Hallo
Ich habe mir Januar diesen Jahres einen Golf 4 GTI von privat gekauft.
Nach kurzem bemerkte ich, dass die Airbaglampe NIE leuchtet. Ich schrieb den Verkäufer an, der meinte es sei ihm nie aufgefallen.
Gestern am 13.05.2017 habe ich den Tacho ausgebaut und aufgemacht um zu prüfen ob evtl einfach nur die LED kaputt ist. Es stellte sich heraus, dass die Airbaglampe abgeklebt wurde. Ich baute alles zusammen und es stellt sich heraus die Airbaglampe leuchtet permanent. Ich fuhr zu VW um den Fehlerspeicher auslesen zu lassen. Mir wurde dann bestätigt, dass ein Airbagfehler bzw. 2 vorliegen aber was genau ist müsste genauer untersucht werden mit Termin usw.
Ich werde mein Auto auch zu VW bringen und alles dokumentieren lassen was auffällig ist.
Nun meine Frage: habe ich eine Möglichkeit den Verkäufer zur Rechenschaft zu ziehen? Mir ist dabei egal ob er die Werkstattkosten übernimmt oder das Auto zurücknehmen muss. Des weiteren überlege ich ihn wegen Betrugs anzuzeigen. Ich kann belegen, dass er das Auto seit 20.09.2015 hatte und er im Oktober 2016 beim Tüv war, was bedeutet doe Lampe war für den Tüv abgeklebt oder wurde danach abgeklebt für den Verkauf. Bei VW sagte man mir auch der Tüvprüfer kann belangt werden, weil ihm hätte auffallen müssen dass die lampe nicht leuchtet.
In meinen Augen ist das Betrug, arglistige Täuschung und wer weiß was noch alles.
Nun komme ich noch zu einer Besonderheit. Sowohl der Verkäufer als auch ich sind Soldaten. Wir haben uns unterhalten über unsere Standort usw. ich habe dafür auch einen Zeugen der beim Kauf dabei war.
Nun gilt für uns auch immer und überall das Soldatengesetz, egal ob in der Kaserne, im Dienst oder privat. Kann ich ihn nach Paragraph 12 Soldatengesetz (Pflicht zur Kameradschaft) dran kriegen oder ähnlichem?
Hoffe auf Antworten auch wenns verzwickt ist.
Besten Gruß
Auto von privat gekauft Airbaglampe abgeklebt
14. Mai 2017
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Frage vom 14. Mai 2017 | 11:07
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Auto von privat gekauft Airbaglampe abgeklebt
Problem nach Autokauf?
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#1
Antwort vom 14. Mai 2017 | 14:02
Von
Status: Richter (8512 Beiträge, 4061x hilfreich)
Hallo,
Das ist soweit korrekt, nur muss dies auch so von deinem VK gekommen sein und das wird zum Problem werden.Zitat:In meinen Augen ist das Betrug, arglistige Täuschung und wer weiß was noch alles
Dein VK hatte das Auto ja auch nur eine Zeit lang, abgeklebt sein kann das auch schon deutlich vorher, wie kannst du beweisen, dass er das abgeklebt hatte?
#2
Antwort vom 14. Mai 2017 | 14:04
Von
Status: Unparteiischer (9031 Beiträge, 4877x hilfreich)
Dafür bist du beweispflichtig. Das Vorhandensein eines Beweises liefert die Grundlage für weiteres vorgehen.ZitatIn meinen Augen ist das Betrug, arglistige Täuschung und wer weiß was noch alles. :
Ansonsten: Dein Auto - dein Problem
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 14. Mai 2017 | 14:09
Von
Status: Unbeschreiblich (120295 Beiträge, 39867x hilfreich)
ZitatNun meine Frage: habe ich eine Möglichkeit den Verkäufer zur Rechenschaft zu ziehen? :
Wurde die gesetzlichen Sachmängelhaftung (früher Gewährleistung) ausgeschlossen?
Fall ja, müsste man ihm nachweisen, das er zumindest von der Abklebung wusste.
ZitatKann ich ihn nach Paragraph 12 Soldatengesetz (Pflicht zur Kameradschaft) dran kriegen :
Das dürfte hier nicht relevant sein.
#4
Antwort vom 14. Mai 2017 | 18:52
Von
Status: Philosoph (13743 Beiträge, 4362x hilfreich)
Hallo,
Selbst wenn es wirklich zu einem Schaden gekommen wäre (Unfall mit Verletzungen, die mit funktionierendem Airbag nicht aufgetreten wären), dürfte eine Haftung des Prüfers sehr schwer durchzusetzen sein.Zitat:Bei VW sagte man mir auch der Tüvprüfer kann belangt werden, weil ihm hätte auffallen müssen dass die lampe nicht leuchtet.
Außerdem müsste auch hier wieder bewiesen werden, dass der Mangel bereits bei der Untersuchung vorlag, wie soll das gehen?
Da aber der Schaden nur in einem mangelhaften Fahrzeug liegt und ein Wertgutachten nicht Aufgabe der Hauptuntersuchung ist, spielt der TÜV-Bericht gar keine Rolle.
Stefan
#5
Antwort vom 14. Mai 2017 | 19:34
Von
Status: Master (4953 Beiträge, 2377x hilfreich)
ZitatBei VW sagte man mir auch der Tüvprüfer kann belangt werden, weil ihm hätte auffallen müssen dass die lampe nicht leuchtet. :
Na da hat sich die Werkstatt mit der Aussage ein wenig weit aus dem Fenster gelehnt, das ist eine Karre wo es schon seit 2003 nicht mehr gibt. Bei den alten Autos ist keine Kompettdiagnose bei der Prüfung vorgesehen, die Schnittstelle für andere Steuergeräte ist nicht nur lahm, sondern bricht häufig ab, sonst hätte doe VW Werkstatt wohl auch gleich den Fehler beim Namen benannt.
Zitatdass er das Auto seit 20.09.2015 hatte und er im Oktober 2016 beim Tüv war, was bedeutet doe Lampe war für den Tüv abgeklebt oder wurde danach abgeklebt für den Verkauf. :
Genau dies müsste man beweisen, nicht jedem fällt so was auf, vor allem dürfte das Fahrzeug in dem Alter mehrere Vorbesitzer haben.
#6
Antwort vom 14. Mai 2017 | 20:54
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Vielen Dank schonmal für die Antworten. Leider nicht ganz was ich minimal hoffte, bestätigt aber meine Befürchtungen.
#7
Antwort vom 16. Mai 2017 | 16:46
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 1x hilfreich)
Also sowas geht absolut gar nicht!
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