Auto zurück geben? Privat Kauf Rechtlich Lage?

7. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
go474111-96
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Auto zurück geben? Privat Kauf Rechtlich Lage?

Hallo ich habe eine Frage vor kurzem hat eine Frau meinen Twingo ffür 900 euro gekauft er war abgemeldet hab sie trotzdem ne runde fahren lassen halt in der straße. Sie war begeistert kam ein paar tage später um den Kaufvertrag zu machen. An diesem Tag kamen noch zwei Jungs mit die Sich das auto noch mal angeschaut haben auch die sind es noch mal Probegefahren. Ich habe ihr dann von allen Schäden erzählt die mir am Auto bekannt waren. Ich hab neue Reifen gekauft und neuen Tüv drauf gemacht. Sie hat das Auto gekauft soweit alles gut. Jetzt kam Sie einen monat später weil irgendwas an den Pedalen gebrochen ist und die Reperatur wohl davor schon unsachgemäß war. Jedenfalls will Sie das Auto zurück geben. Wir hatten einen standart mobile Vertrag. und wir hatten gekauft wie gesehen reingeschrieben. Jetzt weis ich auch nich. Mir tut das ja leid das das Passiert ist aber ich wusste davon nichts. Das Auto hatte 4 Vorbesitzter keine ahnnung was die damit gemacht haben. Sie wirft mir vor das ich es verschwiegen habe weil man das beim fahren ja merken würde aber Sie ist auch damit gefahren und hat nix gemerkt bis es halt kaputt gegangen ist und es hat quasi mängelfreien Tüv. Ich weiß jetzt nicht wie die Rechtliche Lage ist. hat sie recht oder nicht.? weil ich kann mir weder einen Anwalt leisten noch das Auto zurück zurück nehmen was ich auch gar nicht will. Ich weis nicht was ich machen soll.

Liebe grüße

Problem nach Autokauf?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Tom998
Status:
Student
(2067 Beiträge, 1188x hilfreich)

Wenn die Sachmängelhaftung wie im Mustervertrag von mobile.de ausgeschlossen wurde

Zitat:
Das Fahrzeug wird wie besichtigt und unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft, soweit nicht unter Ziffer III. eine bestimmte Zusicherung erfolgt. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Sachmängelhaftung, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung von Pflichten des Verkäufers beruhen sowie bei der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Soweit Ansprüche aus Sachmängelhaftung gegen Dritte bestehen, werden sie an den Käufer abgetreten.
, Sie mit der Reparatur des Pedals nichts zu tun hatten und keine weiteren Zusicherungen gemacht wurden, würde ich sagen: Kommunikation mit der Käuferin einstellen, ihr Auto, ihr Problem.

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#2
 Von 
Tim_S
Status:
Beginner
(125 Beiträge, 29x hilfreich)

Wenn man es beim fahren hätte merken müssen frage ich mich wie warum sie sich nicht eher gemeldet hat. Wie schon erwähnt Kommunikation einstellen und entspannt bleiben.

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#3
 Von 
Milkreis
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 6x hilfreich)

Wie gesagt - gekauft wie gesehen. Sachmängelhaftung und Gewährleistung ist beim Kaufvertrag von mobile.de ausgeschlossen. Einfach nicht mehr reagieren.

-- Editiert von Milkreis am 11.09.2017 18:18

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#4
 Von 
Belisa
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

hallo

hatten mal einen ähnlichen Fall und schliesse mich den anderen auch an ihr auto ihr problem

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#5
 Von 
Marloon
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)

Kann mich auch nur den Vorrednern anschließen, sie sind nicht Verpflichtet eine Gewährleistunge (https://www.fahrzeugbewertung.org/auto-verkaufen/#Die_Gewaehrleistung) zu übernehmen, schließlich haben sie den Mangel nicht "arglistig verschwiegen"

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17017 Beiträge, 5897x hilfreich)

Zitat (von Milkreis):
Wie gesagt - gekauft wie gesehen.
In D ist das so ziemlich das dümmste was man in einen Kaufvertrag schreiben kann! Zum einen ist dies kein Gewährleistungsausschluss und zum anderen bedeutet dies, dass man für Mängel die man nicht so einfach sehen kann einstehen muss, weil diese halt eben nicht offensichtlich sind und einfach gesehen werden können. Außerdem hat der Fragesteller nie geschrieben, dass eine Vorlage von mobile benutzt wurde.

Zitat (von go474111-96):
. Ich weiß jetzt nicht wie die Rechtliche Lage ist.
Die hängt davon ab was im Kaufvertrag vereinbart wurde. Den kennen wir hier aber nicht.

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#7
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von go474111-96):
Wir hatten einen standart mobile Vertrag. und wir hatten gekauft wie gesehen reingeschrieben.


Ansonsten stimme ich Dir aber zu.

Nachdenklich stimmt mich zudem die Bemerkung:
Zitat (von go474111-96):
und die Reperatur wohl davor schon unsachgemäß war.

wobei ich diese Kurzinformation nicht bewerten möchte.

Berry

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