Auto privat verkauft - Motorschaden verheimlicht?

3. August 2009 Thema abonnieren
 Von 
unfairlady
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Auto privat verkauft - Motorschaden verheimlicht?

Hallo zusammen,

ich habe letzen Monat meinen Wagen verkauft den ich bis dahin fast 15.000km ohne Probleme gefahren bin. Bis auf einen Marderbiss und ein defektes Rohr was ich aufgrund meines Hobbys mit Autos selbst beheben konnte war neben der Inspektion nix fällig. Da ein Freund von mir im Autohaus arbeitet durfte ich den Wagen nachdem er abgemeldet war im Kundenauftrag auf den Hof stellen. In den 10 Tagen in denen das Auto da stand waren einige Interessenten da, ich vereinbarte mit einem dieser via Telefon für Samstag einen Termin. Er erschien, schaute sich den Wagen ganz genau an, mache eine ca. 40 minütige Probefahrt und konnte sich den Wagen auch auf der Bühne anschauen. Nach ca. 2 Stunden einigten wir uns und er nahm den Wagen direkt mit. Am selben Abend erhielt ich eine SMS mit der Frage ob ich ihm was verheimlicht hätte da er nach 200km mit heiß gelaufenden Motor auf der Autobahn stehen geblieben wäre. Ich sagte natürlich nein. Er meinte darauf nur das er Montag in eine Werkstatt fährt, und hofft das es nix größeres ist. Das war Anfang Juli. Da ich nix mehr von ihm hörte schien wohl nun alles in Ordnung zu sein. Nun lag Samstag ein Schreiben vom Anwalt im Briefkasten in dem mir arglistige Täuschung vorgeworfen wird. Defekt - wohl die Zylinderkopfdichtung, ein Schaden der nicht von einen Tag auf den anderen auftritt meinte er. Zusätzlich dazu wird mir noch vorgeworfen vorsätzlich eine Dichtung am Ausgleichbehälter entfernt zu haben um den Mangen zu vertuschen. Als ich das gelesen habe bin ich aus allen Wolken gefallen. Es handelte sich hier um ein 5 1/2 Jahre altes Auto mit knapp 140.000km. Ich bin den Wagen "und das können sehr sehr viele Leute bezeugen" bis zum letzten Tag ohne Probleme gefahren. Ich hatte den Wagen extra verkauft da ich in 2 Monaten studieren gehe und etwas Geld dafür als Rücklage brauche. Jetzt soll ich entweder 3.000€ zahlen, oder sagen er solls reparieren und ich trage die Kosten oder es gibt eine Anzeige.

Jetzt habe ich natürlich Sorgen das mein Studium dadurch gefährdet wird und ich noch dazu eine Anzeige bekomme. Leider bin ich im Moment nicht mehr Rechtschutzversichert, weil ich das aufgrund der Kostenersparnis für das Studium gekündigt habe und genau jetzt muss sowas kommen.

Welche Chancen oder Möglichkeiten habe ich und mit welchen Konsequenzen muss ich im schlimmsten Fall rechnen wenn es doch auf mir hängen bleibt...

Ich hoffe ihr könnt mir helfen.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Borst Mahlzahlt
Status:
Praktikant
(960 Beiträge, 262x hilfreich)

Wurde die Gewährleistung ausgeschlossen?

Dann muß der K dir beweisen, daß du den Mangel kanntest, was in der Regel sehr schwer ist.

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
unfairlady
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Habe den KFZ-Kaufvertrag vom ADAC benutzt, da steht ja irgendwas von

"Das KFZ wird unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft - soweit nicht nachfolgend eine Garantie übernommen wird. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schadensansprüche aus Sachmängelhaftung, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers beruhen sowie bei Körperschäden..."

Er beruht sich ja drauf, dass ich ihm einen Mangel verschwiegen hätte :(

-- Editiert am 03.08.2009 11:20

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Sharillon
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 4x hilfreich)

In dem Vertrag steht doch, dass es unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft worden ist.

Nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz gilt das nicht. Du hast nichts von dem Schaden gewusst. Eine Garantie hast du wohl auch nicht übernommen, nehm ich an.

Ich würde sagen, du bist aus dem Schneider.


Soll er dich anzeigen. Sofern du später im Verfahren glaubhaft machen kannst, dass du, wenn überhaupt, fahrlässig gehandelt hast, bist du aus dem Schneider, würde ich sagen.

Konkrete Rechtsberatung kann ich dir nicht geben. Wenn du diese willst, wende dich an einen Anwalt ;)

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
unfairlady
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Nein keine Zusatzvereinbarung. Bar vor Ort bezahlt und alles wunderbar.

Ja das sowieso, werde auch nicht selbst zurück schreiben sondern meinen Rechtschutz in Anspruch nehmen. Bevor mir da jemand irgendein Wort im Mund umdreht. Danke aber für euer Feedback, gebe euch über weitere Infos Bescheid.

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