Autokauf mit Tücken

13. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
Excalibur 29
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Autokauf mit Tücken

Guten Abend,

Ich habe am 02.09.17 bei einem Händler einen gebrauchten Ford Fiesta ST BJ 06 mit 160TKM Laufleistung für 4900€ erworben. Ich bin auf dieses Angebot durch eine große Online Gebrauchtwagenbörse aufmerksam geworden wo das Fahrzeug als tadellos und unfallfrei bezeichnet wurde und für 5400€ zum Verkauf stand.

Also machte ich einen Termin mit Kaufabsicht aus und fuhr zum Händler hin. Vor Ort viel mir sofort ein reparierter Unfallschaden im Bereich der Scheinwerfer auf, dieser wurde von mir natürlich zu Wort gebracht und vertraglich festgehalten. Da der Schaden optisch gesehen nicht viel ausmachte und auch bei der Probefahrt keine großartigen Besonderheiten auffielen entschied ich mich unter Berücksichtigung des von mir aufgedeckten Schadens und einen Preisnachlass den Wagen zu kaufen.

3 Tage später blieb das Fahrzeug dann liegen, ein Verdacht auf Defekt der Lichtmaschine wurde mir seitens meiner Werkstatt bestätigt.

Erst meldete ich mich beim Händler und bat ihm mir entgegen zu kommen. Wir handelten eine Einmalzahlung in Höhe von 150€ aus. Im Gegenzug musste ich ihm aber eine Verzichtserklärung anfertigen welche beinhaltet dass sämtliche Gewährleistungsansprüche damit abgegolten sind. Weitere Mängel waren mir bis dato nicht bekannt, ich willigte ein und schickte ihm die Erklärung per Whatsapp als Bilddatei.

Das Geld war am nächsten Tag auf meinem Bankkonto und ich beauftragte meine Werkstatt mit der Reparatur.

Jedoch wurden als diese mit der Reparatur anfangen wollte Ölflecken unterm Fahrzeug bemerkt, nach Prüfung wurde festgestellt dass weitere schwerwiegende Mängel vorhanden sind:

- Servopumpe defekt, Ölverlust
- Motor undicht, Ölverlust mit Abtropfen.
- Staubmanschette Antriebswelle rechts keine Funktion, falsche Manschette montiert.

Da die Werkstatt auch Tüvabnahmen macht sagte mir der Meister dass das Fahrzeug in diesem Zustand und anhand der Mängel keine HU hätte bekommen dürfen.

Nach durchsicht meiner Dokumente fand ich einen zweiten bzw ersten Dekra Bericht wo genau diese Mängel aufgeführt wurden. Im aktuellen Bericht welcher am selben Tag, 3 Stunden später von einem anderen Prüfer ausgestellt wurden keine Mängel festgestellt!

Ich hab heut ein Einschreiben an den Händler geschickt in dem ich meine Gewährleistungsansprüche geltend mache und Nachbesserung oder Reparaturkostenübernahme fordere. Desweiteren fechte ich die getroffene Verzichtserklärung an da diese unwirksam ist weil keine adäquate Gegenleistung gezahlt worden ist und der Händler zum Zeitpunkt des Verkaufs anhand des Tüvberichts definitiv von den Mängeln wusste bzw hätte davon wissen müssen!

Das Fahrzeug ist nicht fahrbereit und stellt aufgrund der defekten Ölwannendichtung und des damit einhergehenden Ölverlusts ein erhebiches Problem im Bezug auf Umweltverschmutzung dar.

Wie stehen meine Chancen auf Kostenübernahme? Kann wer Vergleiche ziehen?

Vielen lieben Dank für eure Mithilfe

-- Editiert von Moderator am 14.09.2017 11:23

-- Thema wurde verschoben am 14.09.2017 11:23

Problem nach Autokauf?

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15 Antworten
Sortierung:
Excalibur 29 hat einen Anwalt dazugeholt. Die Antwort finden Sie unten in diesem Thread.

#2
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Du hast einen 11 Jahre alten Kleinwagen, der vom der Laufleistung her dem Ende nahe ist gekauft. Dass bei einem solchen Fahrzeug dass Ende diverser Verschleißteile naht, sollte Dir bewusst gewesen sein.

Der von Dir akzeptierte Verzicht auf weitere Sachmängelhaftung greift nur für die Lima, nicht für das gesammte Auto.

Aber: Motor, Antrieb Oelverlust ist bei der Laufleistung nicht ungewöhnlich.

Bei der Servopumpe sieht es da schon anders aus, auch da wäre eine Undichtigkeit nicht wirklich ungewöhnlich, aber ein Totalausfall? Fehlt vielleicht nur Servoöl?


Zitat (von pa474447-89):
Staubmanschette Antriebswelle rechts keine Funktion, falsche Manschette montiert.
Die Antriebswelle ist ohne Funktion, oder wie ist der Satz gemeint? Das hättest Du doch bei der Probefahrt merken und vor allem hören müssen?

Zitat (von pa474447-89):
Da die Werkstatt auch Tüvabnahmen macht sagte mir der Meister dass das Fahrzeug in diesem Zustand und anhand der Mängel keine HU hätte bekommen dürfen.


Und hat der Wagen die Plakette? Der Prüfer beurteilt den Wagen zum Zeitpunkt der Vorführung, und wie man Oelspuren am Motor für die Vorführung beseitigt, ist doch sicher jedem bekannt.

Für alters- und laufzeitbedingten Verschleiß haftet der Händler nicht. Es gilt also abzuklären, ob die von Dir festgestellten Mängel darunter fallen.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Aber: Motor, Antrieb Oelverlust ist bei der Laufleistung nicht ungewöhnlich.
Spielt hier keine Rolle. In diesem Fall wurden bekannte Mängel (egal ob diese auf normalem Verschleiss beruhen oder nicht) nachweislich arglistig verschwiegen. Der VK muss nachbessern.

Signatur:

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#4
 Von 
Excalibur 29
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank Berry für deine Einschätzung, Natürlich rechnet man bei älteren Fahrzeugen mit den regulären Abnutzungerscheinungen diverser Verschleißteile.

Wäre der Motor bzw die Ölwanne auch nur ölfeucht würde ich auch sagen dass es dem Alter entsprechend hingenommen werden sollte, jedoch verliert das Fahrzeug im erheblichen Maße Öl.

Zitat (von Sir Berry):
Staubmanschette Antriebswelle rechts keine Funktion, falsche Manschette montiert. Die Antriebswelle ist ohne Funktion, oder wie ist der Satz gemeint? Das hättest Du doch bei der Probefahrt merken und vor allem hören müssen.

Und hat der Wagen die Plakette? Der Prüfer beurteilt den Wagen zum Zeitpunkt der Vorführung, und wie man Oelspuren am Motor für die Vorführung beseitigt, ist doch sicher jedem bekannt.

Berry


Die Staubmanschette schützt die Antriebswelle vor Staub und Schmutz, dort wurde eine nicht passende Manschette montiert daher kann Saub und Schmutz eindringen .


Der Wagen war abgemeldet, die Plakette habe ich anhand des Tüvberichts bei Fahrzeuganmeldung erhalten.

0x Hilfreiche Antwort

Einschätzung von
Rechtsanwalt Jannis Geike
Northeim
dazugeholt von Excalibur 29
#5

Sehr geehrter Fragesteller,

gerne beantworte ich Ihre Frage wie folgt.

Nach Ihrer Schilderung liegt hier kein wirksamer Gewährleistungsverzicht bezüglich der aufgetretenen Mängel vor.

Dem Verkäufer bekannte Mängel wurden Ihnen von diesem arglistig verschwiegen, indem das Fahrzeug als tadellos angepriesen wurde. Dies scheint auch durch das Vorhandensein der unterschiedlichen Berichte beweisbar.

Sie können daher wahlweise Nachbesserung vom Verkäufer verlangen, vom Vertrag zurücktreten, den Kaufpreis mindern oder Schadensersatz oder den Ersatz vergeblicher Aufwendungen fordern.

Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit telefonisch unter 0511 12356736 zur Verfügung, da unsere Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen. Die von Ihnen entrichtete Beratungsgebühr würde im Falle einer Beauftragung angerechnet werden.

Mit freundlichen Grüßen

J. Geike
Rechtsanwalt

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Excalibur 29
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Es gibt noch einige für mich sinnlose Klauseln im Kaufvertrag wie etwa :

"Im Gewährleistungsfall wird das Fahrzeug auf Kosten des Käufers zum Verkaufsort gebracht."

Ist dies zulässig im Bezug auf §439 BGB ?

Desweiteren lautet der exakte Text im kleingedruckten:

" Es bestehen 12 Monate Gewährleistungsansprüche nur auf Mängel die zum zeitpunkt des Kaufes oder der Übergabe waren. Für nach dem Kauf oder Übergabe entstandene oder bevorstehende Mängel wird keine Haftung übernommen. Mängel müssen vom Käufer nachgewiesen werden, dass diese beim Kauf schon vorhanden waren, auf Kosten des Käufers.

Besteht eine Selbstbeteiligung bei Gewährleistungsansprüchen muss diese an den Verkäufer für jede Inanspruchnahme der Gewährleistung geleistet werden.

Es bestehen keine Gewährleistungsansprüche auf Verschleißerscheinungen. Serviceintervalle müssen vom Käufer überprüft und gegebenfalls durchgeführt werden.

Folgende Bauwerks Gruppen sind von der Gewährleistung ausgeschlossen:

Bremsanlage, fahrwerk, achse, auspuffanlage, lambdasonden, räder, sämtliche Lager, elektrische Bauteile, kat, dPF, sämtliche Dichtungen, zündung, brüche, poröse Bauteile, materialfehler, klima und Lüftungsbau Teile, karosserie, kraftstoffsystem, kupplung, ölverbrauch, ölverlust, lenkung, lichtanlagen ...

Der Käufer hat das Fahrzeug ausgiebig probegefahren und hat keinerlei Mängel am Fahrzeug zum Kaufzeitpunkt festgestellt. Es bestehen keine Ansprüche mehr, wenn von einer Fremdwerkstatt Arbeiten am Fahrzeug durchgeführt wurden. Wenn das Fahrzeug mehr als einen Vorbesitzer kann keine unfallfreiheit zugesichert werden. Ein re - import fahrzeug muss nicht vom Verkäufer genannt werden sondern vom Käufer erfragt werden der Käufer bestätigt mit seiner Unterschrift die Vertragsbedingungen"

(Text wurde per Sprache zu Text diktiert)

Muss mir der Händler trotz der Gewährleistungsauschlüsse im Vertrag die Nachbesserungen gewähren?



-- Editiert von pa474447-89 am 14.09.2017 15:38

0x Hilfreiche Antwort

Excalibur 29 hat einen Anwalt dazugeholt. Die Antwort finden Sie unten in diesem Thread.

#8
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Da ist so viel im Vertrag was nicht unserer Rechtslage entspricht, dass Probleme mit dem Verkäufer vorprogrammiert sind.

Zitat (von pa474447-89):
Muss mir der Händler trotz der Gewährleistungsauschlüsse im Vertrag die Nachbesserungen gewähren?
Ja!

-- Editiert von -Laie- am 14.09.2017 15:57

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

Zitat (von pa474447-89):
Desweiteren lautet der exakte Text im kleingedruckten:



...................



Zitat (von pa474447-89):
Muss mir der Händler trotz der Gewährleistungsauschlüsse im Vertrag die Nachbesserungen gewähren?



Das Ding dürte ihm vor Gericht so dermaßen um die Ohren fliegen, dass ..........


gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

2x Hilfreiche Antwort

Einschätzung von
Rechtsanwalt Jannis Geike
Northeim
dazugeholt von Excalibur 29
#10

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für die Nutzung der Anwalt-Dazubuchen- Funktion.

Leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass hier eine Prüfung einer Vertragsklausel
der entsprechenden Informationen erforderlich wäre, was nicht der hier angebotenen
Dienstleistung entspricht.

Wir können Ihnen hierfür gerne ein Pauschalangebot von € 120 unterbreiten.

Wir empfehlen Ihnen sonst, die Frage bei frag-einen- anwalt.de unter Generelle Themen
einzustellen.

Selbstverständlich erhalten Sie den getätigten Einsatz zurück erstattet.

Mit freundlichen Grüßen

J. Geike
Rechtsanwalt

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119549 Beiträge, 39739x hilfreich)

Hat man als Verbraucher gekauft oder als Gewerbetreibender?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Excalibur 29
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Hat man als Verbraucher gekauft oder als Gewerbetreibender?


Ich habe als Verbraucher gekauft und benutze bzw würde den PKW ausschließlich privat nutzen.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119549 Beiträge, 39739x hilfreich)

Dann dürften ihm die AGB wie ein Sylvesterknaller um die Ohren fliegen wenn es vor Gericht geht.


Ich würde den Verkäufer hier erst mal mit den Mänglen konfrontieren und zur Beseitigung gemäß der gesetzlichen Sachmängelhaftung auffordern. Das ganze schriftlich mit Zustellnachweis und Fristsetzung nach Datum (14 Tage mindestens).



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Excalibur 29
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Dann dürften ihm die AGB wie ein Sylvesterknaller um die Ohren fliegen wenn es vor Gericht geht.


Ich würde den Verkäufer hier erst mal mit den Mänglen konfrontieren und zur Beseitigung gemäß der gesetzlichen Sachmängelhaftung auffordern. Das ganze schriftlich mit Zustellnachweis und Fristsetzung nach Datum (14 Tage mindestens).


Habe ich genau so gemacht, werde nun erstmal die Antwort abwarten. Sollte der Händler wie zu erwarten sich weigern werde ich rechtliche Schritte einleiten.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Excalibur 29
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Wie sieht es eigentlich mit Aufwandsentschädigung für die Zeit ohne PKW aus? Bin jetzt schon seit knapp 2 Wochen nicht mobil.

Kann ich irgendwas geltend machen?

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

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