Autokauf beim Händler per email - Händler verkauft zwischenzeitlich weiter

29. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
Dr.Motte
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 10x hilfreich)
Autokauf beim Händler per email - Händler verkauft zwischenzeitlich weiter

Hallo, ich habe über mobile.de ein Fz gefunden, welches ich kaufen wollte.
Der Händler hat mir seinen Preis per email genannt usw. Details zum Wagen etc.

Ich habe darauf letzten Freitag an den Händler geschrieben:

Zitat:
Hallo Herr xxx,

das hört sich alles gut an, wie können wir den Kauf abwickeln ?

Mein Plan wäre, das Fahrzeug am Samstag zu übernehmen.



Der Händler hat diese email auch erhalten, denn er hat darauf heute geantwortet, das er den Wagen an einen anderen Händler verkauft hat, bzw. einen Kaufvertrag erhalten und eine Anzahlung ansteht.


Ist diese Willenserklärung von mir rechtlich wirksam, d.h. der Händler müsste mir den Wagen verkaufen ? Er hat mir den Wagen ja in den vorangehenden email Verkehr angeboten zur Summe X.


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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Hallo,

also die Mail die du gschrieben hast hört sich für mich nicht gerade wie eine Zusage an! Beim nächsten mal würde ich eine klare Zusage schreiben, aber nicht sowas...

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von Warlord711):
Ist diese Willenserklärung von mir rechtlich wirksam....
Welche Willenserklärung??? Ich kann hier keine erkennen.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Sehe ich auch so. Es wurde nur nach weiteren Details zur Abwicklung gefragt und keine eindeutige Willenserklärung abgegeben. Pech gehabt...

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Warlord711):
Ist diese Willenserklärung von mir rechtlich wirksam

Willenserklärung? Ich lese da was von einem Wunsch.

Selbst wenn man das als Willenserklärung interpreteren würde, müsste der Händler erst mal mit eigener Willenserklärung zustimmen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

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