Hallo,
wenn jemand sein Auto von privat an privat verkauft und nach kürzerer Zeit Mängel an dem Fahrzeug auftauchen, die aber
vorher nicht da waren, ist dann der private Verkäufer haftbar zu machen? Muss er dann den Kaufpreis zurückerstatten und den Wagen zurücknehmen oder den Mangel beseitigen?
Lillemore
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Autoverkauf als Privatperson, Garantie?
3. Mai 2011
Thema abonnieren
Frage vom 3. Mai 2011 | 13:31
Von
Status: Frischling (30 Beiträge, 2x hilfreich)
Autoverkauf als Privatperson, Garantie?
Problem nach Autokauf?
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#1
Antwort vom 3. Mai 2011 | 14:48
Von
Status: Lehrling (1223 Beiträge, 347x hilfreich)
Schwere frage, so was wurde hier wohl noch nie angesprochen ...
Überhaupt: Privatverkauf, Gewährleistungsauschluß, das sollte hier endlich mal diskutiert werden!
;-)
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#2
Antwort vom 5. Mai 2011 | 09:49
Von
Status: Praktikant (609 Beiträge, 239x hilfreich)
quote:
Überhaupt: Privatverkauf, Gewährleistungsauschluß, das sollte hier endlich mal diskutiert werden!
Finde ich aber auch. Vor allem sollte es endlich mal ne Suchfunktion geben....
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#3
Antwort vom 5. Mai 2011 | 12:57
Von
Status: Frischling (30 Beiträge, 2x hilfreich)
Arroganz ist die Perücke geistiger Kahlköpfigkeit
Aber gut, frage ich halt in einem anderen Forum ob dort jemand in der Lage ist mir meine eigens gestellte Frage präzise zu beantworten, denn darum ging es mir...
Vielen Dank an die beiden "Ulknudeln"
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#4
Antwort vom 5. Mai 2011 | 21:20
Von
Status: Unbeschreiblich (119635 Beiträge, 39758x hilfreich)
Zitat:mir meine eigens gestellte Frage präzise zu beantworten
Kaum zu glauben, aber DU bist nicht der erste, der diese Frage hier stellt!
Durch Nutzung der Suchfunktion wäre dir diese Erkenntnis nicht verschlossen geblieben. Zumal dir die notwendigen Suchbegriffe auch noch vorgegeben wurden ...
Hättest du dir die Mühe gemacht einfach mal die 2-3 Beiträge welche VOR deinem Post verfasst wurden durchzulesen, wüsstest du welche notwendigen Informationen ergänzt werden müssten um eine sinnvolle Beantwortung der Frage erst möglich machen.
Welche Informationen das sind kann man den 3474 anderen Beiträgen zum selben Thema hier entnehmen.
Bitte nicht davon irritieren lassen, das das Auto eine andere Farbe hat oder eine andere Marke hat, dies ist in diesem Zusammenhang unwichtig.
Das Alter der Schwiegermutter ist übrigens genauso irrelevant wie das Geschlecht des Haustieres ...
Aber ich will mal nicht so sein, hier die Kurzfassung:
Wurde Garantie vereinbart? Dann gilt was dort drin steht.
Wurde die Gewährleistung ausgeschlossen? Das wäre Pech ... es sei denn die Ausnahme gilt.
Wurde die Gewährleistung nicht ausgeschlossen, musst du beweisen, das überhaupt ein gewährleistungsrechtlich relevanter Sachmangel vorliegt.
Präziser geht es aufgrund deiner absolut unpräzisen Fragestellung leider nicht ...
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
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-- Editiert am 05.05.2011 21:22
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