufpreis zurück bei diebstahl)

Ich habe jetzt ein schreiben bekommen dass die Mehrwehrsteuer nur dann zurück gezahlt wird wenn ich einen Ersatz wagen kaufe, und auch nur wenn er nicht aus dem Privatem kommt.

Ich habe nicht vor den Wagen zu ersätzen, heisst es also dass ich die 4+keur einfach so verliere? Was ist die begründung dass die versicherung die MWST einfach behält?

Vielen dank im voraus!
Aline

Probleme mit der Versicherung?

Probleme mit der Versicherung?

Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119624 Beiträge, 39757x hilfreich)

Zitat (von AlineD):
Was ist die begründung dass die versicherung die MWST einfach behält?

Sollte man sinnigerweise die Versicherung fragen wie sie das begründet ... ?



Zitat (von AlineD):
die HUK erstattet 18 monate lang den kaufpreis zurück bei diebstahl

Genauer Wortlaut der vertraglichen Vereinbarung dazu?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)
Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
AlineD
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Dank für eure Hilfe.

Ich verstehe zwar immer noch nicht warum es so ist, i.e. was es heisst das die MwSt "anfällt". Aber es scheint die normale Vorgehensweise zu sein.

Danke!

-- Editiert von AlineD am 02.11.2017 16:10

0x Hilfreiche Antwort


#6
 Von 
AlineD
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke :-)

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119624 Beiträge, 39757x hilfreich)

Zitat (von Flo Ryan):
MwSt fällt an, wenn man sie bezahlt. Wenn man aber nicht repariert oder eine Ersatzanschaffung tätigt, dann bezahlt man auch keine MwSt und sie wird auch nicht ersetzt.

Korrekt.

So wäre das übelicherweise.

Nur soll laut TS ja laut Vertrag 18 Monate lang der "Kaufpreis" erstattet werden. Und der war Brutto, hat nun mal die Steuer enthalten, ein Abzug wäre denn wohl nicht statthaft.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.013 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.