Hallo,
ich habe folgendes Problem. Mein Nachbar hat sich jetzt bei der kalten Jahreszeit angewöhnt, sein Auto warm laufen zu lassen. Er hat einen T4 Diesel, der ist schon sehr laut. Und das morgens um 4.45 Uhr grnau vor unserem offenen Schlafzimmer. Dazu die unnötige Abgasbelastung, die wir bis zu uns ins Schlafzimmer riechen. Ich will ihn darauf ansprechen, weiß aber schon jetzt, das ihn das nicht juckt. Was kann man machen?
Auto warm laufen lassen
Ärgert der Nachbar?
Ärgert der Nachbar?
Moin !
Du könntes das dem Ordnungsamt melden, aber ob die das interessiert ?
Warte mal ab was dein Nachbar sagt, ansonsten Tennisball in den Auspuff...
Grüße
--- editiert vom Admin
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warmlauffen lassen ist schlicht und ergreifend verboten, also den nachbarn drauf ansprechen und wenn er net aufhört einfach die blauen antanzen lassen. ist zwar sicher net gut fürs verhältniss, aber für die umwelt ;-)
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"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"
Meiner Meinung nach sollten Sie sich über derartigen „Kleinkram“ nicht aufregen und sich stattdessen freuen, dass nicht auch Sie so früh aufstehen müssen wie Ihr Nachbar. Bevor Sie sich in einem „Kleinkrieg“ verzetteln, sollten Sie - auch gegen Ihre Überzeugung - dass Gespräch mit dem Nachbarn suchen.
Rechtlich gesehen kommt es darauf an, ob das Auto auf einer öffentlichen Verkehrsfläche oder einem Privatgrundstück steht.
Auf einer öffentlichen Verkehrsfläche gilt § 30 Abs. 1 StVO
: „Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen … . … .“ Wenn Sie Ihren Nachbar anzeigen, wird es also darauf ankommen, ob der Fahrer den Motor unnötig hat laufen lassen. Ob Warmlaufenlassen nötig ist oder nicht, ist eine „Glaubensfrage“ über die man endlos debattieren könnte. Die Straßenverkehrsbehörde würde aber wohl ein Bußgeld verhängen, wenn der Fahrer sich dahingehend einlässt, dass das Warmlaufen gut für den Motor sei. Die Einlassung, das Gebläse müsse für ein freies Fenster sorgen und vorher könne bzw. dürfe gar nicht losgefahren werden, ist da schon schwerer zu widerlegen.
Bei einem Privatgrundstück, kommt es auf die nachbarschaftsrechtlichen Bestimmungen des BGB und auf die öffentlich-rechtlichen Immissionsschutzregeln an. Hat der Autofahrer einen nachvollziehbaren Grund und ist die Belästigung unvermeidbar (s. oben zu möglichen Einlassungen) könnte das Warmlaufenlassen zulässig sein.
Hallo,
es handelt sich hier um Privatgrundstücke. Ich kann mir auch nicht vorstellen, das man hier nichts machen kann. Zum einen ist es rücksichtslos und zum anderen mit Sicherheit nicht gut für die Umwelt.
Erwähnen muß ich noch, das der Nachbar schon seit vielen Jahren sehr rücksichtslos ist. Ein Gepräch würde nicht fruchten. Wir haben viel toleriert und viel Nerven gelassen. Ich bin jetzt auch bereit, das Ordnungsamt oder ähnliches einzuschalten. Es geht schon seit Jahren, und jetzt haben wir einfach die "Schnauze" voll.
Es gibt heute keine Automotoren mehr, die warmlaufen müssen, auch die Diesel müssen nicht mehr vorglühen - schon gar nicht bei ca. 10° Außentemperatur derzeit.
Wenn der TE ihm keine Standheizung schenken will, dann kann er ihm doch zumindest ein Prospekt dafür unter den Wischer klemmen und derweil beim Ordnungsamt nachfragen, wie er sich verhalten soll. Der Vorschlag mit dem Tennisball ist nicht so gut
-- Editiert von HeHe am 20.11.2008 13:54
ja @ Ali Baba , vorallem weil der T4 druckluftbremsen hat, bzw. es sich um ein importfahrzeug aus sibirien handelt.
@jenser
Bei einem Privatgrundstück sind die §§ 1004
, 906 BGB
Grundlage eines Unterlassungsanspruchs.
§ 906 BGB
Zuführung unwägbarer Stoffe
(1) Der Eigentümer eines Grundstücks kann die Zuführung von Gasen, Dämpfen, Gerüchen, Rauch, Ruß, Wärme, Geräusch, Erschütterungen und ähnliche von einem anderen Grundstück ausgehende Einwirkungen insoweit nicht verbieten, als die Einwirkung die Benutzung seines Grundstücks nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt. Eine unwesentliche Beeinträchtigung liegt in der Regel vor, wenn die in Gesetzen oder Rechtsverordnungen festgelegten Grenz- oder Richtwerte von den nach diesen Vorschriften ermittelten und bewerteten Einwirkungen nicht überschritten werden. Gleiches gilt für Werte in allgemeinen Verwaltungsvorschriften, die nach § 48
des Bundes-Immissionsschutzgesetzes erlassen worden sind und den Stand der Technik wiedergeben.
(2) …
(3) …
Es kommt also zunächst darauf an (Absatz 1), ob die Belästigung mehr als nur unwesentlich ist. Sie ist wesentlich, wenn Grenzwerte überschritten werden (keine Ahnung, ob es die für solche Fälle gibt). Andernfalls muss eine Einzelfallbetrachtung erfolgen, wobei Gebietscharakter, Lästigkeit, Tageszeit, Dauer und Häufigkeit sowie eine Interessenabwägung der Beteiligten eine Rolle spielt.
Bei der Interessenabwägung spielt es eine Rolle, ob es einen nachvollziehbaren Grund für das Warmlaufenlassen gibt. Ob man Motoren Warmlaufen lassen muss oder nicht, ist eine „Glaubensfrage“. Das Argument, das würde gut für den Motor sein, zählt aber nicht. Wenn der Motor läuft, weil z.B. Gebläse und heizbare Heckscheibe erst einmal für klare Sicht sorgen müssen, damit überhaupt losgefahren werden kann, könnte da schon ein anzuerkennender Grund sein.
Wenn sich keine Behörde für Ihr Problem interessiert, weil kein Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung vorliegt (Privatgrundstück) und weil auch keine Grenzwerte überschritten werden bzw. es solche gar nicht gibt, bleibt nur der zivilrechtliche Unterlassungsanspruch. Ob sich wegen so etwas aber überhaupt ein Zivilprozess lohnt, oder ob Sie – mit rechtlichem Hintergrundwissen ausgestattet – noch einmal das Gespräch mit dem Nachbarn suchen, muss Ihnen überlassen bleiben.
@Ali Baba
Apodiktische Behauptungen wie „Es kann keinen nachvollziehbaren Grund geben“ legen nahe, dass Sie entweder meinen Beitrag gar nicht gelesen haben, oder Ihnen jedenfalls an einer Diskussion nichts gelegen ist, oder es Ihnen darauf ankommt, „Top Nutzer der Woche“ zu werden – was Sie ja jetzt geschafft haben: Herzlichen Glückwunsch.
--- editiert vom Admin
Wenn Sie meine Beiträge nicht lesen, dann doch bitte wenigstens die des Fragestellers. Also, warum sollte die StVO auf einem Privatgrundstück gelten?
Die LärmVO Hessen - wenn Sie denn Anwendung findet - sagt im Ergebnis auch nichts anderes als das Zivilrecht, denn nur das UNNÖTIGE Laufenlassen ist untersagt. Es kommt also gerade auf den Grund an. Ihre Aussage - „Es kann keinen nachvollziehbaren Grund geben“ - ist das genaue Gegenteil davon.
--- editiert vom Admin
@Ali Baba
Haben Sie überhaupt die von Ihnen zitierten Bestimmungen verstanden?
Sind sie eigentlich der einzige Nachbar??
Vor Jahren -war auch so der wohnte schräg gegenüber von mir - der ließ auch von Montags bis Freitags sein Auto morgens um halb sechs ca. 10min warm laufen.
Ein Nachbar kam auf die Idee eine Unterschriftsliste dagegen zu sammeln. Er schrieb ein Brief - ganz nett formuliert - wo er auch darauf hinweißt dass es die heutigen Motoren kein warmlaufen mehr benötigen, aus Umweltschutzgründen und dass wir die Nachbarschaft durch den Motorenlärm gestört sind. Ich war die 12 die das Schreiben unterschrieb. So ziemlich alle die Ringsherum wohnten haben meines Wissen unterschrieben.
Und es hat auch Wirkung gezeigt. Zwei Tage später war morgens Ruhe.
Nur so als Idee...
LG
Ellis
--- editiert vom Admin
@jenser
Dem User Ali Baba kommt es darauf an, mit möglichst vielen Beiträgen, Top Nutzer der Woche zu werden. Der überwiegende Teil der Beiträge ist nichtssagend , langweilig oder rechtlich fragwürdig.
Lassen Sie sich daher nicht einreden, dass die Straßenverkehrsordnung auf dem Privatgrundstück Ihres Nachbarn gilt.
Lassen Sie sich auch nicht einreden, es könne NIE einen Grund zum Warmlaufenlassen geben, wenn immissionschutzrechtliche Bestimmungen NUR das UNNÖTIGE Laufenlassen des Motors untersagen.
Das soll natürlich nicht bedeuten, dass Ihr Nachbar machen kann, was er will; so etwas habe ich auch nie behauptet.
--- editiert vom Admin
Keine Ahnung, weswegen Sie sich die ganze Zeit an einem von mir abstrakt gebildeten Beispielsfall abarbeiten. Wahrscheinlich haben Sie sich da in etwas hineingesteigert.
Ich - und andere Forumsteilnehmer - haben doch mehrfach gesagt, dass Warmlaufenlassen, nur weil's gut für den Motor ist, kein vernünftiger Grund ist.
Warum müssen eigentlich immer wieder persönliche Sticheleien in diesem Forum die eigentliche Fragestellung überlagern?
Ich kann nur davor warnen, den Weg über das Ordnungsamt oder über einen Brief von der "Nachbarschaft" zu gehen, weil es unweigerlich zu einer absolut vergifteten Nachbarschaft führen wird. Ich glaube, der Preis ist viel zu hoch für das Abstellen des Problems.
Dann doch lieber immer wieder versuchen, sich mit dem Nachbarn am besten bei einem gepflegten Glas Wein oder Bier zusammenzusetzen...
HI mal alle miteinander
Erstens könnte ich mir gar nicht vorstellen, dass ich bei der Jahreszeit mit offenem Fenster schlafe. Wäre mir persönlich zu kalt.
Zweitens ist warm laufen lassen nix für die Umwelt und so viel ich weiß verboten!
Autowaschsen darf man doch auch nicht mehr zu Hause, sondern muss in die Waschanlage.
Zu mindest Stadtmenschen eher, als die auf dem Land.
Wenn ihr mit dem Nachbarn eh schon die ganze Zeit Ärger habt, dann wird es mit einem Brief nicht getan sein. Und wo kein Kläger da kein Richter!!!!!!!!!!!!!!
Wohnt ihr in der Stadt oder auf dem Land? Gibt es noch mehr Nachbarn die sich daran stören?
Ansonsten mach wie die alle anderen schreiben und geh zum Ordnungsamt!
Deinem Nachbarn fällt dann sicher eine neue Bosheit ein!?
lg Schnuffi
Man kann natürlich ein Auto warm laufen,stehen oder auch liegen lassen.
Übrigens: Auto warmlaufen lassen bringt im Winter für die bessere Sicht nach vorn oder hinten nichts. Besser: Scheiben abkratzen, einsteigen und abfahren
Bringt also nichts....soso....
Komisch. Nach nur zehn Minuten hab ich die Frontscheibe frei und die Heckscheibe auch. Gibt sowas wie beheizbare Heckscheiben und Defrostfunktionen für die Frontscheibe.
Wohl seit Jahrzehnten nur noch mit dem Fahrrad unterwegs, was?
ZitatWohl seit Jahrzehnten nur noch mit dem Fahrrad unterwegs, was? :
Möglich, da die letzte Antwort hier schon 15 Jahre her ist
Gleich gut eingeführt. Direkt mit dem ersten Post eine 15 Jahre alte Forumsleiche wieder zum Leben erweckt.
Zum Leben erwacht, Garfield? Ich würde eher an Leichenschändung denken.
wirdwerden
ZitatNach nur zehn Minuten hab ich die Frontscheibe frei und die Heckscheibe auch. :
Was ist denn das für ein komisches Auto?
Frontscheibe und Spiegel sind bei mir nach spätestens 2 Minuten frei ...
ZitatBringt also nichts....soso.... :
Komisch. Nach nur zehn Minuten hab ich die Frontscheibe frei und die Heckscheibe auch. Gibt sowas wie beheizbare Heckscheiben und Defrostfunktionen für die Frontscheibe.
Wohl seit Jahrzehnten nur noch mit dem Fahrrad unterwegs, was?
Was ein Angeber!!
ZitatWas ein Angeber!! :
Neee.
Er hat nur nicht verstanden, dass die "tollen Features" seines Wagens elektrisch funktionieren und für deren Nutzung der Motor nicht laufen muss.
Und jetzt?
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