Autokauf - Ist es möglich nach knapp einem Jahr den Kaufvertrag noch anzufechten?

30. November 2001 Thema abonnieren
 Von 
Baumgartl
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Autokauf - Ist es möglich nach knapp einem Jahr den Kaufvertrag noch anzufechten?

Letztes Jahr im Dezember habe ich ein Fahrzeug erworben, dass laut Verkäufer unfallfrei war. Nun hat sich nach einem unverschuldeten Unfall von mir herausgestellt, dass die Halterung eines Scheinwerfers bereits geklebt war und auch am Boden des Fahrzeugs eine Delle ist.
Ist es möglich nach knapp einem Jahr den Kaufvertrag noch anzufechten?

Problem nach Autokauf?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
MCNeubert
Status:
Lehrling
(1337 Beiträge, 258x hilfreich)

Es ist möglich einen Kaufvertrag auch noch nach einem Jahr anzufechten, wenn Sie Kenntnis von einer arglistigen Täuschung erhalten. Nach Kenntnis müssen Sie dann aber schnellstmöglich die Anfechtung geltend machen.

Fraglich ist jedoch, ob tatsächlich eine eine arglistige Täuschung gegeben ist, wenn sich Kleinigkeiten wie eine gebrochene Scheinwerferhalterung herausstellen. Ein Delle im Unterboden kann auch durch "Aufsetzen" des PKW auf z.B. einem Bordstein entstehen. Das sind dann eher normale Gebrauchsspuren und kein Unfall.

Im Zweifel bräuchten Sie einen Sachverständigen, der feststellt, dass die Schäden wirklich Unfallschäden sind. Hier stellt sich bei geringen Schäden dann die "Kosten-Nuten-Ärger" Frage.

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