Autoreparatur, Werkvertrag und die Kosten der Nacherfüllung

8. November 2004 Thema abonnieren
 Von 
Jens23
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Autoreparatur, Werkvertrag und die Kosten der Nacherfüllung

Hallo!
Was mein ihr zu folgendem Sachverhalt.
Jemand gibt sein Auto zur Reparatur, da schwarzer Qualm aus dem Auspuff strömt. Der Auftrag heisst: Reparatur, dh kein Qualm mehr.

Nächster Tag: Auto heil....angeblich....Kostenpunkt 450€...aua!

Egal, hauptsache die Kiste Läuft.

50 Km weiter...schwarzer Rauch....verdammt!

Wieder zur Werkstatt. Reklamation des Werkvertages.

Alles soweit klar...

Eine Woche und viele Arbeitsstunden später (Der Fehler war schwer zu finden) Auto abholbereit. Übrigens, es waren die Zündkerzen...haha...ein blick ins Checkheft hätte genügt, um zu erfahren, dass diese vor 20 000 Km hätten ausgetauscht werden müssen.

Kostenpunkt für 8 Arbeitsstunden 250€. Vergünstigter Tarif, da Reklamation...hm...

Während der Reklamation wurde ein Teil wieder zurückeingebaut, da es doch nicht defekt war. Gutschrift von 200€ erteilt.

Noch zu zahlen Laut Werkstatt: 50€.

Andere Ansicht: Werkstatt muss 250€ an den Verbraucher zahlen, da die Kosten einer Reklamation/Nacherfüllung vom Werkunternehmer vollständig zu tragen sind.

Was meint Ihr dazu?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12311.12.2016 11:24:03
Status:
Schüler
(345 Beiträge, 89x hilfreich)

Lesen Sie <a href="http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/6/0,1872,2021222,00.html" target="_new"> hier</a>.

Soweit es sich um einen Innungsbetrieb handelt, können Sie die <a href="http://www.kfzgewerbe.de/" target="_new"> Schiedsstelle </a> anrufen.




1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Jens23
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Eine hervorragende Idee erst die Schiedsstelle anzurufen bevor man Klage erhebt.

Danke für den Tipp

1x Hilfreiche Antwort

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