Autokauf rückgängig machen möglich?

13. Mai 2011 Thema abonnieren
 Von 
werner123123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Autokauf rückgängig machen möglich?

Habe vor etwa einem dreiviertel Jahr ein neues Auto gekauft und dabei main altes in Zahlung gegeben. Das neue Auto zeigt nun in Abständen von etwa 3 Monaten immer den gleichen Fehler im Motormanagement an. Der Autoverkäufer war bisher drei Mal nicht in der Lage, den Fehler endgültig zu beheben. Ich möchte dashalb den Verkauf rückabwickeln. Kilometerstand bei 15000 km. Noch innerhalb der Ein-Jahresgarantie. Kann ich die Rückabwicklung meines Kaufs verlangen? Wenn ja, fällt der Anspruch nach Ablauf der Garantie weg? Wie sollte ich vorgehen?

-----------------
""

Problem nach Autokauf?

Problem nach Autokauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



19 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Kabul
Status:
Schüler
(182 Beiträge, 81x hilfreich)

ich gehe mal davon aus, dass es sich immer um den gleichen Mangel handelt.

Ich würde vom Vertrag zurücktreten und eine Frist zur Rückabwicklung des Kaufvertrags setzen.

Du musst damit rechnen, dass der Verkäufer eine Nutzungsgebühr verlangt. Ausserdem darf die Rückabwicklung nicht unverhältnismäßig sein.

Da Du sicherlich alle Beweise hast, sollte das kein Problem sein.

Wenn der Händler sich querstellt würde ich einen Rechtsanwalt bewauftragen.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort


#3
 Von 
Kabul
Status:
Schüler
(182 Beiträge, 81x hilfreich)

Wallhalla,

das sehe ich anders. Ein Fehler im Motor management system ist ein Mangel. Hin oder her.

Und der Käufer hat ein recht auf einwandfreie Ware.

Die Rückabwicklung gemäss BGB kommt hier imho in Betracht.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort


#5
 Von 
Kabul
Status:
Schüler
(182 Beiträge, 81x hilfreich)

Wie oft willst du denn ein neues Steuergerät einbauen lassen? für die nächsten 15 Jahre? Woher nimmst Du Deine Sach und Fachkenntnis?

----

§ 437
Rechte des Käufers bei Mängeln.Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist,

1. nach § 439 Nacherfüllung verlangen,
2. nach den §§ 440, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 441 den Kaufpreis mindern und
3. nach den §§ 440, 280, 281, 283 und 311a Schadensersatz oder nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.

----

Ich kann nirgendwo finden, dass nur ein schwerwiegender Mangel zur Rückabwicklung berechtigt. Wo soll das bitte stehen. Fakt ist, dass die Ware nicht frei von Mängeln ist und eine zweimalige Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Somit steht der Rücktritt und die Rückabwicklung im Raum.



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort


#7
 Von 
Kabul
Status:
Schüler
(182 Beiträge, 81x hilfreich)

Au weia...

also, nun speziell für Wallhalla im Detail:


Das sind keine zusammengewürfelten Paragraphen, sondern der Wortlaut des 437 BGB.

----
Definition:

Gewährleistung ist die gesetzliche Verpflichtung des Schuldners, eine Sache oder ein Werk in fehlerfreiem Zustand abzuliefern. Fehlerhafte Sachen berechtigen den Käufer zur Nacherfüllung, Rückgängigmachung des Kaufs oder Herabsetzung des Kaufpreises.

---

Du hast den 439, Absatz 3 zitiert. Du musst diesen Paragraphen schon im gesamten sehen.

Der Käufer KANN wählen, ob er die Beseitigung des Mangels haben möchte oder die Lieferung einer NEUEN mangelfreien Sache bevorzugt:


q(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.


Der Absatz 3 geht näher darauf ein und bestimmt, dass der Verkäufer die "andere" Art wählen kann, wenn die Kosten für die Nacherfüllung (Mängelbeseitigung) unverhältnismässig wäre.

Hier ist nicht gemeint, dass er die Nacherfüllung gänzlich ablehnen kann. Er kann dies schon, muss aber dann (in diesem Fall, ein Auto liefern, was diesen Mangel nicht hat).

Verstanden?

Und er Absatz vier regelt:

(4) Liefert der Verkäufer zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, so kann er vom Käufer Rückgewähr der mangelhaften Sache nach Maßgabe der §§ 346 bis 348 verlangen.

----

Er hat auf jeden Fall Anspruch auf die Rückabwicklung nach der Schuldrechtsreform von 2002. Die Beweistlastumkehr greift hier auch, da der Mangel schon nach drei Monaten aufgetreten ist.

---

Ob es Dir gefällt oder nicht und ob die Kosten verhältnismässig sind oder nicht. Die Rechtslage ist eindeutig.




-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

quote:
Wenn ja, fällt der Anspruch nach Ablauf der Garantie weg?

Da keiner die Garantiebedingungen deines Autos kennt wird dies niemand sagen können.



Kabul hat das schon korrekt dargestellt ...





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
werner123123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Erstmal vielen Dank für diese qualifizierten Auskünfte. Ich sehe jetzt einen reelle Chance den Vertrag rückzuabwickeln.
Ein Problem habe ich jedoch noch, das mir Kummer bereitet. Ich bin ja beweispflichtig. Ich habe Belege über die Vorstellung meines Wagens nicht gesammelt, da ich davon ausging, dass das Problem kurzfristig und dauerhaft von der Werkstatt behoben werden würde.Ich weiß aber definitiv, dass die Werkstatt alle Vorgänge elektr. gespeichert hat und mehrfach mit dem Werk korrespondiert hat. Kann ich notfalls auf diese Unterlagen über einen Anwalt zugreifen? Im Augenblick ist das Problem gerade mal wieder notdürftig durch Neuaufspielung das Software behoben. Es wird sich in Kürze nach meiner Erfahrung wieder zurückmelden.

-----------------
""

-- Editiert am 15.05.2011 11:09

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

quote:
Ich bin ja beweispflichtig. Ich habe Belege über die Vorstellung meines Wagens nicht gesammelt,

DAS ist natürlich schlecht ...



quote:
Ich weiß aber definitiv, dass die Werkstatt alle Vorgänge elektr. gespeichert hat und mehrfach mit dem Werk korrespondiert hat. Kann ich notfalls auf diese Unterlagen über einen Anwalt zugreifen?

Nein, höchstens über einen Richter. Falls diese Unterlagen überhaupt noch existieren ...



Aber eventuell druckt man dir die ganzen Sachen nochmals aus? Du solltest natürlich nicht als Begründung sagen 'weil ich euch auf Rückabwicklung verklagen will' ...
:grins:





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort


#12
 Von 
werner123123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Fehler äußert sich durch Aufleuchten der Lampe "Problem im Motormagement" und das Fahrzeug fängt bei voller Fahrt an zu rucken, als ob die Kratstoffzufuhr erratisch unterbrochen würde. Mehr ist nicht bekannt.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort



#15
 Von 
Kabul
Status:
Schüler
(182 Beiträge, 81x hilfreich)

Sorry erst einmal dass es so aussieht als ob ich hier Selbstgepräche geführt hab. Es gab eine User Walhalla, der hat hier sehr qualifizierte Kommentare von sich gegeben. Da musste ich erst mal drauf antworten.

Irgendjemand hat diese Beiträge dann gelöscht?!?

-- Editiert am 16.05.2011 02:04

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
werner123123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich finde,wenn jemand hier Beiträge löscht, so sollte er sich fairerweise zu erkennen geben und die Gründe nennen. Sonst sieht es fatalerweise nach Zensur aus.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Snoop Pooper Scoop
Status:
Student
(2858 Beiträge, 1121x hilfreich)

quote:
Irgendjemand hat diese Beiträge dann gelöscht?


Vermutlich war das wieder unser Dauer-Troll - der wird immer gelöscht, wenn er erkannt wird. Leider ist die Relation "sinnvolle Postings" zu "beleidigende Postings" bei ihm zu hoch.

quote:
Sonst sieht es fatalerweise nach Zensur aus.


Bitte benutze mal ein Wörterbuch. "Zensur" gibt es in Foren nicht, denn jeder Forenbetreiber darf frei entscheiden, wer bei ihm posten darf und wer nicht. "Zensur" ist, wenn der Staat sagt "das und das darfst du nicht öffentlich sagen".

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Kabul
Status:
Schüler
(182 Beiträge, 81x hilfreich)

werner,

das mit den qualifizierten Beiträgen war sarkastisch. Wenn Du die Abfolge meiner Kommentare siehst, merkst Du das auch. :-)

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
werner123123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

quote:
jeder Forenbetreiber darf frei entscheiden, wer bei ihm posten darf und wer nicht.

Ich wollte hier eigentlich keine Rechtsfrage aufwerfen, aber einen neu hinzugekommenen Leser, der die Diskussion nicht von Anfang an verfolgt hat, muss es verwirren, wenn für das Verständnis der Problematik wichtige Beiträge fehlen.Ein Hinweis des admin wäre deshalb hilfreich.

-----------------
""

-- Editiert am 17.05.2011 11:09

-- Editiert am 17.05.2011 11:10

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.023 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen