Autokäufer remklamiert Schaden bei Privatverkauf

3. August 2011 Thema abonnieren
 Von 
Frischbeton
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Autokäufer remklamiert Schaden bei Privatverkauf

Hallo, ich habe letztens mein Auto privat über mobile verkauft und auch diesen downloadbaren Kaufvertrag benutzt. Ich hatte im Angebot schon erwähnt das das Auto Wasser verliert und dies warscheinlich aus 2 Plastikteilen am Motor kommt. Der Käufer hat sich das Auto angeschaut, den Motor laufen gehört, in den Motorraum geschaut, eine Probefahrht gemacht und hat das Auto nach Kauf dann ca. 150 km nach Hause gefahren. Nun schreibt er:

"Da ich am Samstag den BMW in eine BMW Fachwerkstatt zur durch sicht verbracht habe, diese hat mir heute mitgeteilt, dass der Fehlerspeicher mit Fehlern zu ist und desweitern der Wasserverlußt durch einen Zylinderkopfdichtungsschaden kommt. Da ich den BMW mit einem Motor gekauft habe der laut Ihrer aussage Inordnung sei, müssen wir uns hier einig werden ob ich diese zwei fehler auf Ihre Rechnung richten lasse oder Sie den Wagen zurück nehmen"

Die angebliche Rechnung würde sich auf ca 1.400 € belaufen. Hier wird doch sicherlich mehr rapariert als eine Dichtung. Zudem wäre es ja eine Wertsteigerung des Autos, da ich es wie bei mobile ausgeschrieben mit einem Wasserschaden angeboten habe und nicht inkl. eine Reparatur. (Kostenvoranschlag lasse ich mir zusenden)

Desweiteren hat der Kunde bis heute das Auto nicht wie vereinbart abgemeldet, dies habe ich bereits dem LRA und der Polizei gemeldet.

Wie sollte ich hier vorgehen?



-----------------
""

Problem nach Autokauf?

Problem nach Autokauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1340x hilfreich)

Ich denke, es ist das eigene Risiko des Käufers wenn er von
"privat", und damit ohne Gewährleistung kauft.
Er hat sich das Auto angesehen, geprüft, und wie besichtigt
gekauft.
Sollten Sie tatsächlich Mängel arglistig verschwiegen haben,
muß der Käufer Ihnen das nachweisen.
Ich würde es auf einen Rechtstreit ankommen lassen.


-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort


#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120228 Beiträge, 39854x hilfreich)

In dem Vertrag ist davon

quote:
Da ich den BMW mit einem Motor gekauft habe der laut Ihrer aussage Inordnung sei,

aber nichts zu lesen.


Davon
quote:
da ich es wie bei mobile ausgeschrieben mit einem Wasserschaden angeboten habe

übrigens auch nicht ...



Existieren noch andere vertragliche Vereinbarungen?





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.114 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen