Hallo Leute,
darf man jemandem der sich in der Privatinsolvenz befindet ein Auto permanent (max. halbes Jahr) zur Verfügung stellen wenn dieser arbeitslos ist und es daher nicht zur Erwerbssicherung dient?
Wie verhält es sich wenn dieser dem Fahrzeugeigner die Versicherung/ Steuer für diesen Zeitraum zahlt?
Wie verhält es sich wenn er es wirklich ohne einen Cent zu bezahlen (außer Sprit) nutzen darf?
Wie verhält es sich, wenn man es seiner Freundin gibt die Auszubildende ist und bei ihren Eltern wohnt und sie es ihm zur permanenten Nutzung überlässt?
Kann es zu Problemen bzgl. der Privatinsolvenz kommen?
Vielen Dank
Autoverleih bei Privatinsolvenz
5. März 2009
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Frage vom 5. März 2009 | 11:47
Von
Status: Beginner (50 Beiträge, 3x hilfreich)
Autoverleih bei Privatinsolvenz
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#1
Antwort vom 8. März 2009 | 23:31
Von
Status: Philosoph (13740 Beiträge, 4362x hilfreich)
Hallo Lordoo,
quote:Natürlich, was sollte dagegen sprechen. Ob für private Zwecke oder nicht, ist auch egal. Ein Vertrag könnte in bestimmten Fällen von Vorteil sein (XY darf das Auto für 6 Monate kostenlos nutzen, jedoch nicht an andere Personen weiterreichen. Es ist ein beidseitiges, jederzeitiges und fristloses Sonderkündigungsrecht vereinbart. etc.).
darf man jemandem der sich in der Privatinsolvenz befindet ein Auto permanent (max. halbes Jahr) zur Verfügung stellen wenn dieser arbeitslos ist und es daher nicht zur Erwerbssicherung dient?
quote:Solange er es aus seinem nicht pfändbaren Einkommen bezahlt, sehe ich auch hier keine Probleme. Ich würde aber offiziell trotzdem den Eigentümer bezahlen lassen, um Probleme zu vermeiden (die Gläubiger könnten annehmen, dass es nur scheinbar dem Anderen gehört).
Wie verhält es sich wenn dieser dem Fahrzeugeigner die Versicherung/ Steuer für diesen Zeitraum zahlt?
quote:Siehe Antwort zur ersten Frage.
Wie verhält es sich wenn er es wirklich ohne einen Cent zu bezahlen (außer Sprit) nutzen darf?
quote:Diese Frage verstehe ich nicht so ganz. Wer von beiden ist Insolvent und wer ist Eigentümer des Autos? Erst das Auto umschreiben (also verschenken) und dann zurück leihen geht natürlich nicht.
Wie verhält es sich, wenn man es seiner Freundin gibt die Auszubildende ist und bei ihren Eltern wohnt und sie es ihm zur permanenten Nutzung überlässt?
MfG Stefan
#2
Antwort vom 9. März 2009 | 10:02
Von
Status: Senior-Partner (6301 Beiträge, 2467x hilfreich)
Klar kann man einem in Involvenz ein Auto leihen. Das hat mit Privatinsolvenz wenig zu tun.
Bekommt der aber Sozialleistungen könnte das ein Einkommen sein, das er angeben muss.
K.
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#3
Antwort vom 23. März 2009 | 12:29
Von
Status: Beginner (50 Beiträge, 3x hilfreich)
Hallo,
und Danke.
Momentan bezieht er noch Sozialleistungen. Ab April arbeitet er wieder als Dachdecker. Dann sollte das ja kein Problem sein.
Vielen Dank
Tobias
Und jetzt?
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