Hallo,
habe folgendes Probem.
Ein Auto wurde am 21.März mit einer Lieferfrist von ca.3-4 Wochen bestellt. Heute die Info bekommen, dass das Auto erst im Juni kommt. SInd dann gut 10 Wochen.
Ist die Formulierung "ca.3-4 Wochen verbindlich"? Meiner Meinung nach ja.
"Die Angabe der Lieferzeit mit „ca. 2 – 4 Werktage" ist ausreichend bestimmt im Sinne des § 308 Nr. 1 BGB
(so auch Palandt/Grüneberg, BGB, 73. Auflage 2014, § 308 Rn. 8 a.E.; Wurmnest in: Münchener Kommentar zum BGB, 6. Auflage 2012, § 308 Rn. 23; OLG Bremen MMR 2010, 26
; OLG Frankfurt MMR 2011, 800
; ausdrücklich offengelassen von OLG Hamm MMR 2013, 100
).
Aus dieser Angabe ergibt sich auch mit Blick auf Art. 246a
§ 1 Abs. 1 Nr. 7 EGBGB der Termin, bis zu dem der Unternehmer liefern muss, nämlich spätestens nach vier Tagen."
Autokauf verzögert sich um sechs Wochen
11. April 2018
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Frage vom 11. April 2018 | 21:14
Von
Status: Frischling (27 Beiträge, 0x hilfreich)
Autokauf verzögert sich um sechs Wochen
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