Auto privat verkauft, Käuferin droht mit Anwalt

4. Juli 2013 Thema abonnieren
 Von 
Hamburger84123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Auto privat verkauft, Käuferin droht mit Anwalt

Hallo, ich hab folgendes Problem:
Ich habe mein Auto privat an eine junge Dame verkauft und dieses natürlich mit einem Kaufvertrag festgehalten. Das in Rede stehende Fahrzeug hat vor ca. 2 Jahren einen neuen Abgasturbolader, Katalysator und Ladeluftkühler bekommen, dieses wurde in einer Fachwerkstatt durchgeführt, die Käuferin des Autos hat die original Rechnung hierfür auch bekommen. Die Käuferin fragte mich welche Abgasplakette das Fahrzeug bekommen kann, ich antwortete ihr das ich das nicht weiß, da hier bei uns im Norden eine solche Plakette nicht notwendig ist, ich aber in dem Autohaus, bei dem ich das Auto gekauft habe und auch die o.g. Reparaturen hab durchführen lassen, gerne mal nachfragen werde. Dieses habe ich vergessen und die Käuferin erinnerte mich per SMS Wochen nach dem Autokauf daran. Als ich in dem Autohaus nachfragte, teilte mir der Serviceberater mit, dass die Käuferin schon mehrmals mit ihm telefoniert hätte und auch sämtliche Informationen erhalten habe. Jetzt schrieb mir die Käuferin per SMS, dass sie gerichtliche Massnahmen ergreifen wird, weil 1. jeglicher zugelassener Filter (Rußpartikelfilter) eingetragen werden muss 2. die Werkstatt die Unterlagen mind. 7 Jahre aufbewahren muss und das ein Dieselfahrzeug so ohne einem Partikelfilter unter seinem Zeitwert verkauft werden muss. Ich habe der Käuferin bei dem Verkaufssgespräch mitgeteilt, dass ich nicht weiß welche Plakette das Auto bekommen wird und auch das unklar ist, ob das Fahrzeug einen Rußpartikelfilter hat. Wir haben in dem Kaufvertrag schriftlich festgehalten, dass das Fahrzeug die Abgasklasse EURO 3 erfüllt, so wie es im Fahrzeugschein stand und somit keinen Partikelfilter hat. Bei dem Autoverkauf waren meine Freundin (Kaufvertrag hat sie in Anwesenheit der Käuferin ausgefüllt) und ihr Vater anwesend, falls Zeugen benötigt werden. Ich habe nun natürlich ein schlechtes Gewissen, ob ich ihr etwas verkauft habe, was nicht ihren Vorstellungen entsprach und natürlich ein ungutes Gefühl, weil sie mir mit einer Anklage droht. Ist der Kaufvertrag wirklich gültig, auch wenn sie etwas anderes behaupten würde? Was könntet ihr mir positives oder negatives über diesen Sachverhalt erzählen?
Grüße

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

So wie Du das beschreibst, hast Du wenig zu befürchten. Das Fahrzeug soll lt. Vertrag die EURO3-Norm erfüllen und lt. Papieren tut es das ja auch.

Du hast nicht zugesagt, dass das Fahrzeug z.B. eine grüne Plakette erhalten wird - also kann die Käuferin das auch nicht fordern.

Der Rußpartikelfilter war ja offenbar keine zugesicherte Eigenschaft; was Du mit der Aufbewahrungspflicht von Dokumenten in Deiner Werkstatt zu tun haben sollst, ist mir auch nicht ganz klar.

Also, lass Dich nicht kirre machen. Und ein schlechtes Gewissen würde ich mir angesichts der geschilderten Umstände auch nicht machen lassen.

Was wirft Dir die Käuferin eigentlich vor? Dass Du einen RPF einbauen lassen hast und der nicht eingetragen wurde? Oder dass das Fahrzeug keinen hat?

Ersteres könnte man wohl beheben. Letzteres ist kein Mangel, wenn ein solcher lt. Vertrag nicht geschuldet wird.


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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
JuBiPe
Status:
Lehrling
(1091 Beiträge, 564x hilfreich)

quote:
das ein Dieselfahrzeug so ohne einem Partikelfilter unter seinem Zeitwert verkauft werden muss


Das ist ja nun vollends absurd; ich kann auch eine Schrottmühle für 100 Mio. EUR verkaufen, wenn ich einen Käufer finde, der mir das dafür zahlt.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
philipp699
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Also du bracuhst dir keine Sorgen machen. Mit Anwalt drohen kann jeder. Es wurde ein Kaufvertrag ausgefüllt und dieser entspricht lt. Papieren der Wahrheit! Sie kann dir garnix. Sie will versuchen dich einzuschüchtern damit du ihr evtl. noch etwas Geld zurück überweist. Langer und alter Trick.

Von daher nicht einschüchtern lassen :) beweislast, liegt beim Käufer. Vorallem will sie jetzt Geld oder das Auto zurück geben ?!

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