Auto von privat gekauft nun 2000 Euro Reparatur und nun?

15. April 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb463892-82
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
Auto von privat gekauft nun 2000 Euro Reparatur und nun?

Hallo. Ich habe vor 3 Monaten ein Auto gekauft. Jetzt wurde er mal komplett durchgeprüft und es wurden mehrere erhebliche mängel festgestellt. Jetzt habe ich noch mal alle Papiere durchgesehen und festgestellt das im letzten TÜV Bericht steht das das Getriebe ölfeucht sei und der Mangel behoben werden muss. Dies ist seinerseits vom verkäufer nicht erfüllt worden und er hat mich beim Kauf auch nicht informiert, nur die Papiere hatte er mir alle mitgegeben. Ich habe ihm bereits einen Brief geschrieben das Auto zurück zu nehmen oder die Reparatur zu bezahlen. Das lehnte er ab.Übrigens ist das lenkgetriebe nicht das einzige was kaputt ist, es kommen noch mehrere Teile dazu. Er sagte z. B. Das die TSC und die ABS lampe leuchten würden seitdem er neue Reifen drauf gemacht hat. Was kann ich jetzt tun? Hätte ich die Papiere alle beim Kauf durchsehen müssen oder hätte er mich über den mängel Getriebe ölfeucht informieren müssen? Bringt es was weiter zu gehen zum Anwalt oder wäre es sinnlos?
Danke für schnelle Antwort

-- Editier von fb463892-82 am 15.04.2017 12:30

Problem nach Autokauf?

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119640 Beiträge, 39758x hilfreich)

Vom Häbdler gekuft oder von privat?



Zitat (von fb463892-82):
Hätte ich die Papiere alle beim Kauf durchsehen müssen oder hätte er mich über den mängel Getriebe ölfeucht informieren müssen?

Wenn er die Papiere vor dem Kauf zur Verfügung gestellt hat, sieht es eher schlecht aus.
Dann hat er die Information bereitgestellt, wenn man die Informationen dann nicht liest, ist man selbst schuld.

Wie waren denn die genauen Umstände?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Hallo,

das Auto wurde ja von Privat gekauft, somit liegt die Beweislast hier beim Käufer.

Zitat:
im letzten TÜV Bericht steht das das Getriebe ölfeucht sei und der Mangel behoben werden muss.
Das kann ich so nicht glauben!

Im TÜV Bericht wird sicherlich nur etwas stehen wie Getriebe ist ölfeucht. Die Worte, dass das gemacht werden muss stehen da mit Sicherheit NICHT drin.

Zitat:
Hätte ich die Papiere alle beim Kauf durchsehen müssen
Müssen nicht, aber es ist auf jeden Fall besser, wie du jetzt siehst.

Zitat:
oder hätte er mich über den mängel Getriebe ölfeucht informieren müssen?
Ichbehaupte mal, er hat es dir gesagt, alles andere müsstest DU beweisen, die Beweispflicht liegt ganz eindeutig bei dir.

Zitat:
Bringt es was weiter zu gehen zum Anwalt oder wäre es sinnlos?
Ich würde eher zu Sinnlos tendieren...

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#3
 Von 
fb463892-82
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo.
Also noch mal zur genauen Erklärung:
1. Habe ich von privat gekauft
2. Habe ich die restlichen Papiere erst nach kaufvertragsunterzeichnung bekommen.
3. Steht im TÜV Bericht genau: Getriebe ölfeucht und der Satz" Der weiterbetrieb des Fahrzeugs ohne Beseitigung der Mängel ist nicht zulässig, bitte lassen Sie daher diese unverzüglich beheben." GENAU SO STEHT ES
4. Finde ich es schon arglistig wenn man mir so etwas verschweigt
Aber ich merke schon das mir hier direkt keiner weiterhelfen kann.

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119640 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von fb463892-82):
Aber ich merke schon das mir hier direkt keiner weiterhelfen kann

Das es hier keine Rechtsberatung ist ist ja nun durch die Nutzungsbedingungen bekannt.
Und diskutieren können wir nur die Fakten die bekannt sind.



Zitat (von fb463892-82):
Habe ich die restlichen Papiere

Was genau bedeutet denn nun "die restlichen Papiere"?
Welchen Teil der Papiere hatte man denn nun vor dem Kauf? Wenn das der TÜV Bericht war, dann hat man wohl Pech gehabt.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von fb463892-82):
Aber ich merke schon das mir hier direkt keiner weiterhelfen kann.


l-d-h hat Dir doch seine/ihre Einschätzung mitgeteilt und auch begründet.

Zitat (von fb463892-82):
3. Steht im TÜV Bericht genau: Getriebe ölfeucht und der Satz" Der weiterbetrieb des Fahrzeugs ohne Beseitigung der Mängel ist nicht zulässig, bitte lassen Sie daher diese unverzüglich beheben.


Und der Wagen hat trotzdem die Plakette erhalten? Dann war es kein erheblicher Mangel.

Hat der Wagen hingegen deshalb keine Plakette erhalten und es war eine Wiedervorführung fällig, stehen Deine Chancen besser.

Worauf begründet sich Dein Verdacht, dass der Mangel nicht behoben wurde? Im Eingangstext erwähnst Du nicht, dass das Getriebe immer noch immer leckt. Dafür sprichst Du allerdings das Lenkgetriebe an, also einen gänzöich anderen Schaden.

Berry

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
fb463892-82
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Also erst habe ich den Vertrag unterschrieben und dann bekam ich den Umschlag mit den parieren. Unter anderem auch den tüvbericht.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119640 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von fb463892-82):
Also erst habe ich den Vertrag unterschrieben und dann bekam ich den Umschlag mit den parieren. Unter anderem auch den tüvbericht.

Dann wäre es arglistige Täuschung, wenn der Mangel nicht behoben wurde.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Zitat:
3. Steht im TÜV Bericht genau: Getriebe ölfeucht und der Satz" Der weiterbetrieb des Fahrzeugs ohne Beseitigung der Mängel ist nicht zulässig, bitte lassen Sie daher diese unverzüglich beheben." GENAU SO STEHT ES
Sehr ungewöhnlich. So kenne ich das nicht und ich hab öfter mal mit TÜV Berichten zu tun. So etwas habe ich nochnie gesehen. Aber ok.

Zitat:
Aber ich merke schon das mir hier direkt keiner weiterhelfen kann.
Naja, dass iegt auch immer einklein wenig daran, welche Infos uns hier zur vefügung gestellt werden und welche nicht. Du kennst dich in dem "Fall" natürlich besser aus als wir, wir haben nur die Fakten, die uns genannt werden.
Die Fakten von dir haben sich nach dem EIngangspost nun etwas verändert, somit entsteht dann auch eine veränderte Sichtweise auf Alles.

Zitat:
Dann wäre es arglistige Täuschung, wenn der Mangel nicht behoben wurde.
Würde ich jetzt genau so sehen, bleibt aber das Problem mit der Beweisbarkeit.

Daher die Frage an den TE, kannst du irgendwie beweisen, dass dir diese Papiere erst nach unterschreiben des KV vorgelegt wurden? Denn es belibt immer noch die Hürde der Beweislast. Wen dein VK sagt er hat es dir gesagt und du sagst nein hab ich nicht mitgeteilt bekommen, muss ein Richter in einem eventuellen Gerichtsstreit das entscheiden.

Dann stellt sich auch eine andere Frage, wie alt ist der besagte TÜV Bericht überhaupt?

Zitat:
es kommen noch mehrere Teile dazu.
Das wäre dann genau was?
Sollte er schon ein paar Wochen älter sein und dein VK kann z.B belegen, dass er eine Werkstatt beauftragt hat da etwas zu unternehmen, diese auch irgendwas gemacht hat und ihm dan gesagt hat haben das erledigt, dann siehts auch schon wieder schlechter für dich aus.

Nur weil das Lenkgetriebe am Tag des TÜV ölfeucht war, bedutet das noch lange nicht, dass ein jetiger Mangel der jetzt dafür verantwortlich ist auch damals verantwortlich war.


0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Nur weil das Lenkgetriebe am Tag des TÜV ölfeucht war,


Nur als Anmerkung: Getriebe (s. Eingangspost) und Lenkgetriebe sind unterschiedliche Dinge.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Nur als Anmerkung: Getriebe (s. Eingangspost) und Lenkgetriebe sind unterschiedliche Dinge.

Stimmt, das sind total verschiedene Dinge.
Damit hat sich für den TE die Sache erledigt, nach drei Monaten mit dem Fahrzeug unterwegs, da ist nichts mehr nach zu weisen.

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