Autoverkauf rückgängig machen

25. November 2007 Thema abonnieren
 Von 
nogirud
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Autoverkauf rückgängig machen

Hallo,

Person A verkauft ein Auto mit Getriebeschaden an einen Händler per Telefon und Email um 20 Uhr. Es wird der Verkauf per Mail bestätigt und am Telefon abgehandelt.

Es ist Sonntag und der Händler kann an dem Tag eh nichts tun. Es entstehen ihm also keine Kosten soweit.

Person A überlegt es sich aber kurz darauf nochmal und ruft den Händler um 20.30 Uhr nochmals an und fragt, ob man den Verkauf nicht rückgängig machen kann.

Der Händler lehnt das ab und beruft sich auf den Kaufvertrag. Er meint auch, dass das nicht möglich sei und er solche Fälle schon hätte und es nie Rückgängig gemacht werden kann.

Jetzt die Frage:

Kann Person A innerhalb der Zeit noch den Vertrag annulieren? Oder ist das nicht mehr möglich? Hat man bei solchen Geschäften nicht auch die Möglichkeit, vom Vertrag zurück zu treten?

Danke schon mal...

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
nogirud
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Fall war laut A folgendermaßen:

A hatte mit seinem Auto einen Getriebeschaden. Abends schaute er sich dann im Internet um, wer denn solche Autos ankaufen würde.

A hat dann verschiedene Auto-Ankäufer angeschrieben (auf deren Internetseiten entsprechende Formulare vorhanden waren). Er hatte in dem Formular angegeben, dass er das Fahrzeug an den Höchstbietenden verkauft.

10 Minuten nach absetzen des Formulars rief der Händler an und schlug einen Preis vor.

Da A ein Laie ist und absolut keine Ahnung von dem Wert des Autos hatte, ließ er sich am Telefon bequatschen, doch sofort eine Zusage per Email abzuschicken. Es wäre das beste Angebot (auch auf der etwas zwielichtigen Homepage mit eigentlich kaum zu findenden Impressum steht das so) meinte er am Telefon.

Außer folgender Bestätigung kam nichts weiteres:

vielen Dank für Ihre verbindliche Bestätigung, dass Sie Ihren XXX XXX, EZ: 1998 für den Preis von XXX Euro an uns verkaufen.

Hiermit machen wir Ihnen eine verbindliche Zusage, dass wir Ihr Fahrzeug für o.g. Preis kaufen.

Der Gesamtpreis von XXX Euro wird Ihnen morgen per Blitzgiro auf Ihr Konto überwiesen .

Diese Bestätigung per E-mail ist ein schriftlicher Kaufvertrag und für uns beide gesetzlich verbindlich.

Sollten Sie noch Fragen haben können Sie sich jederzeit bei uns melden.


Herr As Bestätigung zuvor war folgende:

Ich bin mit dem Kauf meines XXX XXX, Erstzulassung 98 mit Getriebeschaden, an die Firma XXXXX einverstanden.

Die Einzahlung von XXX Euro soll erfolgen auf

Kontoinhaber : XXX
Kontonummer : XXX
BLZ : XXX

Abholadresse:
Autocenter XXX
XXX-XXX-Straße 1
XXX XXXXXXXXXXX


Auf der Internetseite (besteht aus nur einer einzelnen Seite) findet man keine AGBs. Auch hat Herr A keine AGBS per Mail oder auf irgendwelche andere Art und Weise zu sehen bekommen.

Der vom Händler angebotene Preis ist fast um die Hälfte niedriger als der tatsächliche Wert des Fahrzeugs. Andere Anbieter haben das doppelte geboten.

Dem Händler sind in der einen Stunde am Sonntag Abend keine Kosten entstanden.

Folgender Widerruf ging von Herrn A eine Stunde nach dem Emailtausch und dem Telefongespräch mit der Bitte um Vertragsauflösung heraus:

Hallo,

hiermit lege ich Einspruch gegen den „Vertrag“ ein. Hiermit möchte ich offiziell vom Kaufvertrag aus persönlichen Gründen zurücktreten. Wie schon eben telefonisch besprochen.

Bitte warten sie mit der Überweisung des Geldes noch, auch in ihrem Interesse! Ich kontaktiere morgen diesbezüglich meine Rechtschutzversicherung!

Bitte warten Sie mit allen Aktionen noch bis ich Bescheid weiß. Wenn es stimmt, dass der Vertrag unkündbar oder nicht mehr rückgängig zu machen ist, dann ist das in Ordnung.

Überweisen Sie bis dahin auch kein Geld und geben die keinen Auftrag, das Auto zu holen.

Bitte um Kenntnisnahme… Eine Kopie der Mail geht an meinen Anwalt als CC.

Mit freundlichen Grüßen

Sobald ich morgen Bescheid weiß, gebe ich Ihnen das OK oder eben nicht! Es sind ihnen heute keine Kosten entstanden!

Mit freundlichen Grüßen


Im Grunde ist Herr A als Laie doch überrumpelt worden, in dem ihn der Ankäufer dazu gedrängt hat, den Verkauf sofort und noch am Telefon zu bestätigen. Er hatte ja im Formular angegeben, dass er es an den Höchstbietenden verkaufen wird.

Und ist diese Mail, die der Ankäufer als verbindlich angibt, wirklich als Vertrag zu sehen? Auch ohne Vorlage von AGBs? Auch ohne richtigen Vertrag?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Du hast einen gültigen Vertrag geschlossen.
Man sollte sich schon vorher Gedanken darüber machen was man tut.


Viele Grüße, Michael

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Spezi
Status:
Lehrling
(1311 Beiträge, 205x hilfreich)

Vertrag ist Vertrag.
Ein Rücktrittsrecht gibe es nicht.

Gruß Spezi

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
M.J.
Status:
Lehrling
(1258 Beiträge, 185x hilfreich)

---Auch ohne Vorlage von AGBs? Auch ohne richtigen Vertrag?---

Einen Vertrag habt ihr beide- er das verbindliche Angebot und du die verbindliche Bestätigung. Und was die AGBs angeht, hat der Verkauf deinerseits nix mit den AGBs seinerseits zu tun.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

@nogirud

DU bist der Verkäufer. Welche AGBs hast du denn die du dem K hättest mitteilen können?
DU hast den Wagen verkauft und dem Käufer ein Verkaufsinteresse gemeldet.
Ihr seid euch im Preis einig geworden und Ende.

Viele Grüße, Michael

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
KleinerJurist
Status:
Lehrling
(1398 Beiträge, 260x hilfreich)

Vor Blauäugigkeit wird man nicht immer geschützt.

Ein wirksamer Vertrag liegt vor.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Snuggles
Status:
Praktikant
(905 Beiträge, 252x hilfreich)

Hat zwar mit diesem Fall nichts zu tun, aber um eines dennoch klarzustellen: AGB sind keine reinen "Verkaufsbedingungen". Dies sind sie natürlich meistens bei Geschäfts-Beziehungen zwischen Endkunde und Gewerbe.

Aber auch umgekehrt kann ein Käufer z.B. die Anerkennung seiner AGB als Vertragsgrundlage "verlangen", die - wie der Name schon sagt - seine allgemeinen Geschäftsbedingungen darstellen. Im B2B-Handel werden dann oft schriftlich GEGENSEITIG die AGB abgezeichnet. MUSS aber nicht sein.

Das nur am Rande, falls jemand diesen Fall ergoogelt.

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