Autoregelung in der Regelinsolvenz

18. Oktober 2016 Thema abonnieren
 Von 
gadget
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Autoregelung in der Regelinsolvenz

Hallo, ich habe mir in der Regelinsolvenz / Restzeit 3 Jahre ein Auto 1500,00 € von meinem Nettoeinkommen gekauft.
Mit dem Auto fahre ich jeden tag ca.34 Km zu meiner Arbeit wo ich es dann abstelle. Nach der Arbeitszeit wieder der gleiche Weg zurück nach Hause. Jetzt möchte ich die Arbeitsstelle wechseln, verdiene dort erheblich mehr was auch gleich nach der Tabelle wieder weg sein dürfte. Dort benötige ich aber einen Firmenwagen da ich jeden Tag ca. 200 Km für Besuche einplanen muss Die Hauptfrage ist :" welche Regelung kann ich mit meinem neuen Arbeitgeber eingehen? Die 1% Regelung will ich nicht , Fahrtenbuch ist auch Mist, Die Private Nutzung kann man untersagen was mir am liebsten wäre , da ich ja ein Auto habe...Könnte also den Firmenwagen nach der Arbeit am Gelände abstellen und dann mit meinem Auto ca.10 Km nach Hause fahren. Wie sieht es aber mit einer Langzeitmiete über Sixt oder andere aus, wenn der AG für mich hier ein Auto anmietet wo ich nicht auftauchen muss in irgendeiner Form. Möchte es nicht auf meinem Gehaltszettel haben , hat jemand eine Idee??

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Ob der AG Ihnen ein gemietetes, geleastes oder in seinem Eigentum befindliches Fahrzeug zur Verfügung stellt, ändert doch an der Sachlage nichts. Wenn Ihnen die Privatnutzung erlaubt ist, dann ist es immer ein Sachbezug, der versteuert wird und sozialversicherungspflichtig ist und auf der Entgeltabrechnung auftaucht. Pfändungsrechtlich stellt es auch einen Sachbezug dar.

Pfändungsrechtlich kommen Sie nur aus der Sache raus, wenn Ihnen der Firmenwagen nur zu dienstlichen Zwecken zur Verfügung gestellt wird. Oder Sie verzichten auf den Dienstwagen und vereinbaren mit Ihrem AG Fahrtkostenerstattung im Rahmen der steuerlichen Sätze. Dann handelt es sich um unpfändbare Aufwandsentschädigungen. Problem an dieser Lösung ist, dass Sie selbst für ein betriebsbereites Fahrzeug sorgen müssen.

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#2
 Von 
gadget
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Ok, also ist es nicht immer einfach eine vertretbare Regelung zu finden wo der IV einem nicht wieder alles abholt. Oder beim Unternehmen als Selbständiger HV §84 anfangen, statt als Arbeitnehmer ,geht ja auch wenn der IV mitspielt , bin ja schon 3 Jahre in der Regelinsolvenz und dann eine Rechnung für Gehalt/Geleistete Arbeit und Auto schreiben

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
gadget
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Möchte übrigens keine Privatnutzung! Habe ja ein Auto...

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