Autokauf in der Wohlverhaltenphase

10. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
Motte73
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Autokauf in der Wohlverhaltenphase

Guten Abend zusammen
Ich habe mal eine Frage.....
Ich habe eine Null-Plan Insolvenz....und meine Insolvenz läuft am 19.10.2017 aus.
Ich würde mir gerne jetzt ein Auto kaufen Baujahr 1997 (soll 625 Euro Kosten )
Darf ich mir überhaupt das Auto kaufen und anmelden oder gibt es Probleme mit dem Treuhänder ??
Da ich ja bis jetzt nur die jährlichen 119 Euro für den Treuhänder mehr oder weniger bezahlt habe .??
Danke im vorraus

-- Editier von Motte73 am 10.09.2017 18:37

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von Motte73):
mehr oder weniger bezahlt habe

Oder eventell auch gar nicht?



Zitat (von Motte73):
Darf ich mir überhaupt das Auto kaufen und anmelden

Wenn man das aus dem pfändungsfreien Einkommen finazieren kann, sollte das keine Probleme geben.



Zitat (von Motte73):
Ich würde mir gerne jetzt ein Auto kaufen Baujahr 1997 (soll 625 Euro Kosten )

Und die zahlreichen folgenden Reparaturen hat man auch schon einkalkuliert?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Motte73
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Danke für deine schnelle Antwort..
Ja das Geld stammt von mir ,,,,und es ist aus mein Pfändungsfreien Einkommen angespart worden.
Das Auto ist top in schuss...
Muss ich den Kauf des Autos auch den Treuhänder mitteilen ??
Danke im vorraus

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Ebenezer
Status:
Lehrling
(1235 Beiträge, 630x hilfreich)

Nein. In der Wohlverhaltensphase interessiert den TH nur noch das Arbeitseinkommen und alles was damit zusammenhängt (Unterhaltspflichten etc.).

Signatur:

▌ ↓ Klick bitte nicht vergessen ☺ ▌

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