Autounfall mit Personenschaden - Einspruch gegen Strafbefehl?

10. März 2008 Thema abonnieren
 Von 
Frager08
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Autounfall mit Personenschaden - Einspruch gegen Strafbefehl?

Hallo,

mal ein (fiktiver) Fall.

Nehmen wir mal an eine Person A fährt aus einer Einfahrt rückwarts hinaus. Dabei übersieht er eine alte Frau und fährt sie leicht an. Die Person A bekommt davon leider nichts mit und fährt weiter. Danach erhält er von einem Bekannten einen Anruf, dass er eine ältere Dame angefahren hätte. Unverzüglich eilt er zur Unfallstelle, wo auch schon der Notarzt ist. Im Krankenhaus stellt sich ein Oberschenkelhalsbruch heraus.
Wochen später würde die Person A einen Strafbefehl über 1000€ erhalten.
Person A hat keine Einträge in Flensburg oder ist sonst irgendwie in Erscheinung getretten.
Die ältere Dame hat auf eine Anzeige verzichtet. Sie wurde wenn überhaupt leicht berühert.

Ich finde einen Strafbefehl von über 1000€ zu hart. Würde es Person A etwas bringen Einspruch daggegen zu erheben oder sollte er lieber die 1000€ zahlen? Bei einem Einspruch, kann danach die Strafe erhöht werden?

MfG

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6 Antworten
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#1
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1939x hilfreich)

Ob die 1000€ gerechtfertigt sind oder nicht kann von hier aus nicht beurteilt werden. Entscheidend ist nicht die Endsumme sondern die Anzahl der Tagessätze. Außerdem müsste man wissen weshalb der Strafbefehl ergangen ist. Körperverletzung und / oder Unfallflucht?

Prinzipiell kann nach einem Einspruch die Strafe auch erhöht werden. Das liegt dann im Ermessen des RIchters.

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#2
 Von 
Frager08
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Nehmen wir mal an:
30 Tagessätze zu je 35 €
Und der Strafbefehl: Fahrlässige Körperverletzung gemäß §§223 Abs.1, 229,230 Abs. 1StGB

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#3
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1939x hilfreich)

30 Tagessätze sind imho angemessen. Ob die 35€ hinkommen ist vom monatlichen Netteinkommen abhängig. Wenn die Person ein Nettoeinkommen von 1000€ hat dann kommt das schon hin.

Ohne Anwalt macht ein Einspruch keinen Sinn. Ohne Rechtsschutzversicherung besteht wiederum ein hohes Kostenrisiko.

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#4
 Von 
Frager08
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

@Freudenfeuer
Die Person A hat leider keine Rechtschutzversicherung (noch nicht), dass ist das Problem. Und deshalb überlegt Sie, Einspruch JA oder NEIN. Eine sehr schwierige Frage.

Wieviel muss man rechnen an Anwaltskosten. (So zirka?) um eine Vorstellung zu haben.

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#5
 Von 
Mitleser
Status:
Praktikant
(731 Beiträge, 353x hilfreich)

Die eigenen Anwaltskosten werden das Geringste sein, wenn es heißt: 'Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens.' :grins:
Dazu kommen: Anwaltskosten und Auslagen der Gegenseite, und wenn dann noch Gutachter ins Spiel kommen, wirds erst so richtig teuer.

Also nicht rumjammern, sondern zu seinen Fehlern stehen und die 1000 Euro zahlen.

Ach ja, ein Blumenstrauß für die arme angefahrene Oma wäre auch noch angebracht.

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#6
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1939x hilfreich)

Ohne Anwalt macht allenfalls ein auf die Höhe des Tagessatzes begrenzter Einspruch Sinn. Aber auch nur dann, wenn das Einkommen niedriger ist als von der Sta angesetzt.

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