Guten Tag,
vergangene Woche habe ich mir einen Gebrauchtwagen für 1450 Euro im 700 km entfernten München gekauft. Das Fahrzeug hat 120000 Kilometer, ist 2. Hand und besitzt noch exakt zwei Jahre TÜV. Soweit ist alles gut, wenn da nicht die Bremse ohne richtigen Zug wäre. Bei nasser Strasse reagiert sie so gut wie gar nicht und "stottert", so dass ich bereits zwei mal in einen fast Auffahrunfall geraten bin und das Fahrzeug seitdem nicht mehr benutze.
Nach 860 Kilometer kann das doch nicht sein dass die Bremsen durch sind, zumal im TÜV-Bericht alles in Ordnung ist und das Fahrzeug ohne Mängel durchkam.
Was für Rechte habe ich nun, zumal der Händler im Kaufvertrag schrieb, dass es keine Händlergarantie gibt und es ein Fahrzeug zum herrichten ist?
Durch die Gefährdung von Leib und Leben ist das was er schrieb doch nebensächlich, oder nicht?
Ich danke Euch für die Hilfe
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Auto vom Händler und Bremsen defekt
8. November 2012
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Frage vom 8. November 2012 | 10:56
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Auto vom Händler und Bremsen defekt
Problem nach Autokauf?
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#1
Antwort vom 8. November 2012 | 13:19
Von
Status: Richter (8512 Beiträge, 4061x hilfreich)
Hallo,
also Bremsen sind Verschleissteile, dass musst du schonmal im Hinterkopf haben. Da kann es durchaus sein, dass zur Zeit des TÜF diese zwar gerade noch in der Grenze lagen, danach aber abgefahren sind, dann hast du eher weniger Chancen da etwas bei rauszuholen...
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#2
Antwort vom 8. November 2012 | 13:50
Von
Status: Philosoph (13741 Beiträge, 4362x hilfreich)
Hallo,
quote:Warum fährt man 700 km (und auch wieder zurück), war das Auto so supergünstig? Und wenn ja, warum schöpft man dann nicht Verdacht? Man kann sicher auch in München einen Check in einer Werksatt machen lassen.
für 1450 Euro im 700 km entfernten
quote:Das ist wirklich ungewöhnlich, die Bremsen sind in der Regel nicht wetterabhängig. Sind vielleicht eher die Reifen hinüber?
Bei nasser Strasse reagiert sie so gut wie gar nicht und "stottert",
Falls es wirklich an den Bremsen liegt, dann dürfte es aber nicht nur Verschleiß sein, sondern ein richtiger Mangel. Die Vermutung, dass dieser Mangel schon beim Kauf vorhanden war, ist naheliegend und dürfte nicht einfach zu widerlegen sein. Einzig das der TÜV das nicht bemängelt hat, könnte ziehen (aber nur, wenn es ein offensichtlicher Mangel ist, der Prüfer muss bestimmt nicht bei Regen fahren - geht ja manchmal gar nicht:-).
quote:Es greift die gesetzliche Gewährleistung (2 Jahre, u.U. auf ein Jahr verkürzt). Wichtig dabei ist die Beweislastumkehr nach 6 Monaten, davor muss der Verkäufer beweisen, dass alles wie vereinbart war (wie immer man dieses 'vereinbart' dann vor dem Hintergund "ein Fahrzeug zum herrichten" bewertet).
Was für Rechte habe ich nun
quote:Und warum steht das im Kaufvertrag? Ist es nur eine Floskel, um sich der Haftung zu entziehen (dann gilt es überhaupt nicht), oder ist es wirklich ein Restaurationsobjekt?
und es ein Fahrzeug zum herrichten ist
Wie passt das nötige 'herrichten' zu der neuen HU? Durch die neue Plakette wird meiner Ansicht nach suggeriert, dass das Fahrzeug zumindest technisch einigermaßen OK ist, daher kann sich das 'herrichten' nur auf optische Mängel beziehen.
Woher hast du überhaupt das Angebot? Internet?
quote:Diese Gefährdung sehe ich aber nicht.
Durch die Gefährdung von Leib und Leben ist das was er schrieb doch nebensächlich, oder nicht?
quote:Dieser Zeitpunkt interessiert aber nicht, entscheidend ist der Zustand beim Kauf (könnte hier aber identisch sein).
Da kann es durchaus sein, dass zur Zeit des TÜF ...
quote:Da sind wir doch wieder bei dem alten Thema: Auch Verschleißteile unterliegen - ohne Ausnahmen - der Gewährleistung.
danach aber abgefahren sind, dann hast du eher weniger Chancen da etwas bei rauszuholen...
Und wenn ein Auto ohne entsprechende Einschränkungen angeboten/verkauft wird, dann darf der Käufer auch ein normales Auto erwarten (mit Motor, 4 Reifen, funktionierenden Bremsen etc.).
Erst wenn der Verschleiß nach dem Kauf aufgetreten ist, geht er zu Lasten des Käufers (was aber in den ersten 6 Monaten der Händler beweisen muss).
MfG Stefan
PS: TÜV mit F sieht schon ziemlich bescheuert aus
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