Autounfall, Nutzungsausfall beim Selbstreparatur

12. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
fb385921-71
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 7x hilfreich)
Autounfall, Nutzungsausfall beim Selbstreparatur

Hallo, am 24.12. also am Weihnachtstag wurde mein Auto durch einen unverschuldetetn Verkehrsunfall, verkehrsunsicher beschädigt. Am gleichen Tag rief ich nich die gegnerische Versicherung an und meldete den Schaden. Die Unfallverursacherin hatte sich auch schon gemeldet und die Schuldfrage ist geklärt. Gleich am ersten Taf nach den Feiertagen lies ich ein Schadensgutachten erstellen. Dieses erreichte die Versicherung nach vier Tagen. ich rief daraufhin die Versicherung an und teilte mit das ich den Schaden selbst in Ordnung bringen werde und die veranschlagte Schadenssumme nehme (ohne Mwst wie üblich). Ich frage den Versicherungsmann dann noch wie es mit meinem Nutzungsausfall aussieht. er eminte dann zunächst gibts nicht bei eigenreperatur. ich musste dann etwas massiver werden, bis er schliesslich damit rausrückte den gibt es schon, man ich müsse dann ein Foto mit einer Tageszeitung des reparierten Wagens machen und einsenden. Dann bekomme ich Nutzungsausfall bezahlt. Kommt mir arg komisch vor, ein Foto belegt doch gar nichts zumal das Fanrzeug einen Achsschaden hat. Nach weiteren fünf Tagen rief ich die Versicherung wieder an wie nun der Stand der Dinge sei, da ich noch ausser telefonisch überhaupt nichts gehört habe. Sehr selbstbewusst sagte mir dann Frau Sachbearbeiter wir haben das Gutachten ja erst vor 5 Tagen bekommen das muss erst durch die Dekra geprüft werden. Ich habe jetzt dennoch mal einen Termin in meiner Werkstatt für nächste Woche gemacht für die reperaturen die ich nicht selbst durchführen kann. Vom schadenstag bis heute sind es nun Tage und keinerlei Schriftstück der gegnerischen Versicherung. meine Frage ist nun wieviele Tage Nutzungsausfall kann ich geltend machen? Und die Story das ein Bild von dem Reparierten Wagen reicht, ist die Glaubhaft? Oder soll ich direkt einen anwalt nehmen? danke

Probleme mit der Versicherung?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
luser2413
Status:
Schüler
(155 Beiträge, 154x hilfreich)

Wenn die Versicherung schon so anfängt würde ich den Anwalt die Kommunikation machen lassen. Diesen wird sowiso die Versicherung zahlen, da der Unfallgegner ja 100% Schuld hat.

Im übrigen sollte man nicht auf eigene Kosten mit der Reparatur anfangen, solange die Versicherung die Kostenübernahme nicht schriftlich bestätigt. Denn es könnte passieren, dass die Versicherung angesichts einer hohen Rechnung dann doch noch einen eigenen Gutachter bestellen will, und da der Schaden dann ja schon repariert ist wird es schwierig.

Der Beweis der Eigenreparatur mittels Foto und Tageszeitung ist üblich. Dann gibt es auch die Mehrwehrsteuer erstattet.

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#2
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16964 Beiträge, 5888x hilfreich)

Ja, der Beweis der Reparatur mittels Zeitung ist o.k.
Es steht dir soviel Nutzungsausfall zu wie es im Gutachten bewertet wurde. Du kannst ruhig mit der Reparatur anfangen. Um ein Gegengutachten zu erstellen reicht der Versicherung die Photodokumentation des ersten Gutachters. Du bist nicht verpflichtet jahrelang mit der Reparatur zu warten.

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#3
 Von 
fb385921-71
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 7x hilfreich)

Hallo meine Frage ist jetzt noch wie viele Tage Nutzungsausfall kann ich geltend machen nach erfolgter Eigenregiereparatur. im Gutachten sind 5 Tage Reparaturdauer angegeben. Aber das ist ja jetzt nicht der tatsächliche Nutzungsausfall, aufgrund der Feiertage vergingen ja schon allein 4 Tage bis überhaupt ein Gutachter aufgesucht werden konnte. Danke für die Hilfe.

-- Editiert von fb385921-71 am 14.01.2016 19:14

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#4
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16964 Beiträge, 5888x hilfreich)

Während der Feiertage warst du aber wohl auch nicht auf das Fahrzeug angewiesen.

-- Editiert von micbu am 18.01.2016 13:33

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#5
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

man bedenke auch, der Geschädigte hat eine Schadensminderungspflicht, was bedeutet, er hat zu shauen, dass der Schaden für die gegnerische Versicherung so gering wie möglich ist...

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