Hallo liebe Leser,
dies ist mein erster Beitrag hier. Ich entschuldige mich mal, falls ich mich nicht mit dem richtigen Jargon ausdrücke, hoffe aber, dass ich klar beschreiben kann, was Sache ist.
Ich bin ein regelmäßiger Einkäufer im Internet und habe ein seltsames Verhalten beobachtet, von dem ich ein bisschen an der Legalität zweifele:
1. Mir ist aufgefallen, dass manche Onlineshops den Preis von einem Produkt sukzessive anheben, je öfter man die Seite aufruft. Mir ist das zuletzt bei einem Mainboard aufgefallen, als ein Freund und ich uns die Produktseite in einem Shop mehrfach an zwei unterschiedlichen Computern angesehen hatten, während wir Preise und Funktionen verglichen haben. Jedes mal, wenn wir den Shop aufgerufen haben, ist der Preis um ein paar weitere Cent gestiegen.
2. Einige Onlineshops scheinen die Preise zum Beginn des Wochenendes um wenige Euro anzuheben.
3. Neulich habe ich bei einem Onlineshop einen Bildschirm bestellt. Bei diesem Händler kann man versandkostenfrei einkaufen, wenn man nachts dort bestellt. Als ich über Tag nach dem Produkt geschaut hab, lag der Preis bei ca. 155 Euro. Nachts war der Preis knapp über 160 Euro, also in etwa so viel teurer geworden, wie die Versandkosten weggefallen sind.
Bei den ersten beiden Punkten mag es ja sein, dass es legal ist, auch wenn vielleicht moralisch verwerflich. Schließlich könnte das häufige Aufrufen der Seite ja auf eine verstärkte Nachfrage hinweisen. Und man könnte meinen, dass die Nachfrage am Wochenende steigt.
Aber einen Rabatt bei den Versandkosten wieder reinholen, indem der Produktpreis angehoben wird?
Vielen Dank für eure Einschätzung.
Gruß
Automatisierte Preisänderung, Preisnachlass
31. Mai 2011
Thema abonnieren
Frage vom 31. Mai 2011 | 21:07
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Automatisierte Preisänderung, Preisnachlass
Probleme mit dem Gewerbe?
Probleme mit dem Gewerbe?
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 1. Juni 2011 | 13:21
Von
Status: Student (2858 Beiträge, 1121x hilfreich)
Sehe ich nirgends ein Problem.
Der Verbraucher darf nur nicht unzulässig irregeführt werden. Darüber hinaus steht es jedem VK völlig frei, wie er seine Preise ermittelt und wann welcher Preis gilt.
-----------------
""
#2
Antwort vom 6. Juni 2011 | 01:03
Von
Status: Unbeschreiblich (119665 Beiträge, 39759x hilfreich)
quote:
Aber einen Rabatt bei den Versandkosten wieder reinholen, indem der Produktpreis angehoben wird?
Kein Problem.
Das der Heilige Geist nicht das Porto zahlt, muss man es ja irgenwie wieder hereinholen.
Schon meinen Großvater war bekannt das 'nur Rabatte die man im Vorfeld aufschlägt auch gewährt werden können '
Folgendes konnte ich aktuell bei Märkten der Blöd-und-Geiz-Gruppe beobachten:
Fernseher bei dem einen 798 EUR, bei dem anderen 797 EUR.
Kein Mitbewerber in der Stadt.
60 km weiter, identisches Gerät bei Fachhändler 599 EUR, im Internet 499 EUR.
-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
Und jetzt?
Schon
267.066
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
3 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
9 Antworten