Autoverkauf bei eBay: Käufer droht nachträglich mit Anwalt (Doppelter Kaufvertrag?)

3. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
go487460-81
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Autoverkauf bei eBay: Käufer droht nachträglich mit Anwalt (Doppelter Kaufvertrag?)

Guten Tag zusammen,

ich habe ein altes Fahrzeug ohne TÜV bei eBay versteigert.
Ich habe im Angebot dazu sämtliche gravierenden Mängel gelistet. Bei einem Fahrzeug, das 17 Jahre alt ist und eine Laufleistung von mehr als 200.000 km hat ist es teilweise schwierig zu beurteilen, was altersbedingter Verschleiß und was Mangel ist. Also habe ich nach bestem Gewissen alles aufgelistet.

An das Ende des Angebotes habe ich folgenden Text gehängt:
"Die oben genannten Mängel sind mir bekannte Mängel. Ich gebe keine Gewähr auf Richtigkeit und/oder Vollständigkeit. Kaufinteressenten bitte ich daher, das Fahrzeug vor der Abgabe eines Gebotes zu besichtigen. Eine Probefahrt kann ich wegen den genannten, sicherheits-technischen Bedenken nicht anbieten. Ich verkaufe das Fahrzeug explizit als Bastlerfahrzeug/defektes Fahrzeug. Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss der Sachmängelhaftung und unter Ausschluss der Gewährleistung und Garantie. Die Haftung auf Schadensersatz wegen Körperverletzungen sowie bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz bleibt unberührt. Nachverhandlungen werden nicht akzeptiert."

Das Fahrzeug wurde für knapp über 100€ versteigert, heute mit einem Anhänger vom gewerblichen Käufer abgeholt und keine 3 Stunden später hatte ich eine Nachricht im Postfach, die auf angebliche Mängel hinweist und die Überweisung eine Betrages fordert, die den Kaufpreis um das vierfache übersteigt. Bis morgen. Die Rede ist von Ersatzteilen, Arbeitsstunden etc.

Zwei dieser Punkte lassen sich bereits durch die eigentliche eBay-Artikelbeschreibung entkräften. Diese werden genau so von mir aufgeführt.

Zwei Punkte irritieren mich, denn ich bin hier wieder an dem Punkt, ob es sich um einen Mangel handelt. Genannt habe ich die Punkte im Angebot allerdings auch nicht:
1. Dem Käufer passt die Audio-Anlage nicht. Diese habe ich nicht ausgebaut (Verstärker im Kofferraum), weil ich es mir nicht zutraue, irgendwelche Kabel im Fahrzeug-Inneren rückzubauen. Hier werden alleine 130€ Arbeitslohn verlangt.
2. Die Hutablage ist mit zwei Lautsprechern bestückt. Diese sind weiterhin verbaut. Der Käufer fordert die Kosten für eine Ersatz-Hutablage ein.


Bis hierhin hätte ich wenig Bauchschmerzen. Jetzt wird es aber interessant:
Vor Ort wurde nachverhandelt und ich habe mich auf eine Preisminderung um knapp 20€ eingelassen. Der Käufer bestand auf einen von Ihm mitgebrachten Kaufvertrag. Da ich zur Arbeit musste und es eilig hatte, habe ich diesen unterschrieben. Ein Zweitexemplar wurde mir im Übrigen nicht ausgehändigt.

Was mir dann erst auf der Fahrt zur Arbeit auffiel: Da stand natürlich nur drin, dass der Verkäufer über alle ihm bekannten Mängel informiert. Natürlich nichts zum Ausschluss der Sachmängelhaftung. Wobei natürlich der Käufer dennoch über die Mängel Bescheid wusste.

Interessant sind aber für mich auch die Punkte mit der Audiotechnik. Der Käufer hatte Zeit zur Besichtigung des Fahrzeugs vor Ort und hat sie vor Gebotsabgabe nicht wahrgenommen. Damit wollte ich eigentlich verhindern, dass genau soetwas eintritt, denn man kann bei einem solchen Fahrzeug immer mal etwas vergessen zu listen. Das Jemanden grade das Audiosystem stört hätte ich da allerdings am wenigstens vermutet.


Vielen Dank im Vorraus für die Hilfe.


Gruß
Di

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Nicht reagieren. Wirklich gar nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
DumitruKurier
Status:
Praktikant
(622 Beiträge, 154x hilfreich)

Würde ich auch, sieht nach einer Masche aus. Auf Email würde ich nicht reagieren.

Aber keiner kann wissen was für einen Vertrag du unterschieben hast.

Nur Mahnbescheide oder Klagen gegen dich wären wieder interessant. Aber da wird nicht kommen. Der wird weitere Mails schicken und immer weniger wollen. Man kanns ja versuchen

Lass Bewertungen stecken oder Antworten per Mail.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119635 Beiträge, 39758x hilfreich)

Das scheint mir doch einer der bekannten Abzocker-Tricks in der üblichen Verpackung zu sein.


Käufer ignorieren, Kommunikation einstellen, sein Auto sein Problem



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
go487460-81
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Guten Abend,

und vielen Dank für die Antworten bis hierher.
Der Käufer hat mir erneut geschrieben und möchte bei Ablauf seiner Frist am morgigen Tag ein Mahnverfahren beim Amtsgericht anstoßen.

Mir ist die rechtliche Basis für dieses Vorgehen schleierhaft, denn selbst bei vorliegendem Sachmangel und einer Gewährleistungspflicht meinerseits, müsste man mir doch die Möglichkeit zur Nachbesserung einräumen oder sehe ich das falsch?

Aber ich werde den Ratschlägen hier wohl folgen und erst einmal abwarten. Ansonsten hat es mir doch in den Fingern gejuckt, ein Statement abzugeben in Richtung des gültigen Sachmängel-Haftungsausschlusses und der zu erwartenden Artikel-Beschaffenheit bei einem Bastler-Fahrzeug / als defekt angebotenem Fahrzeug. Da macht der Gesetzgeber ja scheinbar auch Aussagen zu, inwiefern aus der zu erwartenden Beschaffenheit überhaupt ein Sachmangel entstehen kann.


Gruß und schönen Abend
Di

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Sollte wirklich ein Mahnbescheid kommen (unwahrscheinlich): Widerspruch.

Sonst wirklich nichts schreiben, auch keine Besinnungsaufsätze zu Sachmängeln und Rechtslage. Nicht reagieren. Ihn blocken (Telefon, Mail, Messenger) wo es geht.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7143 Beiträge, 1495x hilfreich)

Zitat:
Mir ist die rechtliche Basis für dieses Vorgehen schleierhaft, denn selbst bei vorliegendem Sachmangel und einer Gewährleistungspflicht meinerseits, müsste man mir doch die Möglichkeit zur Nachbesserung einräumen oder sehe ich das falsch?


Da sagt dir dein Verstand genau das richtige. Behalte einen kühlen Kopf. Nicht reagieren. Ein gerichtlicher Mahnbescheid kostet ja Geld, du kannst ziemlich sicher sein dass der Käufer das deshalb schon nicht macht

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
go487460-81
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank nochmal für die Hilfe.
Sollte ein Mahnbescheid kommen, werde ich hier updaten.

Dieses Vorgehen macht mich allerdings nach wie vor stutzig, denn der gewerbliche Käufer hat eine Autowerkstatt die gut bewertet wurde. Allerdings nicht durchgehend. Bei den negativen Bewertungen unterstellt der Werkstatt-Betreiber dann,, dass Bewertungen Lügen sind.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12330.07.2018 08:56:38
Status:
Schüler
(226 Beiträge, 38x hilfreich)

Biete dem Käufer doch an, dass du das Auto zurück nehmen wirst und er den Kaufpreis zurück erhält. Mal sehen, ob er sich dann noch meldet.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von Schneeelfe):
Biete dem Käufer doch an, dass du das Auto zurück nehmen wirst und er den Kaufpreis zurück erhält. Mal sehen, ob er sich dann noch meldet.
Kein guter Vorschlag

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119635 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von radfahrer999):
Kein guter Vorschlag

Zustimmung.

Wer weis was das Auto dann für einen Zustand hat ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Meiner Meinung nach ist der Vertrag, den Sie da unterschrieben haben, ohne ihn durchzulesen, jetzt das relevante Dokument. Da Sie den Inhalt ja nicht aufführen, lässt sich zur eventuellen Haftung für Mängel überhaupt nichts sagen.

Zitat (von go487460-81):
Da ich zur Arbeit musste und es eilig hatte, habe ich diesen unterschrieben.

Dumm
Zitat (von go487460-81):
Ein Zweitexemplar wurde mir im Übrigen nicht ausgehändigt.

Dümmer (sorry)

Was wollen Sie denn jetzt beweisen. Weiß der Geier, was Sie da unterschrieben haben... Wenn der Ausschluss der Sachmangelhaftung fehlt, dann kann's meiner Meinung nach noch richtig lustig werden.

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
go487460-81
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Schneeelfe):
Biete dem Käufer doch an, dass du das Auto zurück nehmen wirst und er den Kaufpreis zurück erhält. Mal sehen, ob er sich dann noch meldet.


Der Käufer hat angeboten, dass ich das Fahrzeug gegen Zahlung der Transportkosten (3,5-fache des Kaufpreises) wieder zurücknehmen kann. Dafür muss ich das Fahrzeug aber auch bei Ihm abholen.


Zitat (von fb367463-2):
Was wollen Sie denn jetzt beweisen. Weiß der Geier, was Sie da unterschrieben haben... Wenn der Ausschluss der Sachmangelhaftung fehlt, dann kann's meiner Meinung nach noch richtig lustig werden.


Genau da hakt es für mich auch.
Der Vertrag war übersichtlich gestaltet: Adressformalitäten beider Parteien, die Daten des Fahrzeugs im Groben sowie der Preis und die Klausel, dass ich alle mir bekannten Mängel angegeben habe. Ein Ausschluss der Sachmängel-Haftung war auf diesem Stück Papier nicht vorhanden. Hier habe ich auch wirklich gepennt!

Mein Wissen im Bereich Vertragsrecht geht gegen null, daher habe ich mich hier auch an das Forum gewendet. Ich muss gestehen, dass ich mich nachträglich etwas überrannt gefühlt habe. Die Situation hat mich an ein typisches "Haustürgeschäft" erinnert. So etwas durfte ich vor vielen Jahren in jungem Alter in einer Fußgänger-Szene erleben. Aber das hilft hier jetzt auch nicht.

Was mich tatsächlich hier interessiert:
Wie wirkt sich dieser doppelte Vertrag aus? Denn schließlich gibt es eigentlich einen Kaufvertrag bei eBay und einen Kaufvertrag in Papierform. Gegenstand beider Verträge sind das gleiche Fahrzeug.
- Muss ich also eigentlich zwei Fahrzeuge liefern?
- Ist der zweite Vertrag Ergänzung zum Ersten? Dieser wurde wegen der Nachverhandlung angefertigt.
- Ersetzt der zweite Vertrag den Ersten und der Ausschluss der Sachmängelhaftung ist somit nicht wirksam? (Es gibt keine Aufhebungsklausel)


Vielen Dank im Voraus!

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