Autokauf - Rücktritt bzw. Nacherfüllung möglich

3. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
Thomas_Steffi
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Autokauf - Rücktritt bzw. Nacherfüllung möglich

Hallo,

ich habe mir im Dezember einen Audi A6 Bj. 2001 gekauft. Das Fahrzeuge wurde mir von einem Händler im Kundenauftrag einer Privatperson verkauft. Allerdings lief die ganzen Abwicklung über den Händler. Als Verkäufer steht die Privatperson X und drüber noch klein i. A. der Name des Händlers. Den Kaufvertrag hat der Händler i. A. unterschrieben. Ein Firmenstempel wurde unter den Kaufvertrag nicht gesetzt. Nun nach etwa 2 Wochen und etlichen Schwierigkeiten würde ich gern lt. § 439 BGB von einer Nacherfüllung Gebrauch machen.

Das Auto springt nicht mehr richtig an, lt. einer Fachwerkstatt ist wohl die Einspritzpumpe kaputt (Schaden: 1.600 €). Der Schaden muss schon vorher bestanden haben, da der Händler mich noch anrief und mir mitteilte, dass sie mir das Auto erst später bringen könnten da es momentan nicht anspringt und sie daher den Kraftstofffiltern wechseln damit dann alles wieder sein Gang ginge. Diese Auswechslung hat allerdings nie stattgefunden, da die Werkstatt sagte das der Kraftstofffilter wohl noch nie gewechselt wurde. Habe ich denn Chancen von einer Nacherfüllung Gebrauch zu machen?

Des Weiteren wurde mir das Fahrzeug als unfallfrei verkauft, was auch eindeutig im Kaufvertrag festgehalten ist. Da ich das Auto in einer Fachwerkstatt hatte sagte man mir es ist nicht unfallfrei. Da es Checkheft gepflegt ist und alle Reparaturen in einer Fachwerkstatt durchgeführt und aufgelistet wurde, weiß ich konkret was bereits an dem Fahrzeug gemacht wurde.

Meiner Meinung nach dürfte ich keine Probleme bekommen, wenn ich eine Nacherfüllung verlange oder vom Vertrag zurücktrete.

Vielen Dank im Voraus für Eure Meinungen.

Liebe Grüße

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9 Antworten
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#1
 Von 
Stelenaje
Status:
Schüler
(339 Beiträge, 130x hilfreich)

Wie sind die vertraglichen Konditionen des Kaufvertrages ? Wurde die Sachmängelhaftung (Gewährleistung) rechtswirksam ausgeschlossen ?

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0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Thomas_Steffi
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja die Sachmängelhaftung wurde ausgeschlossen. Es ist so ein Vordruck von mobile, allerdings schon ein etwas veralteter.

Ich dachte daher kann ich den Verkäufer mit der angeblichen Unfallfreiheit belangen?!

An wen sollte ich mich zuerst wenden? Doch sicherlich zuerst an den Händler? Der wird mir zwar nur sagen das er nur im Kundenauftrag gehandelt hat, jedoch ist das ja auch wieder so eine Sache. Kann ich nachweisen das er nicht im Kundenauftrag gehandelt hat wäre er ja haftbar!

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-- Editiert am 03.01.2011 13:16

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12302.03.2011 15:57:58
Status:
Schüler
(370 Beiträge, 235x hilfreich)

Hallo

Das ist möglich, aber es ist zu kompliziert und hängt vom vertragsabschluß ab.

Schau mal die KFZ-Scheine an. Ist der Autohalter dieselbe person, mit der du den Vertrag abgeschlossen hast? und seit wann war das Auto auf ihn zugelassen( alles steht im KFZ Brief).

die entscheidende Frage ist , wer der zivilrechtliche Eigentümer ist.

Beim verkauf durch einen gewerblichen Händler im Kundenauftrag handelt es sich dabei um einen Agenturgeschäft. Eigentumer hier ist der Autohalter und nicht der Händler. solche geschäfte wurden von der Rechtssprechung für zulässig ausgesprochen.

Wenn der Händler aber das Auto in zahlung nimmt und den Kunden einen anderen Wagen verkauft, dann ist der Händler hier der Eigentümer, mit der Folge, daß er für die gewährleistungsansprüche stehen soll.

Lies mal also den Vertrag nochmal durch und schau mal, welche Konditionen vereinbart wurden und ob Mängel dort erwähnt wurden.

schau mal den TÜV Bericht an und ob solche Mängel dort aufgelistet sind.

Schau mal die KFZ Brief an und guck wer der Halter ist.


Gruß

leon

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"Du hast das Recht zu wissen, ob du recht hast"

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#4
 Von 
Thomas_Steffi
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Also der Halter des Fahrzeuges ist derjenige der im Kaufvertrag als Verkäufer drin steht. Allerdings habe ich mit dieser Person weder gesprochen oder sonst irgendetwas. Unterschrieben hat den Vertrag der Händler und er hat auch Verkäufer noch seinen Namen i. A. drüber gesetzt. Ich weiß auch das der Halter bei dem Händler ein Fahrzeug gekauft hat und den A6 gleich "dort gelassen" hat. Wenn ich jetzt von dem Halter die Bestätigung erhalten würde , dass der Händler das Fahrzeug in Zahlung genommen hat so ist ist das Eigentum ja an den Händler übergegangen.

Im Tüv-Bericht etc. wurden keine Mängel erkannt, allerdings ist der Tüv auch 8 Monate alt gewesen. Im Kaufvertrag wurde auch keine Mängel angegeben und zu dem wurde der Audi als unfallfrei verkauft.

Falls es auf Grund des Sachmangels kein weiterkommen gibt, wäre der Vertrag ja auf jeden Fall wegen der Unfallfreiheit anfechtbar???

Vielen Dank im Voraus.

Grüße
Thomas



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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12302.03.2011 15:57:58
Status:
Schüler
(370 Beiträge, 235x hilfreich)

Hallo

Ob es dir gelingt, vom Halter eine bestätigung zu bekommen, dann hast du ja einen großen Vorteil. Aber die Frage ist, ob die beiden evtl. befreundet sind und der halter sich weigert, solche bestätigung zu geben??

Du kannst auch den Vertrag anfechten aufgrund einer arglistigen Täuschung, daß das Auto nicht unfallfrei ist. Aber wann dieser Unfall entstanden ist, weisst du nicht. vielleicht bei dem letzten besitzer, oder vorletzten Besitzer?? Du kannst durch einen Gutachter oder Sachverständigen oder aber auch bei Audi bestätigen lassen, daß das Auto Unfall hatte. Um herauszufinden, daß der Unfall bei dem letzten Halter passiert war. ( versuchs mal über die Telefonnummer von der zentrale der Autoversicherer herauszufinden, ob das Auto mit den letzten kennzeichen dort einen Unfall verursacht hat oder in einem Unfall verwickelt war) oder durch die Versicherungsgesellschaft, wo der Halter versichert war( ob du von denen aufgrund datenschutzrechtlichen Bestimmungen was bekommst, weiss ich nicht).

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"Du hast das Recht zu wissen, ob du recht hast"

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12303.01.2011 18:08:04
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 8x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119546 Beiträge, 39737x hilfreich)

quote:
Des Weiteren wurde mir das Fahrzeug als unfallfrei verkauft,

Bitte mal die GENAUE Formulierung hier posten.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Thomas_Steffi
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Auf dem Kaufvertrag gibt es 2 Kästchen eines mit Unfallwagen eines mit Unfallfrei. Es ist Unfallfrei angekreuzt.

Aber ich weiß jetzt das es ein ganz linkes Ding war, hab gestern mit dem Vorbesitzer gesprochen der noch nicht einmal wusste das er im Kaufvertrag erwähnt ist. Da er das Auto mit Kaufvertrag an den Händler verkauft hat. Somit stimmt noch nicht einmal der Kaufvertrag da es nicht im Kundenauftrag verkauft wurde, sondern der Händler eindeutig Besitzer war. Der Vorbesitzer hat das Auto aufgrund der defekten Einspritzpumpe verkauft, was der Händler wusste. Er hat sicher angeblich im Kundenauftrag verkauft damit er keine Gewährleistung übernehmen muss da er wusste was dran kaputt ist. Somit liegt arglistige Täuschung vor da eindeutige Mängel verschwiegen wurden. Da der Vorbesitzer mir alles bestätigt hat und ich es aufgezeichnet habe dürfte ich gute Karten haben. Oder was meint ihr?

Vielen Dank im erstmal.



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0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
GSXR#90
Status:
Praktikant
(609 Beiträge, 239x hilfreich)

Die besten Karten....

Rücktritt vom Kaufvertrag erklären mit der Begründung irreversibler Sachmangel, nämlich der Vorschaden.
Da die Unfallfreiheit zugesichert wurde, sollte das kein Problem sein.

Zusätzlich liegt eine klare Umgehung vor.
Sie haben also sogar die Wahl und könnten auch auf Nacherfüllung drängen und zusätzlich einen angemessenen Nachlass wegen des Vorschadens verlangen. Bei einem 10 jährigen wird das aber nicht mehr viel sein.

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" --- OO ---"

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