Hallo Forum,
würde mich über folgende Fragenbeantwortung freuen...
Sachverhalt: selbstverschuldeter Unfall, Teilkasko-versichert, Glasschaden (2x Scheinwerfer, 1x Blinker) am eigenen Auto beim eigenen Versicherer geltend gemacht.
1. Versicherer sagt, er zahle nur aus Kulanz die Kosten des Kostenvoranschlags und die nur ohne MwSt., da eigentlich eine Reparaturrechnung nötig sei. Richtig?
2. Versicherer sagt, übliche Folgekosten in Form von Telefon, Porto, Fahrtkosten Abschleppen, usw. seien nicht durch die Teilkasko abgedeckt, würden deshalb nicht bezahlt. Stimmt das?
Besten Dank wieder einmal
Fawn
Autounfall, selbstverschuldet, Teilkasko (Glas)
30. Dezember 2009
Thema abonnieren
Frage vom 30. Dezember 2009 | 13:07
Von
Status: Beginner (55 Beiträge, 13x hilfreich)
Autounfall, selbstverschuldet, Teilkasko (Glas)
Probleme mit der Versicherung?
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#1
Antwort vom 30. Dezember 2009 | 15:13
Von
Status: Schüler (330 Beiträge, 171x hilfreich)
Vereinfachte Antwort auf Ihre beiden Fragen:
JA
Sepp aus Oberbayern
#2
Antwort vom 12. Januar 2010 | 16:38
Von
Status: Beginner (55 Beiträge, 13x hilfreich)
Besten Dank, Sepp!!!
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