Autokauf mit leichten Schwierigkeiten...

6. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
Silent Surfer
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Autokauf mit leichten Schwierigkeiten...

Servus Gemeinde!

Habe mir vor ein paar Tagen einen gebrauchten von privat gekauft. Bei der Probefahrt stellte ich fest, das der rechte Außenspiegel *ziemlich* lose im Gehäuse sitzt. Die Auskunft des Verkäufers: Der muß "nur" neu angeklebt werden! Na gut, dachte ich, ist sicher kein großer Akt...
Als nächstes stellte ich fest, das die Tür hinten rechts nicht öffnet. Die Auskunft des Verkäufers: Die ist nur zugefroren! Na gut, dachte ich, ist bei -12 Grad verständlich...
Der Rest des Kfz war (ist) in bemerkenswert gutem Zustand.
Jedenfalls war ich heute mal in der Fachwerkstatt. Das ernüchternde Ergebnis: Reparaturkosten in Höhe von fast 300 €uro! Spiegel definitiv Schrott (el. Betätigung & Spiegelsockel), Tür ist entweder das Schloß defekt oder (hoffentlich) nur das Gestänge ausgehakt.
Der Verkäufer wirft mir am Telefon unseriöse Geschäftsgebaren vor, nachdem ich mir "angemaßt" hatte, ihn um Kaufpreisminderung oder Übernahme der Reparaturkosten zu bitten. Er besteht auf jeden Fall auf dem gezahlten Kaufpreis und will es sogar bis zum Anwalt gehen lassen.

Kann mir einer der "Experten" mal einen Tip geben, was die beste Variante ist/wie ich mich verhalten soll? Bis zum RA will ich eigentlich nicht gehen aber wenn es hat auf hart kommt...

mfg

Silent Surfer

Problem nach Autokauf?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
kobold
Status:
Schüler
(319 Beiträge, 28x hilfreich)

Moin Silent,
steht im Kaufvertrag etwas über die Mängel ?
Wurde die Gewährleistung ausdrücklich ausgeschlossen ?
In welcher Relation stehen Kaufpreis und Reparaturkosten ?
Es liegen ja Sachmängel vor, aber diese waren Dir teilweise bekannt. Nun kann der VK ja behaupten, er habe Dich umfassend aufgeklärt...so daß Dir diese Mängel bei Kauf bekannt waren. Andererseits erscheint es wenig logisch, wenn dann diese Mängel nicht im Einzelnen im Kaufvertrag aufgeführt sind.
Es sei denn, der Kaufvertrag weist das KFZ generell als Bastlerfahrzeug o.ä. aus.
Erzähl mal mehr :)
MfG,
Andreas

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#2
 Von 
Silent Surfer
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

- keine Erwähnung der Mängel im KV
- ist ein Standart KV (nachzulesen hier => http://www.directline.de/downloads/pdf/kaufvertrag.pdf)
- Kaufpreis € 1000 - Reparaturkosten € 300
- VK hat mich über vorhandene Mängel (Spiegel/Tür) zwar aufgeklärt aber imo arglistig verschwiegen was wirklich ist
Zum Glück habe ich einen (unabhängigen) Zeuge, der die Aussagen des VK gehört hat (zugefroren/nur kleben)
- nope, das Fzg wurde NICHT als Bastlerfahrzeug verkauft

Noch Fragen? ;)

mfG

Silent Surfer

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#3
 Von 
kobold
Status:
Schüler
(319 Beiträge, 28x hilfreich)

Meine Meinung :
Sehr geehrter Herr Habdichangeschmiert,
wie bereits fernmündlich besprochen setze ich Sie hiermit nochmals von den dem mir verkauften KFZ anhaftenden Mängeln in Kenntniss :
Der rechte Außenspiegel ist defekt. Sowohl der eigentliche Spiegelsockel als auch die elektrische Betätigung des Spiegels sind defekt.
Die hintere rechte Tür läßt sich nicht öffnen. Entweder ist das Schließgestänge verzogen/ausgehakt oder das Schloß ist defekt.
Dies sind Mängel, welche Sie mir verschwiegen haben.
In Kombination lassen diese Mängel den Verdacht aufkeimen, daß es sich um die Folgen eines Unfalls handelt.
Ich gebe Ihnen hiermit die Gelegenheit, diese Sachmängel zu beheben- Für die Behebung der Mängel setze ich Frist bis .. . .. . .... .
Sollten Sie die durch mich angeführten Mängel nicht binnen dieser Frist beseitigen, behalte ich mir ver, vom Kaufvertrag zurückzutreten.
MfG....

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#4
 Von 
Silent Surfer
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Das klingt gut! :)
Ich werde das mal so verwenden, hoffentlich tut sich da was...
Nur was mache ich mit den mir inzwischen entstandenen Kosten (Ummeldung, Sprit, Versicherung, Fahrkosten zw. Wohnort und Kaufort)? Kann ich die im Fall des Falles umlegen?
Und wie sieht es aus, falls ich nicht zurücktreten möchte, sondern wirklich nur die Mängel beseitigt haben will? Gibt es diese Möglichkeit? Wäre mir am liebsten, `nen Passat Variant in dem Zustand (Renter- & Scheckheftgepflegt) und für das Geld - davon träumt der Papst... ;)

mfG

Silent Surfer

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#5
 Von 
kobold
Status:
Schüler
(319 Beiträge, 28x hilfreich)

Nasenbär 32B ????? Hatte ich mal als GT16V *schwärm*
Nun werde aber bitte nicht zu dreist :)
Nee, die Dir entstandenen Kosten vergiß´ mal wieder.
Wenn der VK nachbessert ist´s schon okay.
Wenn Du zurücktrittst, dann bitte mit Anwalt.
Führ´ den Wagen doch mal beim Gutachter vor, kostet nicht die Welt und verhindert (um vendere mal frech zu zitieren), daß Du gutes Geld dem schlechten hinterherwirfst.
MfG,
Andreas

-----------------
"www.bulkens.info"

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#6
 Von 
Silent Surfer
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ein dickes "DANKE" an dich!

Nachdem ich deinen Text getippt und eine Bekannte (Jurastudentin *grinzel*) `nen Stempel von der Kanzlei druntergehauen hat, ist der VK einverstanden, die Kosten der Reparatur zu übernehmen.
Geht doch! ;)

PS: Es ist eine 16 V - also weißt du wovon ich rede... :)

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