Hallo,
wir haben heute unser Auto
VW Golf IV an einen ausländischen Autohändler (Karte klebte an dem Auto) verkauft.
Auf dem Kaufvertrag (hat der Händler mitgebracht) steht drauf "Gekauft nach Probefahrt und gesehenen Zustand" und "Kauf ohne Garantie, mit original Motor, ohne Motorschaden" (ist angekreuzt).
Er hat den Preis versucht mehrmals zu drücken, aber schließlich konnten wir uns auf einen Preis einigen.
Nachdem alles geregelt war, ruft der Händler ca. halbe Stunde später an und sagt, dass irgendetwas mit dem Turbo kaputt sei und dass der Motor schwach ist - er hat sogar schon mit seinem Freund aus der Werkstatt telefoniert und das zu reparieren würde 800€ kosten!
Der Händler will, dass wir die Hälfte der Kosten übernehmen. Als wir gesagt haben, dass wir nichts von einem Motorschaden wussten, drohte er uns mit dem Anwalt. Er hat gesagt, wir wussten davon und dass wir ihn betrogen haben, und das wir uns vor Gericht wieder sehen (mit sehr aggressiver Stimme).
Ich bin immer noch total geschockt!
Da heute Samstag ist, konnten wir keinen Anwalt fragen, wahrscheinlich auch erst ab Dienstag wieder (wegen Feiertag). Bei der Polizei haben wir auch nachgefragt, aber die konnten uns nicht weiter helfen.
Was sollen wir jetzt tun??? Wir sind ratlos und können uns keine unnötigen Verhandlungskosten leisten ....
Vielleicht kennt sich jemand aus! Falls jemand Rat weiß, bitte melden!
Vielen Dank.
Autoverkauf Privat an Unternehmer-Motorschaden!!!
7. Juni 2014
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Frage vom 7. Juni 2014 | 20:56
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 3x hilfreich)
Autoverkauf Privat an Unternehmer-Motorschaden!!!
Problem nach Autokauf?
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Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
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#1
Antwort vom 7. Juni 2014 | 21:27
Von
Status: Bachelor (3393 Beiträge, 2075x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>Was sollen wir jetzt tun??? Wir sind ratlos und können uns keine unnötigen Verhandlungskosten leisten .... <hr size=1 noshade>
Jetzt regt euch da bloß nicht auf, auch wenn es schwer fällt.
Er will jetzt eben den Nachlaß, den er nicht aushandeln konnte auf diesem Weg erreichen.
quote:<hr size=1 noshade> "Gekauft nach Probefahrt und gesehenen Zustand" und "Kauf ohne Garantie, mit original Motor, ohne Motorschaden" (ist angekreuzt). <hr size=1 noshade>
Sogar wenn der turbo jetzt kaputt ist, was mehr als zweifelhaft ist, haftet ihr dafür nicht, denn, so § 434 I BGB :
Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat
Das war hier der Zeitpunkt, als der Käufer das Auto mitgenommen hat.
Das ist oft das Schwerste aber tut einfach: Nichts.
Erst wenn da tatsächlich Post vom Gericht kommt, im gelben Umschlag, müsstet ihr einen Anwalt einschalten. Dass das geschieht, ist extrem unwahrscheinlich, der Käufer würde auf allen Kosten sitzen bleiben und müsste am Ende eure Anwalts-Kosten erstatten.
-----------------
""
#2
Antwort vom 7. Juni 2014 | 21:57
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 3x hilfreich)
Hallo,
Vielen Dank für die ausführliche Antwort!
Wir sind jetzt auf jeden Fall beruhigter und machen erstmal nichts.
Ich hoffe es war wirklich nur eine Drohung und das jetzt keine Post vom Anwalt kommt.
Falls doch, wissen wir dass wir keine Schuld tragen bei diesem
Turbo Schaden, der direkt nach dem Verkauf passiert sein soll.
Danke nochmals! Falls wir Post kriegen werde ich mich noch mal melden.
Wünsche noch einen schönen Abend!
Und jetzt?
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