Automatischer Verzug nach 30 Tagen

9. Februar 2015 Thema abonnieren
 Von 
guest-12324.07.2020 10:55:57
Status:
Schüler
(239 Beiträge, 186x hilfreich)
Automatischer Verzug nach 30 Tagen

Hallo miteinander,

nehmen wir an A bestellt im Internet Ware und zahlt sofort.
Die Ware wird nun schon seit 30 Tagen nicht geliefert, da anscheinend "Lieferschwierigkeiten" bestehen.
Ich habe mal etwas von einem automatischen Verzug nach 30 Tagen gelesen.
Trifft dieser hier auch zu oder gibt es den nur bei Zahlungen?
Sprich müsste man erst einmal eine Frist zur Lieferung setzen, bzw. den Widerruf erklären, damit man sein Geld wieder bekommt?
Oder könnte man einfach das per Paypal gezahlte Geld zurückziehen lassen?

Gruß, Fabian.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Lies es dir mal durch. BGB §286, Absatz 3. Die 30 Tage gibt es soweit nur bei Rechnungen/ Zahlungsschulden, nicht bei der Schuld des Versandes.

Ich würde A empfehlen, erst mal eine Frist zu setzen und anzukündigen, dass man nach fruchtlosem Ablauf der Frist sofort vom Vertrag zurück tritt und den Kaufpreis zurück verlangt.

Wenn es sich um Paypal handelt, kann man hier allerdings auch mal den Paypal-Käuferschutz nutzen und einen Nicht-versandten Artikel melden. Dann dürfte man recht schnell das Geld zurück bekommen. Eine der wenigen Fälle, wo das durchaus mal sinnvoll ist, was Paypal macht.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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#2
 Von 
guest-12324.07.2020 10:55:57
Status:
Schüler
(239 Beiträge, 186x hilfreich)

Danke für die Antwort.
Könnte das Unternehmen dann nicht auf Zahlung des Kaufpreises klagen, da ja (noch) kein Widerruf ausgesprochen wurde?


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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Mit dem Eröffnen des Paypal-Falls tritt man doch vom Kaufvertrag zurück. Was soll man da noch klagen können?

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Mit dem Eröffnen des Paypal-Falls tritt man doch vom Kaufvertrag zurück. <hr size=1 noshade>

Seit wann stehen die Entscheidungen von Painpal über dem BGB?
Hab ich was verpasst?
:devil:



Da müsste man bei Falleröffnung schon den Widerruf in das Textfeld packen, will man sicher gehen.


Wobei so eine Falleröffnung mit dem Text "Keine Lieferung trotz Vorkasse" so manchen Händlern die Lieferaktivität angenhem steigen lässt. Wegen der negtiven Folgen auf der jeweiligen Plattform.



Ansonsten sollte man prüfen, ob irgendwo ein verbindlicher Leifertermin genannt ist. Falls nicht, wäre erstmal eine gerichtsfeste Inverzugsetzung angesagt.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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