Autobeschädigung

18. Juni 2001 Thema abonnieren
 Von 
Malte Zindeg
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Autobeschädigung

Ein Freund(25 j.) von mir hat leider die Dummheit begangen, im alkoholisierten Zustand ein Auto zu betreten. Dabei stieg er auf die Motorhaube, von dort auf die A-Säule (ganz vordere Teil des Daches), um dann seitlich vom Auto runterzuspringen. Dies wurde von einer Zeugin beobachtet, die die Polizei rief. Diese stellte anhand vom Fußabdrücken fest, daß mein Freund auf dem Auto war, machte aber keine Schadensfestellung. Der inzwischen herbeigerufene Halter des Wagens wollte von einer Anzeige absehen, da mein Freund sich bereit erklärte, für den von ihm verursachten Schaden aufzukommen. Zwei Tage später bekam er dann einen Kostenvoranschlag über 2000.- DM für Beulen in der Motorhaube und einer Beule im hinteren Teil des Daches mit der Frist, diesen Betrag binnen 7 Tagen auf das Konto des Halters zu überweisen. Damit war mein Freund nicht einverstanden, da wohl für den Schaden der Motorhaube aukommen wolle, aber er die Beule im hinteren Teil des Daches nicht verursacht haben kann und ihm der Betrag aufgrund des eher schlechten Zustandes des Wagens (9 Jahre alter Golf mit Roststellen) zu hoch erschien. Ein von ihm bestellter Gutachter stellte einen Schaden (einschließlich Dach) von 1300.- DM fest , der Aufgrund des schlechten Zustandes des Wagens (Unfallschaden, der Halter hatte erst behauptet der Wagen sei im Topzustand und erstlackiert, mußte aber später einräumen, daß ihm mal ein Reh vors Auto gelaufen ist) auf 650.-DM abgewertet wurde. Mit Hoffnung auf Einigung hat mein Freund diesen Betrag + die Kosten für den Kostenvoranschlag auf das Konto des Halters überwiesen.
Dieser ist damit allerdings nicht einverstanden und fordert nun eine Summe von 1300 .- DM ansonsten wolle er meinen Freund anzeigen.
Gibt es eigentlich Fristen für eine solche Anzeige, da der Vorfall nun mehr als einen Monat zurück liegt ?
Inwiefern muß man meinem Freund die Schäden nachweisen, bzw. reicht allein der Tatbestand des Betreten des Daches aus, um ihm sämtliche Schäden auf diesem anzulasten ? Ein Freund meines Freundes stand übrigens die ganze Zeit neben dem Auto und kann bezeugen, daß er nur auf dem vorderen Teil stand.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
MCNeubert
Status:
Lehrling
(1337 Beiträge, 258x hilfreich)

Hi Malte,

für eine solche Anzeige gibt es Fristen - die Sachbeschädigung verjährt erst nach 5 Jahren.

Hey mal ehrlich, kann man es jemandem übel nehmen, wenn er einen, der besoffen über sein Auto läuft, mit einer Anzeige etwas erpresst? Ich würde das genauso machen.

"Dein Freund" kann sich jetzt natürlich überlegen, ob er gerne pokern möchte. Vielleicht bleufft der andere ja nur und sieht doch von einem Strafantrag ab. Außerdem hat dein Freund noch die Chance, das die Staatsanwaltschaft das Verfahren vielleicht einstellt. Trotzdem kann der Geschädigte die 650,- DM, die er gerne noch haben möchte, noch vor einem Zivilgericht einklagen.

Auch wenn Dein Freund in einem etwaigen Strafprozess oder Zivilprozess auf anwaltliche Unterstüztung verzichten kann - was ich nicht raten würde - so würde ich dass finanzielle Prozessrisiko doch höher einschätzen als die noch geforderten 650,- DM.
Zumal die Chancen für Deinen Freund (Zeugin und teilweise eingestehen der Tat durch erste Zahlung) wohl nicht besonders gut sind.

Ich würde Deinem Freund raten "mitzupokern" - er soll doch einfach mal noch ca. 300,- DM bieten. Vielleicht reicht das dem Geschädigten ja.

Viel Erfolg und Prost

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
raja1111111111111111
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

bitte um mithilfe!!!!!


ich war in einen unfall mitbeteiligt und ich war nicht schuld ,habe zeugen ...doch meine versicherung AXA hat einfach reguliert und jetzz fordert die axa von mir das geld!!!! kann doch nicht sein wop leben wir!!!!

sollte sich jemand damit auskennen oder mir helfen bitte bitte um antwort meine email: klub@gmx.net

vielen dank

0x Hilfreiche Antwort

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