Hallo,
ich habe Shwierigkeiten beim Verständnis von einer Versicherungsklausel.
Folgende Situation: Aus dem Keller meiner Wohnung wurden die Sommerreifen meines Autos im Wert von 2000 EUR gestohlen (Einbruchdiebstahl). Meine Hausrat reguliert den Schaden mit 1000 EUR, weil KFZ-Zubehör nur über einen Sondertarif überhaupt mit der Hausratsversicherung gedeckt ist.
Die AKB der Autoversicherung schreibt nun:
"Beitragsfrei mitversicherte Teile
A.2.1.2 Soweit in A.2.1.3 nicht anders geregelt, sind folgende Fahrzeugteile und folgendes Fahrzeugzubehör des versicherten Pkw ohne Mehrbeitrag mitversichert [...]
d) folgende außerhalb des Pkw unter Verschluss gehaltene Teile, jedoch nur soweit sie nicht aus einem anderen Versicherungsvertrag (zum Beispiel Hausratversicherung) eine Entschädigung beanspruchen können:
- ein zusätzlicher Satz Räder mit Winter- oder Sommerbereifung"
Kann ich von der KFZ-Versicherung die Regulierung des Restbetrags (minus Eigenbeteiligung) erwarten? Oder ist die KFZ-Versicherung komplett aus der Pflicht, da die Hausrat reguliert (wenn auch nicht in voller Höhe)?
Für mich ist das nicht eindeutig? Wer kann mir da helfen?
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""
Ergänzung:
Folgendes findet sich in den VErsicherungsbedingungen der Hausratversicherung:
" Abweichend von § 6 Nr. 4 c) VHB gelten Ihre nicht am Fahr-
zeug montierten Winter-/ Sommerreifen einschließlich et-
waig montierter Felgen, Dachboxen oder Fahrradträger als
Hausrat im Sinne von § 6 Nr. 2 VHB. Versicherungsschutz be-
steht nur, soweit Sie eine Leistung nicht aus einem anderen
Versicherungsvertrag (z. B. aus einer Kfz-Versicherung) er-
langen können (Subsidiärdeckung)."
Beide Verträge schließen die Regulierung des Schadens aus, wenn es eine andere VErsicherung gibt. Wer zahlt nun?
-- Editiert Gehaltserhöhung am 22.01.2015 18:27
-- Editiert Gehaltserhöhung am 22.01.2015 18:37
Autoreifendiebstahl - Konflikt Vollkasko - Hausrat
22. Januar 2015
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Frage vom 22. Januar 2015 | 18:26
Von
Status: Beginner (67 Beiträge, 32x hilfreich)
Autoreifendiebstahl - Konflikt Vollkasko - Hausrat
Probleme mit der Versicherung?
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#1
Antwort vom 22. Januar 2015 | 19:44
Von
Status: Richter (8512 Beiträge, 4061x hilfreich)
Hallo,
quote:Wie kommst du auf die 2000Euro? Ist das der Anschaffungspreis der neuen Teile?
im Wert von 2000 EUR gestohlen
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""
#2
Antwort vom 22. Januar 2015 | 23:11
Von
Status: Beginner (67 Beiträge, 32x hilfreich)
Ja, das ist der Neuwert/Wiederbeschaffungswert. Die Reifen + Felge waren noch nie am Auto montiert, daher auch Zeitwert.
-- Editiert Gehaltserhöhung am 22.01.2015 23:17
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#3
Antwort vom 25. Januar 2015 | 15:28
Von
Status: Beginner (67 Beiträge, 32x hilfreich)
Ist die Frage zu umständlich gestellt oder die Antwort nicht so einfach?
#4
Antwort vom 25. Januar 2015 | 19:49
Von
Status: Unbeschreiblich (120292 Beiträge, 39866x hilfreich)
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB
."
#5
Antwort vom 26. Januar 2015 | 15:57
Von
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