Autokauf. Es fehlen Bescheinigungen !

29. April 2003 Thema abonnieren
 Von 
highway
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Autokauf. Es fehlen Bescheinigungen !

Hallo,
ich habe über Ebay einen PKW gekauft. An dem PKW sind div. getunte Teile verbaut. (Felgen, Sportauspuff, etc...). Beim Kauf des PKW`s sagte mir der Käufer vor Zeugen sämtliche Dinge wären im Kfz-Schein eingetragen. Dies ist, wie sich im nachhinein rausstellte jedoch nicht der Fall. Gestern mit Verkäufer telefoniert, er sagte mir in seinem Landkreis müsste man die Felgen etc. nicht eintragen. :-)?.
Er will mir auf jedem Fall die ABE´s (die er plötzlich gefunden hat)und 2 neue Sommerreifen zuschicken, da er mir 2 defekt untergejubelt hat. Ich habe den PKW noch nicht umgemeldet, da mir die Bescheinigung AU fehlt. Laut Kaufvertrag wäre ich verpflichtet den PKW innerhalb von 3 TAgen umzumelden. Kann ich ja nicht, da auch die AU fehlt. Habe ihm gesagt, dass ich erst beim TÜV eine neue AU machen muss, vorher kann ich den Wagen nicht ummelden. Er sagte mir, dann solche ich den Wagen jedoch abmelden, dazu bräuchte ich keine AU. Bin mit ihm verblieben, dass ich erst zum TÜV fahre, wenn die ABE´s vorliegen. Kann ich dafür belangt werden, dass ich den PKW erst später als im Kaufvertrag vereinbart ummelden werde? Wie sieht es aus, wenn er mir die zugesicherten ABE´s nicht zusendet. Ich würde den PKW nicht durch den TÜV kriegen ohne ABE´s, Außerdem könnte die Polizei, sofern ich ihn vorab in Betrieb nehme, stilllegen. Kann ich auch später noch vom Kaufvertrag zurück treten? Sämtliche Kosten für die TÜV Eintragungen (falls ABE vorliegen), AU sind ja von mir zutragen. Kann ich ihn die Kosten weiter berechnen ?



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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
highway
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
Ich war gestern in einer Kfz Werkstatt. An dem Wagen wurden div. Teile verbaut, die man gar nicht eintragen darf. (Falsche Federn für den Wagen, Spiegel etc.). Der Wagen hat somit gar keine Straßenzulassung u. kann von der Polizei jederzeit stillgelegt werden. Dem Verkäufer durfte das an und für bekannt gewesen sein, da er an dem Wagen m.E. ein halbes Jahr rumgeschraubt hat. Elekt. Fensterheber wurden im Kofferraum auch mitgeliefert, sind alllerdings für den falschen Wagentypen. Der Wagen hat außerdem einen Unfallschaden, worauf ich auch nicht hingewiesen worden bin, und der im Kaufvertarag auch nicht vermerkt ist. Der Wagen hat 1.500€ gekostet. Ich habe mir überlegt, den Verkäufer aufzufordern einen Teilbetrag zurück zu zahlen, damit ich den
PKW umbauen lassen kann u. eine Straßenzulassung dafür erhalt. Ansonsten kann er seinen Wagen abholen gegen Erstattung des Kaufpreises. M.E. handelt es sich dabei um einen arglistig verschwiegenen Mangel (Unfallschaden). Er hätte mich mit dem Wagen normal gar nicht vom Hof fahren lassen dürfen. Falls er sich auf die beiden Sachen nicht anlassen sollte, werde ich wohl zum RA gehen müssen. Mit was für Kosten ist für einen RA in etwa zu rechnen, da ich keine Rechtsschutzversicherung habe?

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#2
 Von 
webcasi
Status:
Praktikant
(567 Beiträge, 44x hilfreich)

Ist der Verkäufer denn der Erstbesitzer des Autos. Dann könnte man ihm den verschwiegenen Unfallschaden ja einwandfrei nachweisen. Der Ausschluss von Gewährleistung wie normalerweise in privat Kaufverträgen üblich dürfte somit nicht gelten.

Lies mal das:
http://www.justiz.bayern.de/olg-ba/Rechtssprechung/4_U_159-00.htm

scheint ja so ähnlich abgelaufen zu sein. Kommt aber wohl auch drauf an wie groß der Unfallschaden war.

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