Autokauf, kann ich zurücktreten?

21. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
PNugget
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Autokauf, kann ich zurücktreten?

Hallo,
in einem anderen Post habe ich bereits eine andere Problematik beschrieben. Mittlerweile überlege ich jedoch, den ganzen Kaufvertrag anzufechten.

Hintergrund ist folgender:

- Verkäufer hat beim Autokauf und auch in der Anzeige angepriesen, dass der Wagen Unfallfrei sei. Jedoch sind an der Stossstange die Übergänge zur restlichen Karosserie verzogen und da hat er offensichtlich einen drauf bekommen, er hat auf der Beifahrerseite Kratzer und eine lange Einkerbung. Gilt das noch als unfallfrei?

- In der Anzeige stand (ich habe Screenshots davon), dass das Auto Bluetooth hat, 2 Schlüssel hat und eine Klimaautomatik.
Tatsache ist jedoch, er hat nur eine Klimaanlage, kein Bluetooth und auch nur einen Schlüssel.

Auf Nachfragen sagte der Verkäufer nur:" ja, hab ich vergessen. Ich mache immer nur Copy und Paste bei den Anzeigen. War keine Absicht". Für den fehlenden 2. Schlüssel habe ich dann noch 50€ ausgehandelt. Die Klimaautomatik hat er auch „verwechselt" mit dem Display und vom Bluetooth kein Wort.

Nun hat der Wagen sogar Probleme mit dem Motor. Beim Starten, ist kalt und warm zu laut und muss repariert werden.

Kann ich vom Kaufvertrag zurücktreten?

Muss der Verkäufer den Wagen auf eigene Kosten hier bei mir abholen? Ich soll damit nicht mehr fahren, sagte er.

Schäden am Motor sind in der gesetzlichen Gewährleistung inbegriffen? Wie zb eine defekte Steuerkette.

Liebe Grüße

-- Editiert von PNugget am 21.01.2018 16:58

Probleme nach Kauf?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120308 Beiträge, 39870x hilfreich)

Zitat (von PNugget):
in einem anderen Post

Dann wäre es sinnvoll auch dort weiter zu machen...



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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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