Hallo liebe Forenmitglieder,
Ich hätte eine Frage bezüglich unserer anstehenden Autofinanzierung. Da uns im Alltag ein Auto komplett ausreicht, haben wir(mein Lebenspartner und ich)uns dafür entschieden gemeinsam ein Auto zu finanzieren. Meine Frage wäre nun folgende: Falls er als Finanzierungsnehmer eingetragen ist, und die Finanzierung über ihn läuft, ich aber 50% der Finanzierungsraten bezahle, indem ich ihm dieses Geld monatlich überweise, wie kann ich mich bei einer etwaigen Trennung absichern. Würde es ausreichen wenn wir unter uns einen schriftlichen Vertrag aufsetzen, indem drinsteht, dass ich über die Hälfte des Wertes vom Auto verfüge? Was sollte man bei solch einer Situation beachten? Zusatzinformation: Die Anzahlung von 4000 Euro teilen wir uns auch (also jeweils 2000 Euro). Die KFZ-Versicherung würde über mich laufen und würden diese, sowie die KFZ-Steuer auch teilen. Ich wäre sehr dankbar wenn mir jemand bei dieser Frage helfen könnte. Freundliche Grüße, woolforth
Autofinanzierung mit dem Partner
3. April 2008
Thema abonnieren
Frage vom 3. April 2008 | 14:30
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Autofinanzierung mit dem Partner
Problem nach Autokauf?
Problem nach Autokauf?
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 3. April 2008 | 14:45
Von
Status: Schüler (492 Beiträge, 95x hilfreich)
Es zählt was im Kaufvertrag steht, denn der Käufer ist der Besitzer.
In Ihrem Fall ist es wohl ratsam das Sie und Ihr Partner im Kaufvertrag stehen.
Wie es nachher be- bzw. abgezahlt spielt eine Untergeordnete Rolle.
#2
Antwort vom 3. April 2008 | 15:02
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Vielen Dank für die rasche Antwort.
Dass es ratsam wäre, wenn wir beide im Kaufvertrag stehen würden ist mir klar. Meine Frage bezog sich aber auf die Situation, in der nur der Name meines Partners im Kaufvertrag steht.
Heisst es, dass wenn er der alleinige Kreditnehmer ist, ein zusätzlicher "Vertrag unter uns" keine Wirkung hätte?
Gibt es da keine andere Option, durch die ich mich absichern könnte?
Und jetzt?
Schon
267.855
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
3 Antworten
-
2 Antworten
-
34 Antworten
-
4 Antworten
-
3 Antworten
-
2 Antworten