Auto verkaufen / kaufen

19. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
whitetiger
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 8x hilfreich)
Auto verkaufen / kaufen

Hallo zusammen,

ich habe mir vor ca. 3 Wochen ein Auto gekauft und es Anfang dieser Woche angemeldet, zeitgleich habe ich mein altes Auto verkauft und abgemeldet.

Finanziert habe ich das neue Auto über das Geld vom alten Auto, sowie von Freunden und Bekannten (geliehen).

Meine Frage wäre, muß ich dies dem Jobcenter melden und wenn ja, muß ich denen auch sagen wer mir Geld geliehen hat?

Kann das Geld vom verkauften Auto (500 Euro) angerechnet werden und muß ich dem Jobcenter auch die Kaufverträge zeigen?

Gruß white

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

@whitetiger:

Ein Auto gehört zum sogenannten priviligierten Schonvermögen, ist also zusätzlich zum Barvermögen geschützt. Verkaufst Du Dein Auto während des ALG II Bezuges handelt es sich um eine Vermögensumwandlung. Das heist, priviligiertes Vermögen wird zu "normalem" Vermögen. Sofern durch den Verkauferlös Dein üblicher Freibetrag nicht überschritten wird, erfolgt also keine Anrechnung auf die laufenden Leistungen.

Davon ausgehend, dass Dein neues Auto mehr wert ist als das bisherige, müsstest Du spätestens beim nächsten Weiterbewilligungsantrag dieses neue Auto als Vermögen angeben. Der Verkauf des alten Fahrzeuges muss m.E. dem Jobcenter nicht mitgeteilt werden.

Geliehenes Geld ist ebenfalls nicht anrechenbar, sofern es sich nachweislich um ein (oder mehrere) Darlehen handelt, das auch mit einer konkreten Rückzahlungsverpflichtung verbunden ist. Ein Darlehen so nach dem Motto, ich gebe Dir 1.000,- € und die gibst Du mir irgendwann wieder, wenn Du kannst, wird wegen der fehlenden Ernsthaftigkeit der Rückzahlungsverpflichtung kaum als Darlehen, sondern viel mehr als Einkommen anzusehen und auf die laufenden Leistungen anzurechnen sein.

Darum die Fragen: Wie viel Geld hast Du Dir von wie vielen Personen geliehen? Wie sehen die Rückzahlungsvereinbarungen aus? Gibt es diese Vereinbarungen schriftlich?

Was für einen Wert hat das neue Auto?

Gruß,

Axel

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"Ausführliche Infos zu ALG II finden Sie auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info "

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
whitetiger
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 8x hilfreich)

Hallo Axel,

vielen Dank erstmal für die hilfreiche Antwort.
Das neue Auto hat 1990 Euro gekostet, die 500 Euro vom Verkauf des alten Autos habe ich selbst dazu gegeben.
Insgesamt habe ich mir von 2 Personen aus dem Familienkreis Geld geliehen (die restlichen 1490 Euro).
Es gibt keine schriftliche Vereinbahrung dazu, da u.a. beide nicht namendlich erwähnt werden wollen. Die Abzahlung erfolgt je nach dem, was mir möglich ist.

Muß ich dem Jobcenter denn Nachweisen wie das Auto finanziert wurde?
Als Freibetrag ist der monatliche mit 100 Euro gemeint?
Also brauch ich es erst melden bei der nächsten Weiterbewilligung, nicht vorher eine Veränderungsmitteilung machen?

Gruß white

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2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

@whitetiger:

quote:
Die Abzahlung erfolgt je nach dem, was mir möglich ist.


Das ist ganz schlecht, weil genau sowas eben nicht als ernsthafte Rückzahlungsverpflichtung angesehen wird.

quote:
Muß ich dem Jobcenter denn Nachweisen wie das Auto finanziert wurde?


Das kommt darauf an. Du hast Vermögensfreibeträge. Wenn Du also bei der Antragstellung auf ALG II angegeben hast, ein Sparbuch mit zum Beispiel 3.000,- € Guthaben zu haben, dann wäre das geschützt und Du könntest das Geld frei verwenden, also auch ein Auto davon kaufen. Wenn Du angegeben hast, keinerlei Ersparnisse zu haben, wird das Jobcenter schonmal nachfragen, woher Du plötzlich 2.000,- € für ein gebrauchtes Auto hast. Und spätestens dann kommst Du in die Beweispflicht, woher das Geld kommt und das es sich eben nicht um Einkommen im Sinne des SGB II handelt.

quote:
Als Freibetrag ist der monatliche mit 100 Euro gemeint?


Nee, gemeint war der Vermögensfreibetrag von 150,- € pro Lebensjahr.

Gruß,

Axel

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"Ausführliche Infos zu ALG II finden Sie auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info "

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
whitetiger
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 8x hilfreich)

Hallo Axel,

also muss man den Kaufvertrag vorzeigen, wo der Kaufpreis drauf steht?
Man könnte es nicht so machen, das man das Auto von einem Privaten für z.B. 500 Euro gekauft hat und angibt man hätte keinen Kaufvertrag?
Wenn man das neue Auto nicht angibt, bekommt das Jobcenter eine Info vom Finanzamt?

Gruß
white

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3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32824 Beiträge, 17248x hilfreich)

Wenn man das neue Auto nicht angibt, bekommt das Jobcenter eine Info vom Finanzamt? Das ist durchaus möglich (§ 52a SGB 2): Die Agentur für Arbeit darf bei Personen, die Leistungen nach diesem Buch beantragt haben, beziehen oder bezogen haben, Auskunft einholen

1.
über die in § 39 Absatz 1 Nummer 5 und 11 des Straßenverkehrsgesetzes angeführten Daten über ein Fahrzeug, für das die Person als Halter eingetragen ist, bei dem Zentralen Fahrzeugregister;


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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

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