Hallo,
ich habe mir vor 4 Monaten ein deutschen Gebrauchtwagen (TDI, Baujahr 2005, 130t km) von einem kleineren Gebrauchtwagenhändler gekauft.
Direkt nach Kauf wurde eine längere Fahrt damit gemacht (1.500 km).
Dabei fiel auf, dass die Fensterheber Probleme machen.
Werden beide betätigt so bleibt gelegentlich ein Fenster stehen oder wechselt spontan die Richtung.
Nach Rund 1 Monat begann die Fahrertüre nur noch sporadisch zu Öffnen wenn das Auto mit der Fernbedienung geöffnet wird.
Gelegentliche Warntöne, wie z.B. bei einer Frost-Warnung, allerdings ohne Ursache kommen seit dem Winter auch gelegentlich vor.
Die Funktion der Klimaautomatik erscheint merkwürdig und so nicht vorgesehen (nicht überprüft bisher aber kann so nicht normal sein :-/).
Nun zum Knackpunkt - vor 1 Tag ist die Lichtmaschine des Autos kaputt gegangen.
Ich habe bereits Recherchiert und habe leider Widersprüchliche Meinungen gefunden, so dass es sich z.B. bei allen Mängeln um Elektronikteile bzw. Verschleißteile handelt. Eine Lichtmaschine z.B. durchaus nach 135.000 km kaputt gehen kann und ich einfach Pech hatte mit dem Auto.
Ich habe keine Gebrauchtwagengarantie. Gewährleistung hat der Händler laut Vertrag ausgeschlossen - wie soll ich den Händler Ihn am besten mit den Mängeln konfrontieren?
Welche Mängel Fallen unter die Gewährleistung?
Vielen Dank
Grüße
Pit
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-- Editiert Pitty123 am 08.01.2013 01:02
Autokauf von Händler - nach 4M immer mehr Mängel
Problem nach Autokauf?
Problem nach Autokauf?
Ist es sinnvoll zuerst zum Hersteller-Autohaus zu fahren und das Auto komplett prüfen zu lassen und sich eine Liste der Mängel dort geben zu lassen als Diskussionsgrundlage?
Grüße
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Bitte den Händler aufsuchen, er kann gesetzlich die Gewährleistung nicht ausschließen. Eine Lichtmaschiene mist kein Verschleißteil, vernünftig mit ihm reden, hilft immer
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Der Vorteil ist nun, dass der Händler 2 Jahre lang in der Gewährleistung ist...... Er hätte sie auf 1 Jahr verkürzen können. Allerdings die Beweislast liegt nur 6 Monet beim Händler.
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quote:
Eine Lichtmaschiene mist kein Verschleißteil
Letztlich ist alles ein Verschleißteil, denn jedes Bauteil hat irgendwann seine Lebensdauer erreicht.
Daher hat das Wort im Gewährleistungsrecht allenfalls irreführende Funktion.
Die Frage kann also nur sein, ob das bei einer LiMa nach ~130 Tkm üblicherweise der Fall ist.
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Hallo
ich muß mal blöd fragen warum ich einen Vertrag beim Händler unterschreibe mit den Angaben von:Gewährleistung hat der Händler laut Vertrag ausgeschlossen.Ich gehe doch extra zum Händler wegen dieser Gewährleistung im Falle eines Defekts.Jetzt ist das Kind in den Brunnen gefalle und erst jetzt wird überlegt.
Gruß
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