Auto unwissend mit falschen Kilometerstand verkauft

18. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
go478709-79
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Auto unwissend mit falschen Kilometerstand verkauft

Hallo,

vor ca. 4 Monaten habe ich bei einem Händler eine Gebrauchtwagen gekauft. In der Internetanzeige waren als KM-stand 159.000 km angegeben, von dieser exestieren auch Screenshots. Leider habe ich beim Verkauf auf keine Kopie des Vertrages bestanden (Jugendlicher Leichtsinn...).
Nun habe ich das Auto vor kurzem wieder an Privat verkauft. Als Vertrag habe ich die Vorlage von Mobile.de benutzt.
Nun hat der Käufer angerufen, gesagt das Auto hätte einen viel höheren KM-Stand lt. TÜV-bericht und wenn wir das Auto + Aufwandsbeschädigung nicht zurück nehmen würde er zur Polizei gehen. Jedoch habe ich ja selbst nichts vom manipulierten KM-Stand gewusst... Das Geld steckt schon im neuen Auto und den Raparaturkosten von dem verkauften Auto da dort nach wenigen Tagen ein Fehler in der Automatik auftauchte welchen ich jedoch vor dem Wiederverkauf behoben lassen habe.

Was machen ich jetzt am besten? Muss ich das Auto zurück nehmen?
Polizei sagte zu und das mir eigentlich nichts passieren könnte da ich es ja nicht gewusst habe und de Käufer mir erst nachweisen müsste das ich etwas manipuliert hätte.

Meine andere Frage wäre, kann ich den Händler von welchem ich das Auto bezogen habe irgendwie durch die verkaufsanzeige (Schlüsselnummer ist dort angegeben) nachweisen das es wirklich bei ihm gekauft wurde und ihm die Reparaturkosten bzw. eine Preisminderung anlasten?

Vielen Dank im Voraus!

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Im mir vorliegenden Kaufvertrag von mobile.de steht folgender Satz:

Zitat:
Das Fahrzeug weist eine Gesamtfahrleistung von ........km auf


Wenn es auch so in dem von Dir verwendeten Exemplar steht und Du dort eine Zahl eingetragen hast, gilt dieser KM Stand als zugesicherte Eigenschafft. Dann kommt es auf Dein Wissen nicht an.

Ich würde mich erstmal davon überzeugen, ob die Aussage Deines Käufers stimmt.

Du schreibst, dass sich der Käufer auf einen TÜV-Bericht bezieht. Bei der Hauptuntersuchung werden bei uns die KM-Stände zunächst nur abgelesen, wobei es an und ab vorkommt, dass beim späteren Übertrag ins System Zahlendreher vorkommen.

Oder hast Du einen alten TÜV-Bericht dazugelegt, dann wäre Dein Argument des Nichtwissens aber vom Tisch.

Bei einigen Fahrzeugen kann der richtige KM-Stand ausgelesen werden. Prüf mal, ob das auch bei dem verkauften Wagen zutrifft (Markenhändler fragen).

Also als erstes mal Gegenprüfen ob die Aussage des Käufers stimmt.

Berry

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#2
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1949x hilfreich)

zuerst einmal solltest du unterscheiden zwischen "km-Stand" (Tachoanzeige) und "Fahrleistung" (die tatsächlichen von diesem Motor geleisteten Kilometer)

Was davon hast du gemäß deinem Angebot/Verkaufsvertrag zugesichert?
Mit welchem Wortlaut?

Hast du die gesetzliche Sachmängelhaftung in deinem Kaufvertrag ausgeschlossen
Mit welchem Wortlaut?

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

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#3
 Von 
go478709-79
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich wusste leider vorher nicht das der Kilometerstand im TÜV-bericht angegeben wird... sonst hätte ich mir diesen vor dem Kauf natürlich genauer angesehen. Bin gar nicht auf den gedanken gekommen das damit etwas nicjt stimmen könnte. Ich habe mich beim TÜV noch mal persönlich darüber informiert und leider stimmt die Behauptung des Käufers.

Der genaue Wortlaut bezieht sich auf die Gesamtfahrleistung des Fahrzeugs. Als Anmerkung steht im Vertrag ,,Gekauft wie gesehen, ohne Gewährleistung". Ich war leider beim Verkauf nicht anwesend, meine Mutter sagte mir jedoch der Käufer hätte sich unter anderen auch den Tüv-Bericht sehr lange angesehen.

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119307 Beiträge, 39709x hilfreich)

Zitat (von go478709-79):
Polizei sagte zu und das mir eigentlich nichts passieren könnte da ich es ja nicht gewusst habe und de Käufer mir erst nachweisen müsste das ich etwas manipuliert hätte.

Nö, die Manipulation müsste der Staatanwanlt nachweisen.
Aber für Betrug reicht schon das man gemäß der Indizien davon gewust haben könnte.



Zivilrechtlich ist es relativ einfach:
Entweder man hat eine falsche Angabe gemacht, denn haftet man (Rücknahme, Schadenersatz, ...)
Oder man hat keine falsche Angabe gemacht, denn haftet man auch nicht.


Da käme es also darauf an, was genau zum Thema "Kilometerstand" im Vertrag steht.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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