Autokauf von Privat mit erheblichen Mängeln

9. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
fb487835-86
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Autokauf von Privat mit erheblichen Mängeln

Hallo
Wir haben vor 2 Wochen einen PKW von Privat gekauft für 5700 Euro, Opel Zafira B 2.2.
Nach Abholung sind wir 25 km gefahren und der Motor ging in den Notlauf, wodurch eine normale Weiterfahrt nicht mehr möglich war.
Verkäufer war nicht erreichbar.
Es hat sich heraus gestellt das die Hochdruckpumpe samt Regelventil defekt war, haben es Reparieren lassen, Preis hierfür waren 1600 Euro!
Bei der heutigen Abholung vom PKW sagte mir der Meister des Autohauses das ein Steuergerät auch noch beschädigt ist, was durch ein gebohrtes Loch entstanden ist, das der Verkäufer gemacht haben muss, dies wären kosten von weiteren 800 Euro, dies muss behoben werden da der Lenkwinkelsensor und die Nebelscheinwerfer nicht angesteuert werden können, und die ESP Leuchte daher auch dauerhaft leuchtet!
Meiner Meinung nach ist das eine Arglistige Täuschung, da diese Mängel nicht einfach so auftreten, er muss davon gewusst haben und hat es verschwiegen!
Was kann ich tun und ist die Aussicht auf eine Behebung der Schäden auf seine Kosten möglich?

Vielen Dank im Vorraus

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von fb487835-86):
Es hat sich heraus gestellt das die Hochdruckpumpe samt Regelventil defekt war, haben es Reparieren lassen, Preis hierfür waren 1600 Euro!
Pech für dich. Das war eine Vorwegnahme der Leistung und ein Verkäufer ist damit immer raus aus der Haftung.

Zitat (von fb487835-86):
Meiner Meinung nach ist das eine Arglistige Täuschung, da diese Mängel nicht einfach so auftreten, er muss davon gewusst haben und hat es verschwiegen!
Eine leuchtende Kontrolllampe wird er ja wohl kaum verschwiegen haben können. Die müsst ihr auf der Probefahrt gesehen haben = dir bekannter Mangel.

Zitat (von fb487835-86):
das der Verkäufer gemacht haben muss,
Das kannst du beweisen? Nur wenn du beweisen kannst, dass der VK diesen Mangel gekannt und arglistig verschwiegen hat kannst du evtl. irgendetwas bewirken. Kannst du das?

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#2
 Von 
fb487835-86
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Reperatur hat in Absprache mit dem Verkäufer statt gefunden, da ich ja sonst nicht fahren hätte können.
Laut Recht ist es doch so das der Verkäufer beweisen muss das der Mangel noch nicht war bei Verkauf!
In den ersten 6 Monaten zumindest, danach liegt die Beweispflicht bei mir, dem Käufer!

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119579 Beiträge, 39744x hilfreich)

Wurde die gesetzliche Sachmängelhaftung rechtskonform ausgeschlossen?



Zitat (von fb487835-86):
Laut Recht ist es doch so das der Verkäufer beweisen muss das der Mangel noch nicht war bei Verkauf!

Nö, das muss hier der Käufer beweisen. War ja ein Privatverkauf.
Und für eine arglistige Täuschung würde man halt zusätzlich noch beweisen müssen, das der verkäufer davon wusste.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von fb487835-86):
Die Reperatur hat in Absprache mit dem Verkäufer statt gefunden,
Was bedeutet das? Hat der VK gesagt: "Lass es reparieren und ich bezahle das."?

Zitat (von fb487835-86):
Laut Recht ist es doch so das der Verkäufer beweisen muss das der Mangel noch nicht war bei Verkauf!
Nein, das wäre nur beim Kauf von einem Händler der Fall. Da aber die Warnleute sicherlich bei der Probefahrt schon geleuchtet hat wäre das sowieso ein dem Käufer bekannter Mangel gewesen der somit als vereinbarte Eigenschaft gelten würde. Dieser Defekt wäre also generell nicht von der Sachmängelhaftung abgedeckt.

Du hast den Wagen mit diesem vereinbarten Defekt gekauft. Nun ist es dein Problem, der VK hat damit nichts mehr zu tun.

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#5
 Von 
DumitruKurier
Status:
Praktikant
(622 Beiträge, 154x hilfreich)

Zitat:
Die Reperatur hat in Absprache mit dem Verkäufer statt gefunden, da ich ja sonst nicht fahren hätte können.

Wenn der VK das genemigt hat - dann ist doch alles klar.

Ansonst hast du nur Glück wenn der VK das Loch gebort hat oder davon wusste. Und das muss man alles erst einmal beweisen können.

Da nun alles möglich repariert ist erschwert die Sache.

Es kann ja auch sein das du in den 25 Kilometern alles kaputt gemacht hast, den Rest deine Werkstatt.

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#6
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Zitat (von fb487835-86):
Laut Recht ist es doch so das der Verkäufer beweisen muss das der Mangel noch nicht war bei Verkauf!
In den ersten 6 Monaten zumindest, danach liegt die Beweispflicht bei mir, dem Käufer!


Nein, das ist nicht so bei einem Privatverkauf von Gebrauchtwagen, bei dem die Sachmängelhaftung so gut wie immer vertraglich ausgeschlossen wird.

Sowas findet man über Google in Sekunden, und hier steht es gefühlt in jedem zweiten Thread. Wie hier früher mal jemand gern schrieb, ja, das gilt auch, wenn es sich um ein Auto einer anderen Marke oder Farbe handelt.

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