Hallo zusammen,
im Juni 2011 habe ich ein Neufahrzeug erworben. Da ich zuvor zwar auch Autos besessen hatte, diese aber über meine damalige Lebensgefährtin versichert waren, war mir beim Kauf wichtig nicht mit 140 Prozent in der Kfz-Versicherung einzusteigen.
Diese ganze Umständen schilderte ich auch dem Autohaus detailliert und in Anwesenheit meiner Frau. Mir wurde dann ein Versicherungsbetrag ausgerechnet, der mir zusagte. Noch bevor ich den Kaufvertrag für das Fahrzeug abschloss, bekam ich von dem Autohaus einen Hinweis, dass ich für die Versicherung noch einen Nachweis zu erbringen hätte. Ich erklärte dem Autohaus dann kurzerhand erneut, dass dieser Nachweis nicht zu erbringen ist und ich mich nach einem anderen Fahrzeug umsehen müsste, wenn sich herausstellen würde, dass die Versicherungskonditionen nicht wie besprochen einzuhalten sind. Es gab für mich nämlich ein alternatives Fahrzeug bei einem Konkurrenzhändler, welches in der monatlichen Rate die Versicherung inkludiert hatte.
Nach einigem Emailverkehr wurde mir dann doch von besagtem Autohaus versichert, dass es möglich wäre die Versicherung zu den besprochenen Konditionen anzubieten. Emailverkehr liegt vor. Daraufhin unterschrieb ich den Kaufvertrag für das Auto.
Als der Wagen dann geliefert worden war, kam nach etlichen Wochen ein Schreiben der Versicherung, dass ich den Schadensfreiheitsnachweis noch zu erbringen hätte. Ich war natürlich überrascht, aber nicht zu sehr, da die Versicherung auch schon Beiträge abgebucht hatte als ich das Auto noch gar nicht besass und auf die Lieferung wartete - diese Beiträge wurden anschließend verrechnet.
Da ich die Versicherngsangelegenheit direkt über das Autohaus abgewickelt hatte, habe ich mich dann auch in dem Fall der Nachweisnachfrage an das Autohaus gewandt und diesem das Schreiben der Versicherung überreicht. Das Autohaus versicherte mir, sich zu kümmern. Einige Monate später kam erneut ein Schreiben der Versicherung mit dem gleichen Anliegen. Ich war verwundert, wendete mich erneut an das Autohaus mit der Anfrage, ob dieses sich kümmert oder ich das machen solle. Das Autohaus wollte sich kümmern. Dann kam wieder nach Wochen ein Schreiben der Versicherung mit der erneuten Androhung die Beiträge mehr als zu verdoppeln und eine Nachforderung in Höhe von über 800 Euro zum Tag x einzuholen. Wieder wendete ich mich an das Autohaus, welches nun schon eher abwiegelte, eigentlich alles geklärt zu haben. Dann kam der Tag x und die Nachforderung wurde einbezogen. Ich wendete mich damit wieder an das Autohaus, welches sich nun wieder kümmern wollte. Ich wendete mich aber auch an die Versicherung und schilderte die Umstände. Ende vom Lied ist, dass die Versicherung einen Nachweis benötigt, den ich aber nicht erbringen kann, weil ich eben zuletzt vor ca. 10 Jahren auf eigenen Namen versichert war. Und ich weiss nicht mehr wo. Nun lautet meine Frage, ob ich den Kaufvertrag für den Wagen rückgängig machen kann, da er unter falschen Voraussetzungen abgeschlossen worden ist. Oder ist das nur meine naive Vorstellung? Ich fahre am Tag vielleicht 10 Kilometer und bin nicht gewillt, andere Versicherungskonditionen zu tragen als ich sie damals zur Voraussetzung für einen Kauf gemacht habe. Sonst hätte ich ein anderes Fahrzeug erworben.
Kann mir jemand Rat geben?
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Autokauf nach einem Jahr rückgängig machen
Problem nach Autokauf?
Problem nach Autokauf?
quote:
von stpauli20359 am 03.04.2012 11:29
Oder ist das nur meine naive Vorstellung?
Ich pers. vermute genau das. Versicherung und Autokauf sind 2 verschiedene Verträge. Du kannst nicht einen Vertrag vom anderen abhängig machen. Es ist unüblich die Versicherung mit dem Auto zu verkaufen. Eher wird dir vom Autohaus eine explizite Versicherung vorgeschlagen und das Autohaus erhält für die Vermittlung eine Provision, hat aber mit dem eigentluchen Angebot der Versicherung nichts zu tun. Beim Leasing gibt es das, dass eine Versicherung in der Leasingrate enthalten sein könnte; aber da gehört dir das Auto nicht!
quote:
von stpauli20359 am 03.04.2012 11:29
Kann mir jemand Rat geben?
Da du um die 140% wohl kaum rum kommst, musst du halt schauen welcher Versicherer dir die günstigen Konditionen zu 140% gibt. 31.11.2012 ist Stichtag zum Versicherungswechsel. Das würde ich mir im Hinterkopf behalten!
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"Was spricht dagegen den Verstoß zuzugeben und die Knete zu überweisen?"
Ach so, der jetzige Wagen ist auch geleast. Und das Autohaus Versicherungsmittler - zumindest steht das so auf den Versicherungsschreiben.
Ich hatte aber die Versicherung als Voraussetzung für den Kaufvertrag gemacht, da ich ja, wie erwähnt ein Alternativangebot mit inkludierter Versicherung - anderer Hersteller - hatte. Daher war mir die Versicherung ja so wichtig, da ich wusste, dass ich in Relation nicht eine so hohe Versicherung bezahlen wollte.
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Ohne jetzt genau über deine Verträge bescheid zu wissen, aber ich bin der Meinung du hast 2 unabhängige Verträge abgeschlossen. Ein Vertrag lautet über Leasing, der andere über Versicherung. Du hast eben kein Kombipaket aus Leasingrate inkl. Versicherung zu einem Festpreis. Und du kannst den einen Vertrag nicht kündigen (Autoleasing) weil dir ein anderer (Autoversicherung) nicht zusagt!
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"Was spricht dagegen den Verstoß zuzugeben und die Knete zu überweisen?"
Hallo stpauli20359,
quote:
weil ich eben zuletzt vor ca. 10 Jahren auf eigenen Namen versichert war. Und ich weiss nicht mehr wo.
Hast du die Versicherungsprämien immer "bar" bezahlt?
Es gibt doch Kontoauszüge.
Wenn du keine mehr hast,dann kann die Bank dir bestimmt
weiterhelfen.
lg
edy
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"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."
-- Editiert edy am 03.04.2012 15:04
ich weiß leider nicht, wie man zitiert.
Es geht nicht darum, dass ich den einen Vertrag kündigen möchte, weil der andere mir nicht passt. es geht darum, dass der eine Vertrag unter Voraussetzung des anderen Vertrags zu andere Konditionen erst überhaupt abgeschlossen word. wie gesagt, für das Autoleasing war die Voraussetzung, dass das Autohaus den Versicherungsvertrag zu den Konditionen A besorgen kann. Dieser wurde auch fast ein Jähr zu diesen Konditionen geführt. Da aber das Autohaus scheinbar die Voraussetzungen für den Versicherungsvertrag nicht wirklich geklärt hatte, habe ich jetzt die A-karte. wie bereits erwähnt: ich hätte mir unter den jetzigen Voraussetzungen den Wagen nicht gekauft und habe das auch VOR Vertragsabschluss dem Autohaus so geschildert. Ich habe das Auto ja NUR gekauft, weil mir das Autohaus zusicherte, dass die Versicherung zu den ausgehandelten Konditionen laufen wird.
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Ja, das mit den Auszügen werde ich mal anfragen. Die Versicherung hat mir das auch schon angeraten. Und meine Ex....werde ich wohl auch nochmal anfragen müssen. Das freut meine Frau
Ich bin jedoch echt *****t, weil es nach meine Vorstellungen einfach nicht koscher gelaufen ist. ich habe dem Autohaus vertraut und sitze jetzt auf den Kosten. Das nervt. und kann nach meinem Rechtsempfinden auch nicht legitim sein.
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Wenn ich Leasingvertrag lese, muss ich an diesen Beitrag denken:
http://www.youtube.com/watch?v=15I91i8RnnE
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quote:Und genau da liegt der Hund begraben! Das geht eben NICHT. Da hat dein Rechtsverständnis eienn Knick! Quasi, da verleasen sie ihn!
von stpauli20359 am 03.04.2012 17:46
es geht darum, dass der eine Vertrag unter Voraussetzung des anderen Vertrags zu andere Konditionen erst überhaupt abgeschlossen word
quote:
von Liane46 am 03.04.2012 19:16
Wenn ich Leasingvertrag lese
Wenn ich Leasing lese muss ich daran denken:
http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/0/0f/Hortus_Deliciarum_-_Hell.jpg
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"Was spricht dagegen den Verstoß zuzugeben und die Knete zu überweisen?"
-- Editiert radfahrer999 am 04.04.2012 08:55
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