Hallo ich habe eine Frage vor kurzem hat eine Frau meinen Twingo ffür 900 euro gekauft er war abgemeldet hab sie trotzdem ne runde fahren lassen halt in der straße. Sie war begeistert kam ein paar tage später um den Kaufvertrag zu machen. An diesem Tag kamen noch zwei Jungs mit die Sich das auto noch mal angeschaut haben auch die sind es noch mal Probegefahren. Ich habe ihr dann von allen Schäden erzählt die mir am Auto bekannt waren. Ich hab neue Reifen gekauft und neuen Tüv drauf gemacht. Sie hat das Auto gekauft soweit alles gut. Jetzt kam Sie einen monat später weil irgendwas an den Pedalen gebrochen ist und die Reperatur wohl davor schon unsachgemäß war. Jedenfalls will Sie das Auto zurück geben. Wir hatten einen standart mobile Vertrag. und wir hatten gekauft wie gesehen reingeschrieben. Jetzt weis ich auch nich. Mir tut das ja leid das das Passiert ist aber ich wusste davon nichts. Das Auto hatte 4 Vorbesitzter keine ahnnung was die damit gemacht haben. Sie wirft mir vor das ich es verschwiegen habe weil man das beim fahren ja merken würde aber Sie ist auch damit gefahren und hat nix gemerkt bis es halt kaputt gegangen ist und es hat quasi mängelfreien Tüv. Ich weiß jetzt nicht wie die Rechtliche Lage ist. hat sie recht oder nicht.? weil ich kann mir weder einen Anwalt leisten noch das Auto zurück zurück nehmen was ich auch gar nicht will. Ich weis nicht was ich machen soll.
Liebe grüße
Auto zurück geben? Privat Kauf Rechtlich Lage?
Problem nach Autokauf?
Problem nach Autokauf?
Wenn die Sachmängelhaftung wie im Mustervertrag von mobile.de ausgeschlossen wurde
, Sie mit der Reparatur des Pedals nichts zu tun hatten und keine weiteren Zusicherungen gemacht wurden, würde ich sagen: Kommunikation mit der Käuferin einstellen, ihr Auto, ihr Problem.Zitat:Das Fahrzeug wird wie besichtigt und unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft, soweit nicht unter Ziffer III. eine bestimmte Zusicherung erfolgt. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Sachmängelhaftung, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung von Pflichten des Verkäufers beruhen sowie bei der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Soweit Ansprüche aus Sachmängelhaftung gegen Dritte bestehen, werden sie an den Käufer abgetreten.
Wenn man es beim fahren hätte merken müssen frage ich mich wie warum sie sich nicht eher gemeldet hat. Wie schon erwähnt Kommunikation einstellen und entspannt bleiben.
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Wie gesagt - gekauft wie gesehen. Sachmängelhaftung und Gewährleistung ist beim Kaufvertrag von mobile.de ausgeschlossen. Einfach nicht mehr reagieren.
-- Editiert von Milkreis am 11.09.2017 18:18
hallo
hatten mal einen ähnlichen Fall und schliesse mich den anderen auch an ihr auto ihr problem
Kann mich auch nur den Vorrednern anschließen, sie sind nicht Verpflichtet eine Gewährleistunge (https://www.fahrzeugbewertung.org/auto-verkaufen/#Die_Gewaehrleistung) zu übernehmen, schließlich haben sie den Mangel nicht "arglistig verschwiegen"
In D ist das so ziemlich das dümmste was man in einen Kaufvertrag schreiben kann! Zum einen ist dies kein Gewährleistungsausschluss und zum anderen bedeutet dies, dass man für Mängel die man nicht so einfach sehen kann einstehen muss, weil diese halt eben nicht offensichtlich sind und einfach gesehen werden können. Außerdem hat der Fragesteller nie geschrieben, dass eine Vorlage von mobile benutzt wurde.ZitatWie gesagt - gekauft wie gesehen. :
Die hängt davon ab was im Kaufvertrag vereinbart wurde. Den kennen wir hier aber nicht.Zitat. Ich weiß jetzt nicht wie die Rechtliche Lage ist. :
ZitatWir hatten einen standart mobile Vertrag. und wir hatten gekauft wie gesehen reingeschrieben. :
Ansonsten stimme ich Dir aber zu.
Nachdenklich stimmt mich zudem die Bemerkung:
Zitatund die Reperatur wohl davor schon unsachgemäß war. :
wobei ich diese Kurzinformation nicht bewerten möchte.
Berry
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