Autobiographie mit vielen sexuellen Beschreibungen

15. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
Piratenkapitän
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 8x hilfreich)
Autobiographie mit vielen sexuellen Beschreibungen

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Moment schreibe ich meine Autobiographie.

Da ich über einen Zeitraum von ungefähr 50 Jahren schreibe, werde

ich eine Serie von ca. 6-7 Büchern (mit jeweils 240 Seiten) veröffentlichen.


Ich möchte also so ab meinem 15. Lebensjahr über alle Höhen und Tiefen

meiner (auch meiner sexuellen) Erfahrungen sehr detailliert schreiben.


Dazu gehört unter anderem meine ganze sexuelle Entwicklung.

Angefangen von meiner Pubertät, über meinen ersten Sex als 15 jähriger

mit einer 15 jährigen. Des Weiteren meine sexuellen Erlebnisse als 15

jähriger mit einer 36 jährigen Frau, usw. über unendliche Stationen bis in

die Gegenwart.

U.a. berichte ich über mein Leben als Heranwachsender, mein Abitur, die

Bundeswehrzeit, mein Studium, die Seefahrtschule, das Praktikum. Meine

Zeit als Seekadett, danach als Steuermann, als 1. Offizier und dann die

schönsten Jahre meines Lebens als Kapitän.

Mein sehr bewegtes Leben als Schiffskapitän bescherte mich u.a. mit

unzähligen erotischen Abenteuern, die ich auf der ganzen Welt erleben

durfte. Ich habe so viele schöne, erotische, amüsante, romantische, aber

auch perverse fast schon kriminelle Erlebnisse mitgemacht, dass dieser

„Stoff" Bände füllt.

So möchte ich mein Leben der Allgemeinheit nicht länger vorenthalten und

werde in Kürze mein erstes Buch veröffentlichen.

Für eine besondere Spannung sorgt im zweiten Buch z.B. in sehr jungen

Jahren, die Flucht (mit gefälschtem Pass), mit meiner damals

erst 15 jährigen Freundin ins Ausland, mit der ich übrigens heute noch sehr

glücklich verheiratet bin und einen gemeinsamen Sohn (24) habe.

Sie sehen also meine Bücher beinhalten viel Sex aber auch jede Menge an

enormer Spannung und Abenteuer.

Da ich alles sehr „farbenfroh" und ehrlich schreiben möchte und kein noch

so kleines Detail auslassen will, möchte ich Sie bitten mir eine Auskunft zu

geben.

Was darf ich in meine Memoiren schreiben und was nicht? Ich möchte sehr offen über alles schreiben, möchte mich aber auf keinen Fall strafbar machen.

Kann ich ganz unverblümt meine ganzen (auch sexuellen, auch aus meiner Pubertät) Erlebnisse schildern?

Selbstverständlich werden aus Gründen der Diskretion, alle Personen, Orts und Zeitangaben von mir verändert.

Es würde mich sehr freuen baldmöglichst von Ihnen zu hören.

Ich bedanke mich sehr freundlich und wünsche noch einen schönen Tag.



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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Du machst dich keinesfalls strafbar, wenn du die Wahrheit schilderst. Zumindest das, was du da erzählst. Natürlich sollten alle personenbezogenen Informationen, die ggf. einen Rückschluss auf Personen ergeben, verändert werden. Ansonsten würdest du Einverständnisse einholen müssen, ob du das schreiben darfst. Nicht jeder will seine erotischen Erlebnisse in irgendwelchen Memoiren breit getreten sehen.

Du solltest halt am Ende die obligatorische Prüfung durchführen lassen, ob dein Buch frei verkauft werden darf oder Einschränkungen unterliegt (Jugendschutz u.ä. bzw. Pornographische Schrift). Sonst fällt mir nichts ein.

Ob es geschickt ist, eigene Straftaten oder die anderer zu schildern (Verführung Minderjähriger) sei mal dahin gestellt. Dürfte evtl. aber auch verjährt sein.

Soweit mal meine Meinung.

Im übrigen sollte ein guter Verleger so etwas auch wissen und erläutern können.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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#2
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

quote:
So möchte ich mein Leben der Allgemeinheit nicht länger vorenthalten und werde in Kürze mein erstes Buch veröffentlichen.


Wir müssen uns wohl keine Sorgen machen, dass Du unter Minderwertigkeitskomplexen leiden würdest. Viel Erfolg mit dem Buch.

quote:
Für eine besondere Spannung sorgt im zweiten Buch z.B. in sehr jungen Jahren, die Flucht (mit gefälschtem Pass), mit meiner damals erst 15 jährigen Freundin ins Ausland, mit der ich übrigens heute noch sehr glücklich verheiratet bin und einen gemeinsamen Sohn (24) habe.


quote:
Mein sehr bewegtes Leben als Schiffskapitän bescherte mich u.a. mit unzähligen erotischen Abenteuern, die ich auf der ganzen Welt erleben durfte. Ich habe so viele schöne, erotische, amüsante, romantische, aber auch perverse fast schon kriminelle Erlebnisse mitgemacht, dass dieser „Stoff" Bände füllt.


Dir ist aber schon klar, dass Deine Frau spätestens dann auch erfährt, dass Du ihr unterwegs nicht treu warst. Und Dein Sohn auch? :-)

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
TheCat
Status:
Lehrling
(1031 Beiträge, 755x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Verführung Minderjähriger <hr size=1 noshade>


... ist schlechterdings keine Straftat (mehr). Ein Fall von §182 III StGB wird wohl nicht vorliegen.

quote:<hr size=1 noshade>eine Serie von ca. 6-7 Büchern (mit jeweils 240 Seiten) <hr size=1 noshade>


Viel Erfolg. :) Ich persönlich würde aber eher 2 Bücher à 700 Seiten schreiben. Sofern du nicht den nächsten "Harry Potter" hinlegst, werden sich die letzten Bücher einer solchen Serie eher schlecht verkaufen (ich weiß, wovon ich rede, ich kriege grade die Verkaufszahlen des 7. Romans meines Fantasy-Zyklus mit, das kaufen natürlich noch maximal die, die schon die ersten 6 Teile kennen...).

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""

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#4
 Von 
Shihaya
Status:
Lehrling
(1068 Beiträge, 468x hilfreich)

Mir fällt hier §184c StGB ein.

quote:<hr size=1 noshade>(1) Wer pornographische Schriften (§ 11 Abs. 3), die sexuelle Handlungen von, an oder vor Personen von vierzehn bis achtzehn Jahren zum Gegenstand haben (jugendpornographische Schriften),
1. verbreitet,
2. öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht oder
3. herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Nummer 1 oder Nummer 2 zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. <hr size=1 noshade>

Eine Besonderheit des deutschen Rechtssystems: Man darf mit jugendlichen Sex haben, aber man darf nicht darüber schreiben.

Gruß

Shihaya

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"Ich bin nur verantwortlich für das, was ich sage, und nicht für das, was ihr versteht."

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