Hallo,
wir haben vor uns ein Auto zu kaufen und haben bei einem Nutzfahrzeugehändler einen tollen BMW entdeckt. Der Händler (scheint ein relativ ehrlicher Typ zu sein) meinte, er habe den BMW in Zahlung genommen und eigentlich hat er mit PKW-Verkäufen nix am Hut und ist froh wenn er die Karre vom Hof hat. Nun zum Problem: er behauptet, er habe die ganze Kartei des BMW verlegt und somit ist natürlich auch der Brief, Scheckheft, Reparaturbelege usw. weg. Dass man einen neuen Brief kriegen kann ist mir klar, was aber, wenn das Auto gestohlen wäre und irgendwann jemand mit dem alten Brief Rechte an diesem (dann unserem) Auto geltend machen will? Oder erlischt mit der Ausschreibungsfrist jeglicher Anspruch von eventuellen Inhabern alter Briefe?
Vielen Dank für eure Antworten
Freundliche Grüße von Kathrin
Autokauf ohne Fahrzeugbrief???
Problem nach Autokauf?
Problem nach Autokauf?
Lass das sein.
Wenn das Auto gestohlen ist, kannst du daran nie Eigentum erwerben (935 BGB).
Also kann der ehrliche Eigentümer das immer von dir herausverlangen; da helfen auch keine "Ausschreibungsfristen".
Und mal ganz ehrlich: Kommt dir die Story nicht etwas spanisch vor?
>er habe den BMW in Zahlung genommen
...na in seiner Buchführung wird er ja den Kaufvertrag, von wem in Zahlung genommen pp, zur Verfügung haben, so dass etwas nachvollziehbar wäre.
Oder eben, er will ihn vom Hof haben weil.....
mfg
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Wenn der Händler keine Papiere hat finger wech !Sollte mit dem wagen was nicht stimmen hast du dann den ganzen ärger am hals ! Als erstes müsste der Händler eine Verlustanzeige bei der polizei machen damit festgestellt werden kann ob das kfz nicht geklaut ist oder in der fahndungsliste steht! dann muss beim kba in flensburg neue papiere beantragt werden das ist burokratie pur und dauert seine zeit ! ich würd mir das nicht antun ! nicht immer ist geiz geil...
kleine Korrektur: man kann auch direkt beim KBA eine Anfrage stellen (kostet ca. 12 EUR pro Fahrzeug und dauert nur ein paar Tage) und muss nicht dafür zur Polizei. Das Kraftfahrtbundesamt stellt übrigens keine neuen Papiere aus, das macht das örtliche Straßenverkehrsamt (nach Vorlage der KBA-Anfrage ).
-- Editiert von Löni am 29.11.2006 17:50:56
Ich kann mich meinen Vorrednern nur anschließen: Finger weg! Wer ein Auto kauft ohne Papiere handelt schon fast grob fahrlässig. Und Eigentum kannst du (wie schon richtig erwähnt) an gestohlenen Sachen nicht erwerben. Das heißt, selbst wenn nach 10 Jahren der rechtmäßige Eigentümer kommt, musst du den Wagen rausgeben und bekommst dein Geld nicht wieder (außer du bekommst den Händler noch dran).
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