Autokauf privat - evtl Motorschaden ... verschwiegener Mangel?

15. Dezember 2004 Thema abonnieren
 Von 
cybersepp
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Autokauf privat - evtl Motorschaden ... verschwiegener Mangel?

Hallo allerseits.

Ich hab mir vor 4 Monaten einen Passat TDI von privat gekauft. Laufleistung 150000km, für nen TDI ja nichts besonderes.
Das Fahrzeug wurde mir mit neuem TÜV und neuer AU verkauft.
Außerdem mit (leider nur mündlich, aber Zeugen) der Zusage das alles in Ordnung sei und vor allem auch der Motor einwandfrei läuft.

Kurz nach dem Kauf gings dann schon los mit neuen Bremsbelägen (ca. 1,5 Mon. danach) und der Motor lief auch schon nicht mehr so toll (ruckelte manchmal)
Das hat sich bis jetzt eigentlich auch weiter verschlechtert, sodaß ich letztens in eine freie Werkstatt gefahren bin, um das mal checken zu lassen.
Da bekomm ich die Antwort von dem Mechniker, daß das Auto kein unbekannter sei und der Motor immer schon Probleme machte (bei 180 km/h auf der Autobanh plötzlich ausgehen und so...).
Da waren auch schon mehrer Werkstätten an der Suche nach dem Fehler beteiligt und nie hat einer was richtiges finden könne (Sch... Elektronik)

So nun meine Frage: verschwiegener Mangel oder nicht?
Gewährleistung ist ja bei Kauf von privat nicht gegeben.

Gruß
Manfred

Problem nach Autokauf?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
belle
Status:
Praktikant
(826 Beiträge, 129x hilfreich)

...ein verschwiegener Mangel ist es sicherlich schon. Du kannst diese vergeblichen Werkstattbesuche unter Umständen ja sogar belegen. A b e r dagegen spricht m.E.
der Gewährleistungsausschluß, der wahrscheinlich auch lautete "nach Besichtigung und Probefahrt".

Wie Du letztlich besichtigs pp ist Deine Sache.

Um bei Gewährleistungsausschluss dennoch
Ansprüche durchzusetzen ist die
a r g l i s t i g e Täuschung wohl Voraussetzung, Beispiel: Schriftlich unfallfrei und man stellt anschließend verdeckte schwere Unfallfolgen fest, die der VK wissen mußte.

In vorliegender Sache hilft wohl nur ein vernünftiges Wort mit dem Verkäufer; wäre wohl der kostengünstigtes und der erfolgreichere Weg.


mfg

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
krull14
Status:
Lehrling
(1031 Beiträge, 180x hilfreich)

Es wäre ja Arglist, wenn der Verkäufer von den Motorproblemen gewußt hat, nur reicht die Aussage des Mechanikers m.E. nicht aus, um diese zu beweisen. Der Verkäufer bräuchte nur zu behaupten, die damaligen Probleme waren behoben und wären bei "ihm" nicht mehr aufgetreten. Schon fehlt es am nötigem Beweis.
Zudem scheint das jetzige Motorproblem ein anderes zu sein.

Fazit:
eher Aussichtslos rechtlich etwas beim Vorbesitzer zu erreichen, aber vielleicht auf Kulanz.

1x Hilfreiche Antwort

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